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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    für die Erbringung von Schornsteinfegertätigkeiten und zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel Beratungen durch die Firma
    Schornsteinfegerbetrieb Kuntke - Energieberatungs- und Sachverständigenbüro.

    Stand: 10.11.2011

    § 1 Allgemeines
    (1) Die Firma Schornsteinfegerbetrieb Kuntke - Energieberatungs- und Sachverständigenbüro wird im Folgenden „Auftragnehmer“ bezeichnet. Der Kunde wird im Folgenden „Auftraggeber“ bezeichnet.
    (2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" bezeichnet) gelten für sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern (siehe Abs. 1), soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen Dritter werden nicht anerkannt.

    § 2 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkung des Auftraggebers bei Leistungserbringung
    (1) Die Leistungsfristen sind verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt worden sind.
    (2) Die Voraussetzung für die Erfüllung der Leistungen ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt (siehe Abs. 3). Die Leistungspflichten ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat.
    (3) Angaben und Dokumente, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an den Auftragnehmer zu leiten. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Angaben, insbesondere Angaben zum Gebäude und zu den Feuerungsanlagen die für die Leistungserbringung erforderlich sind, nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen.
    (4) Erstellte Dokumente, wie beispielsweise Bescheinigungen werden vom Auftraggeber auf Richtigkeit geprüft.
    (5) Kommt der Auftragnehmer mit der Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 7 geregelten Umfang ausgeschlossen.

    § 3 Vertragsschluss
    Die Angebote sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung vier (4) Wochen gebunden. Weiterführende Vereinbarungen (z. B "Kehrvertrag") bleiben unberührt

    § 4 Preise
    (1) Alle genannten Entgelte und Preise sind grundsätzlich € (Euro) Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Im Regelfall jedoch, ist der Bruttopreis für Verbraucher mit ausgewiesen.
    (2) Grundlage für die Rechnungslegung ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.

    § 5 Rechnungsstellung, Zahlungen
    (1) Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Kosten und Honorare nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei größeren Projekten können darüber hinaus monatliche Abschlagszahlungen bis zum Wert der bis dahin erbrachten Leistungen vereinbart werden.
    (2) Sollte der Auftraggeber mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug sein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen.

    § 6 Hindernisse, Unmöglichkeit, Verzug
    (1) Der Auftragnehmer kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn vertraglich bestimmte Fertigstellungstermine aufgeführt sind und Ihr Auftragnehmer die Verzögerungen zu verschulden hat. Ereignisse, welche die Arbeiten von Ihrem Auftragnehmer vorübergehend unmöglich machen bzw. bei Vertragsabschluss nicht absehbar waren, sind als Gründe für schuldhaften Verzug ausgeschlossen. Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn der für das Projekt vorgesehene Partner/Berater ausfällt. Grundlegend ist, dass genannte Gründe nicht rechtswidrig oder vom Auftragnehmer selbst verursacht worden sind.
    (2) Ist das Leistungshindernis zeitlich begrenzt, so ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, die Vertragsdauer im Rahmen der zeitlichen Begrenzung aufzuschieben. Wird jedoch die Erbringung der Leistung für den Auftragnehmer kontinuierlich unmöglich, so ist der Auftragnehmer von der Leistungserbringung befreit.

    § 7 Haftung
    (1) Der Auftragnehmer haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt.
    (2) Für den Erfolg, welcher beispielsweise aus einer Beratung resultiert, kann der Auftragnehmer mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung nicht garantieren. Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.
    (3) Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird.
    (4) Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Der Auftragnehmer stellt sicher dass immer aktuelle Versionen, die dem Stand der Technik entsprechen, verwendet werden.
    (5) Sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Auftraggeber zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.
    (6) Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen der betroffenen Gewerke - wie zum Beispiel die Arbeitsblätter des Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, Zentralinnungsverband (ZIV) - zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

    § 8 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz
    (1) Auf einen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
    (2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
    (3) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz vom Auftragnehmer. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.
    (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggeber im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

    § 9 Schlußbestimmungen, Salvatorische Klausel
    (1) Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
    (2) Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages (Werkvertrag, Dienstvertrag) unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist


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    © 1997 - 2011 / Copyright by Thomas Kuntke - Master Chimney Sweep - Germany

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