Startseite [www.bsm-kuntke.de]

Aktuelles

2008       2009       2010       Archiv (2002 -2007)






Vom 8. bis einschließlich 11. März nicht erreichbar (02.03.2010)
In der 10. Kalenderwoche, vom 8. bis einschließlich 11. März 2010 findet die diesjährige Arbeitstagung der Technischen Innungswarte
des ZIV (Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband -) statt


Sehr geehrte Kundschaft,
von Montag dem 8. März bis einschließlich Donnerstag dem 11. März befinde ich mich auf einer Arbeitstagung, so dass ich leider für Sie nicht (oder nur schwer) erreichbar bin.
Wenden Sie sich daher bitte an meinen Mitarbeiter Herrn Keld Hielscher. Herr Hielscher ist tagsüber (im Regelfall von 7:00 bis 17:00 Ühr) über sein Mobil-Telefon erreichbar.

  Keld Hielscher
  Schornsteinfegergeselle
  Mobil-Telefon: 01 51. 276 30 300

Mich können Sie per SMS über folgende Mobil-Telefon-Nr. erreichen: 01 51. 276 30 299.
In den Abendstunden bin ich auch telefonisch über die Mobil-Telefon-Nr.: 01 51 . 276 30 299 erreichbar.
Schriftliche Anfragen (Brief, Fax) und auch Anfragen per Email können meinerseits leider erst nach dem 11.03. gesichtet und bearbeitet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihr
Thomas Kuntke
Bezirksschornsteinfegermeister

nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




Informationen zur neuen 1. BImSchV (28.02.2010)

Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)
Vom 26. Januar 2010 - Gültig ab 22. März 2010


Die neue 1. BImSchV sieht u. a. folgende wichtige Änderungen vor:
nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




Keine "Heizkessel-Abwrackprämie" für Private mehr (19.02.2010)

Für eine Antragstellung zum Heizkesseltausch steht für Privatpersonen leider kein Kontingent mehr zur Verfügung (Stand: 11.02.2010, 18.00 Uhr).

Unternehmen (KMU), Kommunen und Landkreise können auch zukünftig Anträge zum Heizkesseltausch stellen.

Weiter Infos auf den Seiten der SAB - Sächsische Aufbaubank.

nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




Handwerksverbände einigen sich (08.01.2010)

Neue Tätigkeitsfelder für Schornsteinfeger - Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) haben eine gemeinsame Verbändevereinbarung unterzeichnet. Sie regelt die fachlichen Anforderungen an Schornsteinfeger und SHK-Handwerker, um Tätigkeiten des anderen Gewerks anbieten zu können.

Mit der Vereinbarung reagieren beide Fachverbände auf die dynamische Entwicklung ihres Marktes und eröffnen neue Möglichkeiten für das Handwerk. In der Verbändevereinbarung haben sich die Zentralfachverbände auf die aus ihrer Sicht notwendigen fachlichen Qualifikationsanforderungen geeinigt, welche sie für eine wechselseitige Rolleneintragung für Teiltätigkeiten nach § 7a HWO jeweils für maßgeblich halten. In Zukunft können Schornsteinfegermeister teilweise Tätigkeiten des SHK-Handwerks und umgekehrt SHK-Meisterbetriebe bestimmte Tätigkeiten eines Schornsteinfegers anbieten. Die Verbändevereinbarung enthält Leitlinien für die Handwerkskammern, in denen die Anforderungen an Schulungsstätten, Dozenten und an die erforderlichen Sachkundenachweise festgeschrieben sind.

Mehr Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen

Viele Schornsteinfeger erhalten somit die Chance, ihr Dienstleistungsangebot zu erweitern und sich auf wandelnde Märkte einzustellen. Möglich ist dies erst durch die Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens. Laut dem neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) wird ab 2013 das Nebentätigkeitsverbot weiter gelockert, das Kehrmonopol wird in bestehender Form aufgehoben. Wichtige Sicherungsaufgaben wie vorbeugender Brandschutz im Rahmen der Feuerstättenschau und bauliche Abnahmen überträgt der Staat weiterhin an einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für ein bestimmtes Gebiet. Dieser Bezirk wird alle sieben Jahre neu vergeben. Bewerben kann sich jeder qualifizierte Schornsteinfeger. Die Auswahl des ausführenden Handwerksbetriebs übernimmt der Hauseigentümer.

Quelle: http://www.schornsteinfeger.de/

nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




Informationen zur neuen "Kehr- und Überprüfungsordnung" (07.01.2010)

Sehr geehrte Kundschaft,
auch in Zukunft kommt Ihr Schornsteinfeger, um Schornsteine, Rauchrohre und Feuerstätten wie gewohnt zu reinigen oder sicherheitstechnisch zu überprüfen. Welche Aufgaben er im Rahmen dieser Dienstleistung übernimmt und welche Gebühren anfallen, ist in der seit dem 1. Januar 2010 gültigen neuen "Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)"gesetzlich festgeschrieben. Die genauen Inhalte der Verordnung und die damit verbundenen Pflichten konnten bislang je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Dies ist nun geändert.

Nunmehr bundeseinheitliche Regelungen

Um einen bundesweit einheitlichen Leistungsumfang zu garantieren, wurden die Länderverordnungen in eine Bundesverordnung zusammengeführt und deren Inhalte angeglichen. Die neue KÜO bietet den Verbrauchern gleichzeitig mehr Transparenz bzw. eine Vergleichbarkeit der Dienstleistungen und Gebühren. Die Termine und Fristen für die Tätigkeiten ab dem 1. Januar 2010 richten sich nach Art bzw. technische Ausstattung der Anlage sowie den verwendeten Brennstoffen. Da der Freistaat Sachsen bereits zum Jahr 2008 mit der Sächsischen Kehr- und Überprüfungsverordnung (SächsKÜVO) die Muster-Kehr- und Überprüfungsordnung, welche auch die Basis der nunmehr bundeseinheitlichen KÜO ist, umgesetzt hatte, ändert sich nur wenig. Änderungen gibt es jedoch bei den Gebühren bzw. der Gebührenhöhe. So steigt der Arbeitswert(AW)-Faktor von bisher 0,86 € auf 0,92 €. Auch bei der Fahrzeitpauschale kommt es zu einer Änderung (bisher 6,2 AW, nunmehr 8,2 AW).

