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Archiv (2002 - 2007)

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Änderung der Kehrbezirke zum 01.01.2008 (21.12.2007)

Mit Wirkung zum 01.01.2008 werden die Kehrbezirk der Region neu eingeteilt.

Diese durch die zuständige Behörde des Regierungspräsidiums Dresden veranlasste Kehrbezirksneueinteilung macht sich erforderlich, da einzelne Kehrbezirke in ihren räumlichen Grenzen nicht mehr zufriedenstellend strukturiert und damit teilweise nur schwer zu bearbeiten sind.

Der von mir zu bearbeitende Kehrbezirk wird voraussichtlich vorrangig im Bereich des Gemeinedeverbandes Käbschütztal und im Stadtgebeit von Meißen neu strukturiert.

Käbschütztal:
- ehemailige Gemeinde Planitz-Deila (Leutewitz, Planitz, Deila, Niederstößwitz, Sornitz, Käbschütztal)
- Teile der ehemaligen Gemeinde Jahna-Löthain (Großkagen, Kleinkagen, Nimtitz, Tronitz, Kaisitz, Priesa)
werden dem Kehrbezirk 1211-08 Lommatzsch zugeordnet


Stadt Meißen:
- Straßen im Bereich Stadtteil Cölln (Großenhainer Straße, Bahnhofstraße, Fabrikstraße, Lutherstraße usw.) und
- Straßen im Bereich Stadtteil Bohnitzsch (Dieraer Weg, Am Bogen)
werden dem Kehrbezirk 1211-05 Meißen zugeordnet
- Straßen im Bereich der Altstadt (z. B. Marktgasse, Kleinmarkt, Neugasse) und im Bereich Triebischtal (z. B. Kerstinstraße, Teile der Talstraße und Teile Ossietzkystraße) sowie
- im Stadtteil Niederfähre und Vorbrücke (z. B. Zscheilaerstraße, Gartenstraße)
kommen neu hinzu (ehemals Kehrbezirk 1211-05)


Die von mir zurzeit zu bearbeitenden Orte bzw. Ortsteile der Stadt Lommatzsch werden dem Kehrbezirk 1211-08 (Lommatzsch) wieder angegliedert. Dieser Kehrbezirk wird ab dem 01.01.2008 wieder durch einen Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) bearbeitet. Höchstwahrscheinlich wird dies Kollege BSM Wilhelm Hoffmann sein. Kollege Hoffmann ist momentan zuständig für den Nachbarkehrbezirk Seerhausen (Kreis Riesa-Großenhain) und wohnt in Meißen (Telefon: 03521-401407 Mobil: 0175-2069577).

Durch den Ruhestand von Kollegen BSM Dietmar Weber (Kehrbezirk 1211-05) wird ebenfalls in Meißen ein neuer Bezirksschornsteinfegermeister bestallt. Dies wird wahrscheinlich Herr Schornsteinfegermeister Falk Thümmrich sein. Herr Thümmrich wohnt in Pesterwitz (Freital).

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Filterpflicht oder Stilllegung von Feuerstätten? (01.12.2007)

Nur Altgeräte mit hohem Schadstoffausstoß betroffen!

In den vergangenen Tagen wurde in den Medien über eine drohende Zwangsstilllegung beziehungsweise Filterpflicht für Kamin- und Kachelöfen berichtet.

Durch die sehr verkürzte Darstellung ist der Eindruck entstanden, dass es sich um eine generelle und sofortige Pflichtmaßnahme für alle Geräte handelt.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weist darauf hin, dass die geplanten Regelungen für Feuerstätten erst noch Bundesrat und Bundestag passieren müssen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand müssen die Eigentümer von Kamin- und Kachelöfen bis Ende 2012 nachweisen, dass ihr Ofen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten kann.
Eine generelle Messpflicht an Kamin- und Kachelöfen durch den Schornsteinfeger ist nicht vorgesehen.
Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen sein werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975 einer so genannten Typenprüfung unterzogen wurden – also 40 Jahre und älter sind. Diese müssen bei Überschreitung des Grenzwertes bis Ende 2014 nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Bis 2024 folgen stufenweise die Maßnahmen für alle Geräte, die bis zum in Kraft treten der Novelle geprüft wurden.