Keine landesspezifische Zusatz-KÜO

Fakt ist, dass das Sächsische Staatsministerium des Innern sich leider nicht für die Einführung einer landesspezifischen Zusatz-KÜO und damit gegen eine moderate Gebührenregelung entschieden hat. Eine Vielzahl von Gesprächen, Einwände, Zusammenstellung der technischen Grundlagen, Argumente anerkannter Fachleute usw. haben bedauerlicher Weise keine für Sie und für uns bessere Entscheidung herbeiführen können.
Warum sich Sachsen dagegen entschieden hat, ist für mich nicht nachvollziehbar!
Um es klar zu sagen: Ich persönlich kann diese Gebührenerhöhung nicht befürworten!
Allerdings bin ich gesetzlich gezwungen diese Änderung, welche bundespolitisch und offensichtlich auch landespolitisch gewollt ist, zu akzeptieren und anzuwenden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zu den Beweggründen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern keine Auskünfte geben kann.
Falls Sie dennoch Fragen dazu haben sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Landtagsabgeordnete(n) bzw. direkt an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Referat 37 „Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“.

Die neue KÜO, inklusive Gebührenverzeichnis (Anlage 3), können Sie im Internet unter folgendem Link einsehen:

http://www.bsm-kuntke.de/kueo.pdf

Mit freundlichem Gruß

Ihr
Thomas Kuntke
Bezirksschornsteinfegermeister

nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




"Sicherheitscheck vom Schornsteinfeger" (23.12.2009)
Jetzt bundesweit gültige Fristen und Gebühren.

Dezember 2009.
Ab 1. Januar 2010 gilt eine neue Verordnung zur Regelung der Betriebs- und Brandsicherheit von Öfen und Heizungsanlagen. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks -- Zentralinnungsverband (ZIV) -- informiert über Änderungen für Verbraucher.

Auch in Zukunft kommt der Schornsteinfeger, um Schornsteine und Feuerstätten wie bisher zu reinigen oder sicherheitstechnisch zu überprüfen. Welche Aufgaben er im Rahmen dieser Dienstleistung übernimmt und welche Gebühren anfallen, ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) gesetzlich festgeschrieben. Zu den Arbeiten zählt beispielsweise die Überwachung des Kohlenstoffmonoxid(CO)-Gehalts und des einwandfreien Zustands der Abgaswege. Die genauen Inhalte der Verordnung und die damit verbundenen Pflichten konnten bislang je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Dies wird sich nun ändern. Um einen bundesweit einheitlichen Leistungsumfang zu garantieren, wurden die L änderverordnungen in eine Bundesverordnung zusammengeführt und deren Inhalte angeglichen. Die neue Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung bietet den Verbrauchern gleichzeitig mehr Transparenz bzw. eine Vergleichbarkeit der Dienstleistungen und Gebühren. Was sich im Einzelnen für die Heizungsanlage vor Ort ändert, erklärt der Schornsteinfeger bei seinem nächsten Besuch. Die Termine und Fristen für die Betreuung ab dem 1. Januar 2010 richten sich nach Alter und Art der Anlage sowie den verwendeten Brennstoffen.

Da der Freistaat Sachsen bereits zum Jahr 2008 mit der Sächsischen Kehr- und Überprüfungsverordnung (SächsKÜVO) die Muster-Kehr- und Überprüfungsordnung, welche auch die Basis der nunmehr bundeseinheitlichen Kehr- und Überprüfungsordnung ist, umgesetzt hatte, ändert sich für unsere Kunden nur wenig.

Quelle: http://www.schornsteinfeger.de/presse/

nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




"Woche des bürgerschaftlichen Engagements" vom 02. - 11.10.2009 (26.09.2009)

Netzwerk für Demokratie und Courage so aktiv wie nie zuvor: 2008 gingen junge Ehrenamtliche über 1.200 Mal an Schulen und Ausbildungseinrichtungen, um mit Jugendlichen über Rassismus, Vorurteile und Rechtsextremismus zu diskutieren.


Nahezu täglich fanden im letzten Jahr die Projekttage "Für Demokratie Courage zeigen" statt, die das Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) an Schulen und Ausbildungseinrichtungen in 11 Bundesländern anbietet. Durchgeführt werden sie von ehrenamtlichen jungen Menschen, die sich gegen Fremdenfeindlichkeit und für eine demokratische Kultur engagieren. Insgesamt 165.000 Stunden ehrenamtlicher antirassistischer Bildungsarbeit werden so jedes Jahr von jungen Menschen für junge Menschen geleistet.

Dieser Trend setzt sich fort: auch 2009 sind die Ehrenamtlichen des NDC von Rostock bis Stuttgart, von Dresden bis Köln unterwegs und kommen dabei jedes Jahr mit über 18.000 Schülerinnen und Schülern ins Gespräch. "Durch die Rückmeldungen der Ehrenamtlichen wissen wir, was an Schulen passiert und welche Einstellungen bei Jugendlichen weit verbreitet sind", so Andreas Stäbe, Geschäftsführer des NDC. Hier setzt das Projekt an: Ausgehend von den eigenen Erfahrungen und Wahrnehmungen der Schülerinnen und Schüler kommt es zu einer Auseinandersetzung über Rassismus und Vorurteile, die zum Nachdenken und Handeln anregt.

In der "Woche des bürgerschaftlichen Engagements", die vom 2. bis 11. Oktober 2009 stattfindet, soll das Engagement der jungen Freiwilligen im NDC besonders hervorgehoben werden. Das NDC beteiligt sich dazu mit verstärkten Projekttagsangeboten. Insgesamt werden die Ehrenamtlichen in der Aktionswoche bundesweit 60 Projekttage durchführen und damit über 900 Schülerinnen und Schüler erreichen. Außerdem werden in zwei Teamschulungen 30 neue Ehrenamtliche für die Umsetzung der Projekttage ausgebildet. Darüber hinaus finden Weiterbildungen, Teamtreffen und Zukunftswerkstätten statt, um das freiwillige Engagement weiter zu fördern.

Die "Woche des bürgerschaftlichen Engagements" findet in diesem Jahr zum fünften Mal statt und steht unter dem Motto "Engagement macht stark!". Die größte Freiwilligen-Offensive Deutschlands wird vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) organisiert, dem auch das Netzwerk für Demokratie und Courage angehört.

Pressekontakt: Maria Grjasnow, NDC-Bundeskoordination, Tel.: 0351/4810062, maria@netzwerk-courage.de

Dresden, 25.9.2009

Quelle: http://www.netzwerk-courage.de/site/

nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




"Abwrackprämie" für alte Heizkessel (17.05.2009)

Der Freistaat Sachsen fördert den Austausch von alten Heizkesseln und Thermen die mit Erdgas, Erdöl oder Flüssiggas betrieben werden.