Das Typenschild am Gerät gibt Auskunft über das Jahr der Prüfung. Ist das Typenschild nicht mehr vorhanden oder unvollständig, kann der Verbraucher beim Hersteller der Feuerstätte nachfragen.
Heute erhältliche Geräte erfüllen in der Regel die geplanten Grenzwerte. Ihnen droht weder Stilllegung noch Filterzwang oder Austausch.
Der Schadstoff-Ausstoß ist nicht vom Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch auf den Energieverbrauch. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen technischen Üntersuchung unterzogen, die auch den Schadstoffausstoß dokumentiert.

Quelle: http://www.schornsteinfeger.de/
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Heizen ohne Schornstein hat seinen Preis (03.11.2007)

Die gestiegenen Energiekosten führen nach wie vor dazu, dass sich viele Verbraucher für ergänzende Heizsysteme interessieren. Insbesondere der Hinweis "Heizen ohne Schornstein" oder "Feuer ohne Kamin" lässt dann aufhorchen.

Dem potentiellen Kunden wird erklärt, er könne mit Hilfe einer solchen Zusatzfeuerstätte äußerst günstig in den Genuss des Flammenspiels und der erzeugten Wärme kommen. Doch solche Öfen - z. B. mit so genanntem Bioalkohol betriebene Katalytöfen oder Dekofeuer auf Ethanolbasis - können bei unsachgemäßem Gebrauch gefährlich werden.

Auch bei der Verbrennung dieser Energieträger entstehen Kohlenstoffdioxid (CO2) und andere Schadstoffe (CO etc.), die frei in den Raum gelangen. Fehlt die Zufuhr frischer Luft stellen die Geräte eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Daher sind derartige Feuerstellen in der Regel nur für große Hallen oder den Außenbereich zugelassen, nicht für das geschlossene Wohnumfeld. Bei den Dekofeuern ("Leuchtmöbel") wurde schon vor einigen Jahren festgestellt, dass es sich lediglich um eine Art Einrichtungsgegenstand handelt, der nicht zur Beheizung genutzt werden darf. Bei der Verbrennung von Ethanol entsteht in nicht unerheblicher Menge CO2, das nicht wie bei einer zugelassenen Feuerstätte durch eine Abgasleitung nach außen abgeführt wird. Der teure Brennstoff – die Herstellung verschlingt rund 70 Prozent mehr Energie, als bei der Verbrennung gewonnen wird – kann je nach Raumgröße eine sehr hohe CO2-Konzentration zur Folge haben.

Die Europäische Feuerstätten Arbeitsgemeinschaft e. V. - kurz EFA (http://www.efa-europe.com) genannt - weist darauf hin, dass nur geprüfte Wärmeerzeuger zur Beheizung von Wohnräumen sinnvoll und sicher sind.

Sie unterliegen strengen Kontrollen, denn die in der EFA organisierten Hersteller legen Wert auf einen hohen Qualitätsstandard. Sicherheit verbunden mit umweltschonender Betriebsweise und einfacher Handhabung zeichnen diese Feuerstätten aus. Mit ihnen lässt es sich wirklich sparsam heizen und gleichzeitig die Behaglichkeit eines natürlichen Flammspiels genießen.

Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=8262
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KfW-Förderung wird an neue EnEV angepasst (10.10.2007)

Auf Grund der zum 01.10.2007 in Kraft getretenen Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurden einzelne Förderbedingungen der wohnwirtschaftlichen KfW-Programme angepasst.