Die entsprechende Förderrichtlinie "Energieeffizienz und Klimaschutz" des Freistaat Sachsen wurde überarbeitet. Angepasst wurden die Förderhöhen und die förderfähigen Maßnahmen. Ein Förderantrag ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Die Förderhöhen wurden für Regelvorhaben auf 35 vom Hundert angehoben. Des Weiteren wird eine Bonusförderung von 10 vom Hundert für Kommunen bei Programmteilnahme am European Energy Award® oder bei Vorlage eines ganzheitlichen Energie- und Klimaschutzkonzeptes gemäß RL EuK/2007 gewährt. Eine Bonusförderung von 10 vom Hundert erhalten Unternehmen bei Vorlage des Sächsischen Gewerbeenergiepasses.

Regelvorhaben sind beispielsweise:
  • Anlagen zur effizienten Kälteerzeugung
  • Wärmerückgewinnung
  • Sorptions- oder verbrennungsmotorisch betriebene Wärmepumpen
  • Energieeffiziente elektrische Antriebe, Pumpen und Verdichter
  • Energieeffiziente Fertigungsverfahren
  • Innenraum- und Straßenbeleuchtung
  • Nahwärmenetze, Wärme und Kältespeicher

  • Für Modellvorhaben kann eine Förderung von bis zu 75 vom Hundert und für Verbundvorhaben bis zu 50 vom Hundert gewährt werden.

    Verbundvorhaben sind beispielsweise:
  • Biomassenutzung in größeren Heizwerken (ab 100 kW)
  • Innovative Klimatisierung mit Erdwärme
  • Blockheizkraftwerke auf Basis Pflanzenöl

  • Für die Nutzung erneuerbarer Energien, effiziente KWK-Anlagen (Kraftwärmekopplung) sowie effiziente Heizkessel wird eine Festbetragsförderung gewährt.

    Diese beträgt für:
  • kombinierte Solarthermieanlage mit Heizunterstützung bis zu 100 EUR/m² Bruttokollektorfläche (kombinierbar mit Bafa-Förderung)
  • Pelletkessel bis zu 34 EUR/kW (kombinierbar mit Bafa-Förderung)
  • Photovoltaik 250 EUR/kWp bis 15 kWp (Bürgerkraftwerke 500 EUR/kWp bis 100 kWp)
  • Wohnraumlüftungsanlagen 25 EUR/m² Wohnfläche
  • Heizkesseltausch 1.250 EUR (für Kessel die keiner gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen und die Brennwerttechnik noch nicht nutzen; nicht kombinierbar mit Bafa-Kesseltauschbonus)
  • KWK-Anlagen je nach Größe und Technologie
  • Passivhäuser Neubau 100 EUR/m² Energiebezugsfläche (lt. PHPP) und Sanierung mit Passivhauskomponeten 130 EUR/m² Energiebezugsfläche (lt. PHPP)

  • Ab sofort sind kommunale Unternehmen, wie Stadtwerke und Wohnungsgesellschaften mit bis zu 30 vom Hundert förderfähig.

    Die SAENA (Sächsische Energieagentur) berät auf fachlicher Ebene über die Möglichkeiten und Modalitäten innerhalb der Richtlinie. Darüber hinaus stehe auch ich Ihnen gern bei Fragen zu Antragstellung und Förderung zur Verfügung.

    Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -. Informationen zu den Voraussetzungen und dem Antragsverfahren finden Sie unter www.sab.sachsen.de.

    Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie auf der Internetpräsenz des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft: www.smul.sachsen.de.

    Informationen erhalten Sie zudem auf den Seiten von ebb meissen (Energie-, Bau- und Brandschutzberatung für Meißen und Umgebung) unter: www.ebb-meissen.de.

    Quelle: http://www.saena.de/Saena_Service/Foerderung/Richtlinie_EuK_07.html

    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    Vom 30. März bis einschließlich 3. April nicht erreichbar (24.03.2009)
    In der Woche vom 30. März bis einschließlich 3. April 2009 nehme ich an einer Weiterbildungsmaßnahme (Jahresschulung) des LIV Sachsen (Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Sachsen) teil.


    Sehr geehrte Kundschaft,
    von Montag dem 30. März bis einschließlich Freitag dem 3. April befinde ich mich auf einer Schulungsmaßnahme, so dass ich leider für Sie nicht (oder nur sehr schwer, da eingeschränkter Mobilfunkempfang) erreichbar bin.
    Wenden Sie sich daher bitte an meinen Mitarbeiter Herrn Keld Hielscher. Herr Hielscher ist tagsüber (im Regelfall von 7:00 bis 17:00 Uhr) über sein Mobil-Telefon erreichbar.

      Keld Hielscher
      Schornsteinfegergeselle
      Mobil-Telefon: 01 74 .6 97 39 08

    Mich können Sie per SMS über folgende Mobil-Telefon-Nr. erreichen: 01 74 .1 87 27 49 (nur SMS).
    In den Abendstunden werde ich versuchen, auch telefonisch über die Mobil-Telefon-Nr.: 01 72 .3 50 60 43 (diese Nr. empfängt   k e i n e   SMS!) erreichbar zu sein. Allerdings befindet sich das Schulungsobjekt in einem mobilfunkmäßig schlecht versorgtem Gebiet.
    Schriftliche Anfragen (Brief, Fax) und auch Anfragen per Email können meinerseits leider erst nach dem 03.04. gesichtet und bearbeitet werden.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Ihr
    Thomas Kuntke
    Bezirksschornsteinfegermeister

    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    Nicht jeder Brennstoff darf in den Kamin- oder Kachelofen (09.03.2009)
    Verbrennen von Papierbriketts ist in kleinen Anlagen verboten!


    Auf den ersten Blick klingt es wie eine pfiffige Idee: Ein großer Discounter und auch ein Heimwerker-Werkzeugbedarf bietet im Internet-Handel eine Papier-Brikettpresse an. Doch die damit mühevoll hergestellten Briketts dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher in sogenannten Kleinfeuerungsanlagen, beispielsweise in privaten Öfen und Heizkesseln, nicht verbrennen!

    Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen" (1.BImSchV) fest.
    Es sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen:
    - Naturbelassenes Scheitholz,
    - Holzbriketts und -Pellets und
    - Braun- und Steinkohle.