Die Qualifikationsvoraussetzungen für Sachverständige wurden angeglichen, für den Nachweis im CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programm 130, 430) ist nun ein Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs (ein verbrauchsorientierter Energieausweis reicht also nicht) notwendig, auch die "Technischen Mindestanforderungen für Maßnahmen zur energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau" nach EnEV sowie einzelne Werte in den Maßnahmenpaketen wurden angepasst.
Bis Ende November gelten für einzelne Programme Übergangsfristen.

Über rund 900 weitere Förderprogramme von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern bietet der BINE Informationsdienst online Auskunft. Hier werden nach Angabe von BINE auch aktuelle Änderungen angezeigt.
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SZ Artikel: Große Nachfrage bei alternativen Heizmethoden (24.09.2007)

SZ Artikel SZ Artikel

Quelle: http://www.sz-online.de./nachrichten/abo/main.asp?sid=5BB0E385-9CD2-4248-BEB0-02A881607950&kid=52135
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Energiebilanz durch Dachdämmung verbessern (28.08.2007)

Bei vielen Häusern sind neben den Fenstern und Fassaden besonders die Dächer energetische Schwachstellen, durch die teuer erzeugte Wärme ins Nichts entschwindet und die Ümwelt belastet.

Wer noch rechtzeitig vor der stufenweisen Einführung des Pflicht-Energieausweises die Energiebilanz seines Hauses verbessern will, sollte die Zeit bis zum nächsten Sommer nutzen und sich über staatliche Förderprogramme informieren. So vergibt etwa die kfw Förderbank im Rahmen ihres "Programm 130" zur CO2-Gebäudesanierung unter bestimmten Voraussetzungen zinsgünstige Kredite oder sogar Zuschüsse für die energetische Sanierung nach der neuen Energieeinsparungsverordnung (EnEV).

Üm bei der Dämmung des Daches die in der EnEV vorgeschriebenen Werte zu erreichen, eignen sich heute auch Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen. Matten etwa aus Thermo-Hanf ( www.thermo-hanf.de) sind auch in der Verarbeitung angenehmer als Glas- oder Mineralwolle, da weder Hautjucken noch Reizungen der Haut zu befürchten sind. Nicht von ungefähr erlebt der Natur-Rohstoff gerade eine Renaissance als Ausgangsmaterial für Kleidung, Papier, Öl, Brenn- oder eben auch Dämmstoff. Denn Kulturhanf ist eine äußerst widerstandsfähige Pflanze, die komplett ohne chemische Schädlings- oder Ünkrautbekämpfung gedeiht.

Damit kann der Bauherr sicher sein, dass keinerlei Emissionen im Dach "dicke Luft" hinterlassen. Das Naturmaterial ist im Gegenteil sogar atmungsaktiv und wirkt ausgleichend auf Raumklima und Luftfeuchtigkeit.

Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=7936
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Investigativer Journalismus oder nur Lückenfüller fürs Sommerloch? (16.08.2007)

Kurz zum Hintergrund:

Durch einen kleinen Tippfehler kam es bei der elektronischen Datenübermittlung zu einem ärgerlichen Lapsus. Die Stammdaten von zwei kleinen Ortschaften wurden vom ehemaligen zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister – inzwischen im Ruhestand - irrtümlich doppelt, also an zwei Kollegen abgegeben.
Leider übersahen die Kollegen dies und schrieben im guten Glauben Ihre vermeintlichen neuen Kunden wie auch die tatsächlichen neuen Kunden an, um sich vorzustellen. So passierte es, dass die Bürger der beiden Ortschaften zweimal Post bekamen. Natürlich ist nur einer der Bezirksschornsteinfegermeister für die betreffenden Liegenschaften zuständig. Es entstand im Grunde auch kein Schaden – jedenfalls nicht für die Kundschaft – abgesehen mal von der sicherlich vorhandenen Verwunderung…

Daraus resultierend jedoch - wie es in der Schlagzeile heißt - von "Kehraufträge werden doppelt vergeben" zu reden, ist m. E. schon sehr gewagt. Zumal diese reißerische Aufmachung mitnichten im nachfolgenden Artikel Widerhall findet. Doch urteilen Sie selbst:

Ünd gleich noch ein zweiter Beitrag vom selben Autor auf der selben Seite hinterher:
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EnEV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (09.08.2007)

Am 26.Juli 2007 wurde die neue EnEV im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr.34, S. 1519 veröffentlicht und tritt am 01.10.2007 in Kraft..
Die "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden" führt den Energieausweis für Bestandsgebäude ein. Ab 2008 wird dieser in drei Schritten eingeführt:

1. Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab 01.07.2008 Pflicht
2. Für Wohngebäude ab Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab 01.01.2009 Pflicht.
3. Für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis ab 01.07.2009 Pflicht

Der Energieausweis (Gebäudeenergiepass) ist - trotz teilweise berechtigter Kritik - ein Schritt in die richtige Richtung, hin zur Stärkung einer rationellen und umweltverträglichen Energieverwendung im Gebäudebereich.

Weitere Informationen erhalten Sie auf meiner Energieberatungs-Homepage "www.online-eb.de" unter "Tipps & Infos" oder auch hier auf dieser Seite unter Energieausweis wird eingeführt - Bundesregierung verabschiedet EnEV 2007 (Aktuelles vom 28.06.2007).
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Schornsteinfegerhandwerk in der Reform (09.07.2007)

Die Gesetzgebung zur Neuordnung im Schornsteinfegerwesen findet nach langwierigen Diskussionen nun eine Richtung weisende Lösungsgrundlage.
Das von der EÜ- Kommission in Brüssel angemahnte deutsche Schornsteinfegerwesen wird durch das Bundeswirtschaftministerium auf eine neue Grundlage gestellt.
Mit der Änderung des Schornsteinfegergesetzes hin zu offenen Komponenten des freien Marktes wird dem Bürger die Wahl seines Schornsteinfegers im Bereich bestimmter Tätigkeiten ermöglicht.
Ünter Berücksichtigung des bundesweit hohen Sicherheitsstandards sowie des europäischen Ümweltstandards sollen künftig Kehrbereiche eingerichtet werden, in denen die Überwachungstätigkeiten durch einen Bezirksbevollmächtigten koordiniert werden. Eine fest geregelte Feuerstättenschau, welche durchgeführt werden muss, gewährleistet die generelle Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen.
Die immissionsschutzrechtlichen Messungen stehen ganz im Zeichen des aktiven Ümweltschutzes und sind unerlässlich.
Dem Liberalisierungsgedanken soll in dieser Form, verbunden mit den höchstmöglichen Sicherheitsstandards, Rechnung getragen werden.

Mehr hierzu auch unter www.schornsteinfeger.de.

Quelle: http://www.schornsteinfeger.de/bilder_ziv/files/04-07-07-Presseinfo.pdf
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Energieausweis wird eingeführt - Bundesregierung verabschiedet EnEV 2007 (28.06.2007)

Das Bundeskabinett hat gestern (27. Juni 2007) die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet. Dabei wurde den Maßgaben des Bundesrates zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) zugestimmt.

Die Verordnung wird voraussichtlich im Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt dann am 01.10.2007 in Kraft. Damit wird der Energieausweis (früher: Energiepass) für bestehende Gebäude bei Vermietung und Verkauf zur Pflicht.

Hier ein paar Eckdaten zur neuen Verordnung:

Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei weitergehenden Fragen und natürlich auch für die Ausstellung von Energieausweisen gern zur Verfügung.

Ihr
Thomas Kuntke
Bezirksschornsteinfegermeister

& Gebäudeenergieberater (HWK) sowie
Sachverständiger für Energieeffizienz von Gebäuden (EIPOS)
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Übernahme von Teilen des Kehrbezirkes Nr. 1211-08 Lommatzsch (ehemals BSM K. Pfennig) (24.06.2007)

Vom 01. Juli 2007 bis voraussichtlich 31. Dezember 2007 werden Teile des Kehrbezirkes Nr. 1211-08 "Lommatzsch" - bisher zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) Herr Klaus Pfennig - durch meine Firma betreut.