    Papierbriketts zählen also nicht, wie die einschlägige Werbung mit Slogans wie "Bares Geld sparen durch Heizen mit Altpapier" suggeriert zu den zulässigen Brennstoffen. Wer sie dennoch in seinem Ofen verbrennt, riskiert ein Bußgeld. Und weitere Schwierigkeiten sind möglich: Weil keine Anlage darauf ausgelegt ist, Papierbriketts zu verbrennen, sind weder hohe Emissionen noch andere Probleme - etwa die Verschmutzung der Anlage - auszuschließen. Altpapier gehört also nicht in die Heizung sondern in die Altpapiertonne.

    Kamin- und Kachelöfen erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe stoßen diese Anlagen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus – zum Beispiel Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Es ist deshalb besonders wichtig, nur geeignete Brennstoffe zu nutzen und die Anlagen so zu betreiben wie die Bedienungsanleitung es vorsieht.

    Wer das Klima schonen, die Umwelt schützen und seinen Nachbarinnen und Nachbarn nicht in die Quere kommen möchte, sollte – neben der Wahl des richtigen Brennstoffs – die folgenden Tipps beachten:
    - Alte Brenner raus: Auf moderne, emissionsarme Anlagentechnik setzen – zum Beispiel auf Pellet-Heizungen, die das Umweltzeichen "Blauer Engel" tragen.
    - Die Anlage richtig bedienen: Zügig anheizen und sich bei Menge und Art des Brennstoffes nach den Ratschlägen der Hersteller richten.
    - Die Anlage regelmäßig warten: Zumindest vor Beginn jeder Heizperiode sollte ein Fachbetrieb die Anlage gründlich inspizieren.

    Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der Ratgeber "Heizen mit Holz" des Umweltbundesamtes (UBA). Er ist kostenlos erhältlich per Telefon (zum Ortstarif): 01888/305-3355, per Fax (zum Ortstarif): 01888/305-3356, per Email: uba@broschuerenversand.de oder per Internet: http://www.umweltbundesamt.de/ubainfo-medien/dateien/3151.htm. Schriftliche Bestellungen an: Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn.

    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    Vom 2. bis einschließlich 6. März nicht erreichbar (01.03.2009)
    In der Woche vom 2. bis einschließlich 6. März 2009 findet die diesjährige Arbeitstagung der Technischen Innungswarte
    des ZIV (Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband -) statt


    Sehr geehrte Kundschaft,
    von Montag dem 2. März bis einschließlich Freitag dem 6. März befinde ich mich zu einer Arbeitstagung, so dass ich leider für Sie nicht (oder nur schwer) erreichbar bin.
    Wenden Sie sich daher bitte an meinen Mitarbeiter Herrn Keld Hielscher. Herr Hielscher ist tagsüber (im Regelfall von 7:00 bis 17:00 Ühr) über sein Mobil-Telefon erreichbar.

      Keld Hielscher
      Schornsteinfegergeselle
      Mobil-Telefon: 01 74 .6 97 39 08

    Mich können Sie per SMS über folgende Mobil-Telefon-Nr. erreichen: 01 74 .1 87 27 49 (nur SMS).
    In den Abendstunden bin ich auch telefonisch über die Mobil-Telefon-Nr.: 01 72 .3 50 60 43 (diese Nr. empfängt   k e i n e   SMS!) erreichbar.
    Schriftliche Anfragen (Brief, Fax) und auch Anfragen per Email können meinerseits leider erst nach dem 06.03. gesichtet und bearbeitet werden.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Ihr
    Thomas Kuntke
    Bezirksschornsteinfegermeister

    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    Schornsteinfeger stehen ab 2013 im freien Wettbewerb (14.12.2008)

    Sehr geehrte Kundschaft,

    hiermit möchte ich Sie über das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz - SchfHwG - informieren, das Ende November in Kraft getreten ist.
    Ab 2013 stehen Deutschlands Schornsteinfeger im freien Wettbewerb. Bis dahin bleibt die bisherige Regelung bestehen. Wir Schornsteinfeger dürfen aber ab sofort Dienstleistungen anbieten, die über den klassischen Aufgabenbereich des Schornsteinfegers hinausgehen.

    Was ändert sich für Sie?


    Freier Wettbewerb und neutrale Überwachung schließen sich nicht generell aus. Damit keine Interessenkonflikte entstehen, achten wir penibel darauf, dass zum Beispiel Wartungen und Überprüfungen nicht durch den gleichen Betrieb durchgeführt werden. Nach wie vor gilt: Wer wartet darf nicht prüfen und wer prüft darf nicht warten!

    Auf meine neutrale Beratung, als ihr Schornsteinfeger, können Sie weiterhin vertrauen. Niemand außer mir hat Ihr Gebäude und Ihre Heizungsanlage so umfassend im Blick und kann Sie so unabhängig und fachkompetent beraten.

    Die gesetzlich vorgeschriebenen Umweltschutzmessungen an Ihrer Heizungsanlage (Bundesimmissionsschutzgesetz) werden auch weiterhin ausschließlich vom Schornsteinfeger durchgeführt. Als staatlicher Beauftragter für diese Messung ist der Schornsteinfeger - im Gegensatz zu allen anderen Fachhandwerkern - verpflichtet, seine Messgeräte amtlich überwachen zu lassen.
    Somit ist die Messung des Schornsteinfegers ein Garant für Ihre Sicherheit, schont Ihren Geldbeutel und ist die einzige, die notwendig ist.

    Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei weitergehenden Fragen gern zur Verfügung.

    Ihr Bezirksschornsteinfegermeister
    Thomas Kuntke
    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    Neutraler Heizungs-Check - garantiert vom Schornsteinfeger (21.11.2008)

    Mit dem neuen Schornsteinfegergesetz ändert sich einiges für das Handwerk und die Kunden. "Wir sehen unsere Zukunft in starkem Maße im Bereich der Energieberatung rund ums Gebäude", so der Präsident des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV), Hans-Günther Beyerstedt.

    Dazu gehört auch der vom ZIV, in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft (VdZ), entwickelte Heizungs-Check. In älteren Heizungsanlagen steckt ein enormes Potenzial für Energieeinsparung und Effizienzsteigerung. Aus diesem Grund fordert die "EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" eine einmalige Inspektion der gesamten Heizungsanlage, deren Wärmeerzeuger älter als 15 Jahre ist.

    Der ZIV-Präsident zum Heizungs-Check: "Zugute kommt uns das hohe Ausbildungsniveau unserer Kollegen, die sich zu einem großen Teil zu Energieberatern im Handwerk weitergebildet haben. Als wohl einzige Branche ist somit das Schornsteinfegerhandwerk in der Lage, bundesweit kompetente und unabhängige Energieberatung anzubieten."

    Vom Schornsteinfegerhandwerk durchgeführte Praxistests an über 800 Heizungsanlagen haben ergeben, dass an jeder dritten Anlage dringend Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eingeleitet werden sollten. Auch wenn beispielsweise die Grenzwerte bei der Umweltschutzmessung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (1. BImSchV) eingehalten werden, liegen die Abgasverluste an rund 60 Prozent aller Wärmeerzeuger bei mehr als 8 Prozent. Diese Abgasverluste gehen beim Heizen unwiederbringlich verloren. Hieraus ergibt sich ein deutliches Einsparpotenzial für die Kunden.

    Der Heizungs-Check lohnt sich also für die Kunden. Das Schornsteinfegerhandwerk wird ihn in Kürze deutschlandweit anbieten.

    Heizungs-Check Informationen zum Heizungs-Check erhalten Sie auch hier (www.ebb-meissen.de).

    Quelle: http://www.schornsteinfeger.de/?nav=ziv&bereich=36&detail=148
    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    Schornsteinfeger erweitern ihr Leistungsangebot (10.10.2008)

    Neues Schornsteinfegergesetz bringt erst ab 2013 den Wettbewerb.

    Das neue Schornsteinfegergesetz ist beschlossene Sache. Es soll ab Dezember 2008 in Kraft gesetzt werden. Im Hinblick auf den bevorstehenden freien Wettbewerb wird den Schornsteinfegern allerdings eine Übergangsfrist bis 2013 eingeräumt. In diesen vier Jahren können sich die Betriebe Zusatzqualifikationen aneignen, um künftig konkurrenzfähig zu werden.

    ''Mögliche Zukunftsfelder für unser Handwerk liegen unserer Ansicht nach in der energetischen Beratung, dem hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen, der Brandschutztechnik, der Inspektion von Heizungsanlagen, der Bauberatung, der Projektierung von Abgasanlagen, der Reinigung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen, der Prüfung und Reinigung von Lüftungsanlagen, der Installation und Wartung von Feuerlöschern, Rauchmeldern und Rußpartikelfiltern, oder der Analyse bei Schimmelpilzbefall'', so der Präsident des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV), Hans-Günther Beyerstedt.

    Was viele Haus- und Wohnungsbesitzer noch nicht wissen: Mit dem neuen Gesetz werden sie deutlich stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Sie müssen ab 2013 selbst dafür sorgen, dass gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen der Brandschutzvorschriften sowie Umweltschutzmessungen an ihren Anlagen vorgenommen werden. Aufgrund dieser Änderungen wird sich bei den Eigentümern ein erhöhter Beratungsbedarf ergeben. Denn nach altem Gesetz besucht der Schornsteinfeger jeden Haushalt in seinem Kehrbezirk automatisch mindestens einmal im Jahr. Künftig wird lediglich die Feuerstättenschau noch regelmäßig, zwei Mal in sieben Jahren, vom Inhaber des Kehrbezirkes durchgeführt.

    Hans-Günther Beyerstedt sieht diese neue Regelung kritisch: ''Ich befürchte, dass die Mängel an Feuerstätten zunehmen werden. Der Schornsteinfeger wird aber weiterhin als kompetenter Sicherheitsexperte für den Bürger zuständig sein.''

    Zeitschiene

    Quelle: http://www.schornsteinfeger.de/?nav=ziv&bereich=36&detail=152
    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    Ende der uneingeschränkten Wahlfreiheit beim Energieausweis. (05.10.2008)

    Seit 1. Oktober 2008 ist der Bedarfsausweis für kleine Gebäude erforderlich.

    Am 30. September 2008 endete die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977. Bisher konnten Eigentümer dieser Gebäude sich entweder für einen bedarfs- oder einen verbrauchsbasierten Energieausweis entscheiden.

    Der Energieausweis wurde am 1. Juli 2008 für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude gilt ab dem 1. Januar 2009. Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll.

    Gerade die energetische Qualität von kleinen Gebäuden lässt sich mit einem Bedarfsausweis viel präziser ermitteln. Wurde für ein solches Gebäude einen Verbrauchsausweis ausgestellt, kann die Bewertung stark durch das individuelle Heizverhalten der Bewohner beeinflusst sein.

    Eigentümer von großen Gebäuden, das heißt mit fünf oder mehr Wohnungen, können jedoch weiterhin zwischen beiden Ausweisvarianten wählen. Die dena (Deutschen Energie-Agentur GmbH) rät grundsätzlich allen Eigentümern zum Bedarfsausweis, denn er bietet eine objektive Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes und hilft mit konkreten Tipps beim Einstieg in die Modernisierung.

    Beim Bedarfsausweis begutachtet der Energie-Experte die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung ("Normverhalten") benötigt wird.
    Der Verbrauchsausweis hingegen, entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt lediglich den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.

    Achten sollten Eigentümer in jedem Fall auf die Qualität des angebotenen Energieausweises bzw. auf die Qualifikation des Energieausweis-Ausstellers. So ist die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) u. a. ein Garant dafür, dass es sich um einen geprüften Fachmann handelt.

    Selbstverständlich stehe ich Ihnen für weitergehenden Fragen und natürlich auch für die Ausstellung von Energieausweisen gern zur Verfügung.

    Ihr
    Thomas Kuntke
    Bezirksschornsteinfegermeister

    & Gebäudeenergieberater (HWK) sowie
    Sachverständiger für Energieeffizienz von Gebäuden (EIPOS)
    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    "Sächsisches Energiespardarlehen" wieder verfügbar (27.07.2008)

    Das Förderprogramm zum Sächsischen Energiespardarlehen wurde überarbeitet. Seit dem 16. Juli 2008 können Anträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden.

    Allgemeine Informationen

    Gefördert wird die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden auf der Basis einer energetischen Bewertung mit einem öffentlichen Darlehen. Für die energetische Bewertung wird ein Zuschuss gewährt.

    Beispiele:
  • Verbesserung der Wärmedämmung (z. B. Außenwände, Fenster, Dach, Kellerdecke oder erdberührende Außenflächen beheizter Räume)
  • Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen)
  • Verbesserung der Energieeffizienz (Austausch von Kohle, Öl- oder Nachtspeicherheizungen durch Brennwertzentralheizungen; Lüftungsanlagen mit mindestens 60 % Wärmerückgewinnung; Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung)

  • Zuwendungsempfänger ist der Eigentümer eines Wohngebäudes oder einer Wohnung. Die zinsgünstigen Darlehen sowie der Zuschuss zur energetischen Bewertung im Förderprogramm Sächsisches Energiespardarlehen stellen eine De-minimis-Beihilfe dar.

    Sächsisches Energiespardarlehen

    Darlehenshöhe:
  • maximal 90 % der förderfähigen Kosten
  • mindestens 5.000 € insgesamt
  • maximal 50.000 € je Wohneinheit des geförderten Wohngebäudes

  • Laufzeit:
  • 20 Jahre

  • Zinssatz bei Unterschreitung der Mindestanforderungen der EnEV:
  • 1.-10. Jahr: 2,0 %
  • ab dem 11. Jahr: 3,5 %

  • Zinssatz bei Erreichen der Anforderungen der EnEV an ein Neubauvorhaben:
  • 1.-20. Jahr 1,5 %

  • Weitere Informationen zur Auszahlung, Tilgung und zu den Sicherheiten finden Sie hier (Seiten der SAB).

    Zuschuss für energetische Bewertung

    Zuschusshöhe:
  • 100 % der nachgewiesenen Ausgaben für die energetische Bewertung
  • maximal 500 € je Wohngebäude

  • Der Zuschuss wird nach Vollauszahlung des Sächsischen Energiespardarlehens und Durchführung der Maßnahmen zum übernächsten Fälligkeitstermin des Darlehens mit der Restschuld verrechnet.
    Weitere Informationen zu den Details der Förderung (Voraussetzungen, Verfahrensablauf, Fristen) finden Sie auf den Seiten der SAENA (http://www.saena.de/...Energiespardarlehen.html).
    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    Schornsteinfeger verlieren ihr Privileg (18.07.2008)

    Beitrag der Sächsischen Zeitung vom 18.07.2008   Bild aus der Sächsischen Zeitung
    [SZ Lokalausgabe Meißen, 18.07.2008]

    Quelle: http://www.sz-online.de./nachrichten/artikel.asp?id=1885480
    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens verabschiedet (01.07.2008)

    Am 27.06.2008 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens im Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Die Regelungen zum Schornsteinfegerwesen werden mit diesem Gesetz an das europäische Recht angepasst. Hieraus ergeben sich für die Schornsteinfeger ebenso wie für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Reihe von Veränderungen, wie das Bundeswirtschaftsministerium informiert.

    Aufgrund der bis zum 31. Dezember 2012 laufenden Übergangszeit besteht aber ausreichend Gelegenheit, sich mit den ab 1. Januar 2013 vollständig geltenden Neuregelungen vertraut zu machen.

    Das Gesetz macht das Schornsteinfegerrecht europafest und kommt zudem durch die Einführung von Wettbewerb im Schornsteinfegerhandwerk den Verbrauchern zugute (m. E.: Was sehr strittig ist!). Das Gesetz gibt aber auch den ca. 20.000 Beschäftigten des Schornsteinfegerhandwerks eine gute (m. E.: Frommer Wunsch!) Zukunftsperspektive. Ihnen werden neue Tätigkeitsmöglichkeiten eröffnet. Darüber hinaus profitieren (Wie denn?) von der Gesetzesänderung die Angehörigen des Sanitär-, Heizungs-, Klimahandwerks, da sie sich nach Ablauf der Übergangsfrist und dem Erwerb der entsprechenden Qualifikation auch mit dem Schornsteinfegerhandwerk selbständig machen können. Im Vorfeld geäußerte Bedenken des Sanitär-, Heizungs-, Klima-Handwerks, wonach es bei einer vollständigen Aufhebung des Nebenerwerbsverbots zu Wettbewerbsverzerrungen zu seinen Lasten kommen könnte, wurde in dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz Rechnung getragen. Den Bezirksschornsteinfegermeistern sind daher noch in der Übergangszeit Wartungen an Anlagen im eigenen Bezirk verboten.

    Das Gesetz sieht vor, dass die Haus- und Wohnungseigentümer in Zukunft grundsätzlich die Wahl haben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Aus Gründen der Betriebs- und Brandsicherheit und des Umweltschutzes kann allerdings auf den Nachweis, dass die Arbeiten fristgerecht von einem dazu berechtigten Schornsteinfeger durchgeführt wurden, nicht verzichtet werden. Die hierfür erforderliche Information des Bezirksschornsteinfegers erfolgt durch den Schornsteinfeger, der die Arbeiten ausgeführt hat. Für die Verbraucher entsteht kein bürokratischer Aufwand. Damit die Haus- und Wohnungseigentümer feststellen können, ob ein Betrieb zur Ausübung von Schornsteinfegerarbeiten berechtigt ist, wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Schornsteinfegerregister geführt werden, das über das Internet einsehbar sein wird.

    Die Information, wann die Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten durchzuführen sind, erhalten die Haus- und Wohnungseigentümer im Rahmen einer Feuerstättenschau, die alle 3 bis 4 Jahre in jedem Haushalt stattfinden wird, durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger. Dieser ist auch zuständig für die Durchführung der Bauabnahmen. Die Aufgabe, als Bezirksschornsteinfeger in einem Kehrbezirk tätig zu sein, wird künftig ausgeschrieben und jeweils für 7 Jahre vergeben.

    Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden, geplant dafür ist der 19. September 2008.

    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/News/News.aspx?ID=8738&Headline=Gesetz+zur+Neuregelung+des+Schornsteinfegerwesens+verabschiedet

    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    Schornsteinfeger radeln für den guten Zweck durch Meißen (27.06.2008)

    Beitrag der SZ Lokalausgabe Meißen   Bild: Radelnde Schornsteinfeger
    [SZ Lokalausgabe Meißen, 27.06.2008]

    Quelle: http://www.sz-online.de./nachrichten/artikel.asp?id=1866323

    Ein ganz herzliches Dankeschön an alle Unterstützer der Aktion.
    Ein besonderer Dank geht natürlich an die

    Logo Volksbank Raiffeisenbank Meißen Großenhain eG,
    vertreten durch Herrn Uwe Richter, für ihre Spende.

    Herzlich gedankt wird auch dem
    Logo
    und seinem Vorsitzenden Herrn Andreas Krause für die hervorragende Verpflegung mit frischem Obst und Getränken.

    Ein Dankeschön natürlich auch an die
    Stadtwappen Stadt Meißen
    und dem Bürgermeister Herrn Hartmut Gruner für die herzliche Begrüßung der Glückstour-Teilnehmer vor dem Historischem Rathaus

    und - last but not least - nicht unerwähnt bleiben soll
    das Team von Logo tvM  Meißen Fernsehen
    mit Matthias Heigl an der Spitze, welches für guten Ton und Bild sorgten (http://www.meissen-fernsehen.de//vermischtes/Schornsteinfeger_radeln_fuer_guten_Zweck-1153.html).

    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    Schornsteinfeger im Kreis radeln für krebskranke Kinder (19.06.2008)

    Beitrag der SZ Lokalausgabe Meißen
    [SZ Lokalausgabe Meißen, 19.06.2008]

    www.schornsteinfeger-helfen.de

    Quelle: http://www.sz-online.de./nachrichten/artikel.asp?id=1859728
    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    Kundeninformation des Schornsteinfegerhandwerks (27.04.2008)

    Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

    wie Sie bereits von der Presse erfahren haben, wird es im Schornsteinfegerwesen Veränderungen geben. Der Entwurf für eine Reform des Schornsteinfegergesetzes wurde am 12. März 2008 vom Bundeskabinett verabschiedet. Voraussichtlich tritt das neue Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft.

    So frühzeitig wie möglich möchten wir Sie nun über die anstehenden Änderungen informieren, die Vorteile für Sie, unsere Kundinnen und Kunden, mit sich bringen:


    Die Arbeit Ihres Schornsteinfegers bietet Ihnen einen hohen Nutzen - Heute und in Zukunft:

    Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei weitergenden Fragen gern zur Verfügung.

    Ihr
    Thomas Kuntke
    Bezirksschornsteinfegermeister


    Quelle: http://www.schornsteinfeger.de/
    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    Die Zeit nutzen und jetzt einen Energieausweis erstellen lassen! (21.03.2008)

    Noch 3 Monate, dann - ab dem 1. Juli 2008 - muss für alle Wohngebäude, welche bis 1965 fertig gestellt worden sind, bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf dem potentiellen Mieter, Pächter oder Käufer, ein Energieausweis vorgelegt werden (können).

    Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten (WE) ist dann ein sogenannter Bedarfsausweis erforderlich.

    1. Ausnahme: Falls das Gebäude bereits energetisch ertüchtigt wurde und (mindestens) der WSVO '77 entspricht, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweis.

    2. Ausnahme: Bis einschließlich 30.09.2008 ist es generell zulässig, frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.

    Beachten Sie also bitte:
    Wer ein älteres Gebäude mit weniger als 5 WE besitzt und dieses (bzw. Wohnungen) vermieten, verpachten oder verkaufen will, kann nur noch bis Ende September 2008 den Verbrauchsausweis ordern.

    Tipp:
    Der aus Sicht der Fachwelt wesentlich bessere / genauere Bedarfsausweis, ist zwar nur für Wohngebäude aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 und mit bis zu vier WE (ab Oktober 2008) verbindlich vorgeschrieben, jedoch sollten Sie sich grundsätzlich für diesen entscheiden. Nur der Bedarfsausweis gibt genaue Auskunft über die energetische Qualität der Immobilie.
    Auch werden die Förderprogramme von Bund und Land genau diesen Ausweis als Grundlage / Voraussetzung für diverse Zuschüsse / Fördermittel (z. B. zinsgünstige Darlehen, Teilschuldenerlass) heranziehen.

    Gern stehe ich Ihnen bei Entscheidungsfindung zur Seite.
    Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für weitergehenden Fragen und natürlich auch für die Ausstellung von Energieausweisen gern zur Verfügung.

    Ihr
    Thomas Kuntke
    Bezirksschornsteinfegermeister

    & Gebäudeenergieberater (HWK) sowie
    Sachverständiger für Energieeffizienz von Gebäuden (EIPOS)

    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    Schornsteinfegergesetz im Kabinett (14.03.2008)

    Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens wurde am 12.03.2008 vom Bundeskabinett verabschiedet.

    Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: Das Schornsteinfegerhandwerk leistet einen wichtigen Beitrag für die Feuersicherheit und den Umweltschutz in Deutschland. Der Gesetzentwurf schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass dies auch in Zukunft so bleibt.

    Ziel bleibt es, den hohen Standard in Betriebs- und Brandsicherheit sowie des Umweltschutzes in Deutschland zu erhalten. Dazu kontrolliert in jedem Kehrbezirk ein Schornsteinfegermeister als so genannter Bezirksbevollmächtigter anhand von verwalteten Formblättern, ob die vorgeschriebenen Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden. Zusätzlich werden die Bezirksbevollmächtigten zweimal im Vergabezeitraum eine Feuerstättenschau durchführen, um feststellen zu können, ob Änderungen an Anlagen erfolgt sind oder neue Anlagen hinzu gekommen sind.
    Dem Bürger wird in diesem Entwurf die freie Wahl gegeben, welchen Schornsteinfeger er mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messtätigkeit beauftragen möchte. Damit werden die Forderungen aus dem Vertragsverletzungsverfahren, das die Europäische Kommission im April 2003 bezüglich des bisherigen Schornsteinfegergesetzes gegen Deutschland eingeleitet hatte, erfüllt.

    Die Kehrbezirke werden ausgeschrieben und jeweils für 7 Jahre vergeben.

    In dem Gesetzentwurf ist zudem eine Übergangsfrist von 5 Jahren verankert. Diese Übergangsfrist ist notwendig, um dem Schornsteinfegerbetrieb die Möglichkeit zu geben, sich für weitergehende Tätigkeiten zu qualifizieren. Denn mit dem neuen Gesetz wird auch das Nebentätigkeitsverbot für Schornsteinfeger aufgehoben, dadurch werden den Betrieben zusätzliche Arbeitsbereiche erschlossen.

    Die ca. 20.000 Beschäftigten des Schornsteinfegerhandwerks erhalten mit diesen Regelungen des Gesetzentwurfes eine angemessene Zukunftsperspektive, so der Bundeswirtschaftsminister.

    Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) ist um eine sinnvolle Lösung mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bemüht, fordert im Rahmen der parlamentarischen Beratung aber noch deutliche Nachbesserungen in der Endfassung des künftigen Gesetzes.

    Quelle: http://www.schornsteinfeger.de/
    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    Neue Kampagne zur Sanierung von Gebäuden (12.02.2008)

    Bundesminister Tiefensee hat gestern die neue Kampagne zur CO2-Gebäudesanierung in Berlin vorgestellt. &Uml;berdimensionale Litfaßsäulen mit der roten Strickmütze als Symbol der Kampagne werben von nun an für die Sanierung von Gebäuden, um Energie, Emissionen und letztlich Geld zu sparen.

    "Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist außerordentlich erfolgreich: In 2006 und 2007 konnten damit mehr als 400.000 Wohnungen umfassend energetisch saniert werden", zog Tiefensee Bilanz. Hinzu kommen mehr als 108.000 energetisch hochwertige Energiespar- oder Passivhäuser und Gebäude, die mit erneuerbaren Energien beheizt werden. "Mit den 2006 und 2007 geförderten Investitionen erreichen wir eine Einsparung von rd. 1,6 Millionen Tonnen Kohlendioxid, und das jedes Jahr über einen Zeitraum von durchschnittlich 30 Jahren Nutzungsdauer".

    Positive Effekte haben die Förderprogramme auch auf den Arbeitsmarkt: Jede in die Gebäudesanierung investierte Milliarde Euro schafft oder sichert rund 25.000 Arbeitsplätze.

    2007 wurde das CO2-Gebäudesanierungsprogramm um die Programme Kommunalkredit und Sozial Investieren für Schulen, Turnhallen, Kindergärten und Gebäude der Jugendarbeit erweitert. Zur sozialen Infrastruktur gehören deutschlandweit unter anderem ca. 40.000 Schulen, ca. 48.000 Kindergärten, Kindertagesstätten und Krippen sowie mehrere zehntausend (Schul-) Turnhallen. &Uml;ber die Hälfte dieser ca.150.000 Gebäude gilt als dringend energetisch sanierungsbedürftig. Dadurch wird teure Energie verschwendet. Vor allem Schulen der 60er und 70er Jahre sind betroffen. Nach dem Bildungsbericht 2003 beklagen die Schulleitungen, dass sich ca. 50 Prozent der Schulgebäude in schlechtem Zustand befinden. Ähnliches gilt für Kindertagesstätten und Jugendfreizeitheime.

    Städte und Gemeinden in schwieriger Haushaltslage können sich am CO2-Gebäudesanierungsprogramm bisher nicht im nötigen Ümfang beteiligen, weil sie dringend notwendige energetische Sanierungen nicht allein mit Darlehen finanzieren können. Die Bundesregierung unterstützt deshalb die energetische Sanierung sozialer Infrastruktur insbesondere in Kommunen in "schwieriger" Haushaltslage mit Investitionszuschüssen, damit der in den letzten Jahren aufgelaufene Sanierungsstau in solchen Kommunen aufgelöst werden kann. Die Bundesregierung hat dazu mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden einen "Investitionspakt Bund-Länder-Kommunen zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur" geschlossen.

    Der Bund stellt für den Investitionspakt im Jahr 2008 Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Zusammen mit den Anteilen der Länder und Gemeinden beträgt das Finanzvolumen 600 Millionen Euro. Damit könnten rein rechnerisch etwa 600 Schulen oder 1.200 Kindergärten energetisch saniert werden. Die Träger der Einrichtungen, die Kommunen selbst, profitieren davon langfristig durch deutlich reduzierte Rechnungen für den Energieverbrauch. Der Investitionspakt ist bisher auf ein Jahr begrenzt, die Sanierungsprojekte können aber über einen Zeitraum von 5 Jahren bis 2012 durchgeführt werden.

    "Ich werde mich bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2009 für eine Fortsetzung des Investitionspaktes einsetzen", so Tiefensee. Fördermittel aus den von der KfW aufgelegten, verschiedenen Förderprogrammen - "CO2-Gebäudesanierung", "Wohnraum Modernisieren (ÖKO-PLÜS-Variante)" und "Ökologisch Bauen" sowie den seit 1.1.2007 für den kommunalen Bereich aufgelegten Programme "Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung" und "KfW-Kommunalkredit - Energetische Gebäudesanierung" - können Privatpersonen und gemeinnützige Träger der Einrichtungen über ihre Hausbank beantragen, Kommunen wenden sich direkt an die KfW. Ümfassende Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen und zur Beantragung der Mittel finden Sie auf der Website der KfW.

    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/.../
    Seite der KfW: http://www.kfw-foerderbank.de

    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]




    Neue Sächsische Kehr- und Überprüfungsordnung - SächsKÜVO - (19.01.2008)

    Im Jahr 2004 fand in Stuttgart ein Technisches Hearing (eine Beratung von Fachleuten zu technischen Fragen) zu den Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks statt. Dabei wurden so wesentliche Fragen, wie die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung auch bei modernsten Feuerungsanlagen und die Möglichkeiten der Verlängerung von Kehr- und Überprüfungsintervallen an Feuerungsanlagen und ähnlichen Anlagen diskutiert. Im Ergebnis wurde durch eine Arbeitsgruppe eine neue Muster-Kehr- und Überprüfungsordnung (M-KÜO) erarbeitet und durch die für das Schornsteinfegerhandwerk zuständigen Referenten aller Bundesländer im Mai 2006 einstimmig verabschiedet.

    Am 01.01.2008 ist in Sachsen eine neue Kehr- und Überprüfungsverordnung (SächsKÜVO) in Kraft getreten. Diese entspricht sachlich im Wesentlichen der M-KÜO. Der Freistaat Sachsen ist damit (nach Niedersachsen) das zweite Bundesland, das die M-KÜO in geltendes Recht umsetzt.

    Die wesentlichen Änderungen zur bisherigen Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜVO) in Sachsen sind:


    Die Kehr- und Überprüfungsgebühren werden auf Basis der neuesten arbeitswissenschaftlichen Gutachten ermittelt. Dabei ergeben sich grundlegende Änderungen. Für moderne Feuerstätten bedeutet dies, da ein geringerer Aufwand für die Arbeiten erforderlich wird, in der Regel niedrigere Kehr- und Überprüfungsgebühren.

    Die neue SächsKÜVO (inklusive Gebührenkatalog / Anhang) finden Sie im Internet auf folgender Seite:

    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]



    Seite aktualisiert: 19:04 19.02.2010

    Sorry, this page is only in German version. I hope you like it nevertheless and enjoy your stay. Thanks!
    © 1997 - 2010 / Copyright by Thomas Kuntke - Master Chimney Sweep - Germany

    nach oben   /   Startseite [www.bsm-kuntke.de]