Durch den Ruhestand von Herrn Klaus Pfennig, wird der bisher von ihm bearbeitete Kehrbezirk ab dem 01.07.2007 bis voraussichtlich 31.12.2007 durch fünf BSM aus dem Landkreis Meißen und einem BSM aus dem Landkreis Riesa-Großenhain kommissarisch betreut:


Der bisher bereits im Kehrbezirk tätige Geselle, Herr Ralf Pfennig, führt dabei - im Auftrag des jeweils zuständigen BSM - weitesgehend die wiederkehrenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten aus. Dabei wird u. a. besonders Augenmerk darauf gelegt, dass die Arbeiten möglichst in dem bisherigen Rhythmus / in der Abfolge beibehalten werden, um de facto eine nahtlose Fortführung der relevanten Schornsteinfegertätigkeiten im quasi "Altkehrbezirk" zu sichern.
Baurechtliche Tätigkeiten ("Zustimmung" und "Abnahme") und Arbeiten im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes wie z. B. Feuerstätten- und Brandverhütungsschauen, werden durch die jeweiligen BSM ausgeführt.

Folgende Kehrbezirksteile werden durch meine Firma nunmehr mitbetreut. Dabei werden , wie oben ausgeführt, im Wesentlichen die Kehr-und Überprüfungstätigkeiten vom Gessellen Ralf Pfennig (Mobil: 01 62 .5 18 69 73) ausgeführt:

Gemindeverband Diera-Zehren:










Obermuschütz
Wölkisch









Ortsteile Stadt Lommatzsch:










Altlommatzsch
Altsattel
Barmenitz
Daubnitz
Dörschnitz
Grauswitz
Ickowitz
Klappendorf
Lautzschen
Löbschütz
Paltzschen
Roitzsch
Scheerau
Sieglitz
Striegnitz
Striegnitz - Paltzschen
Trogen
Wachtbnitz
Zöthain
Zscheilitz
Prositz

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Bundesrat stimmt EnEV mit Änderungen zu (08.06.2007)

Heute hat der Bundesrat der EnEV mit mehreren Änderungen zugestimmt. Nimmt die Bundesregierung jetzt alle Änderungen an, dann kann die EnEV zügig in Kraft treten. Erscheint ihr allerdings eine Empfehlung als nicht annehmbar, wäre die Verordnung gescheitert.

Die wichtigsten Änderungsbeschlüsse im Einzelnen:
  • Die Bedarfsausweispflicht für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 (§17) wurde von der Länderkammer bestätigt.
  • Allerdings wurde die Frist der Energieausweis-Wahlfreiheit bis zum 1. Oktober 2008 verlängert.
  • In §27 „Ausstellungsberechtigte für bestehende Gebäude“ soll nach Auffassung des Bundesrats ergänzt werden, dass zur Erstellung von Energieausweisen und von Modernisierungsempfehlungen auch Personen berechtigt werden sollen, die nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zur Ünterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt sind. Aus Regierungskreisen war aber schon vor der Bundesratssitzung zu hören, dass trotz der rechtlichen Problematik eines „gleitenden Verweises“ auf Landesrecht dieser akzeptiert würde.
  • Nicht zugestimmt hat der Bundesrat der Ausschussempfehlung, den Ausstellerkreis auf Ausbaugewerke mit Zusatzausbildung zu erweitern.
  • Ergänzend zu §21 sollen auch Handwerksmeister und staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker anderer als der in §21 Abs. 1 Nr. 4 genannten Fachrichtungen zur Ausweisausstellung für bestehende Wohngebäude berechtigt sein, die am 25. April 2007 über eine abgeschlossene Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks verfügt haben.
  • Der Bundesrat stimmte auch der vorgeschlagenen Bußgeldbewährung für die Fälle zu, in denen ein Energieausweis von einer unberechtigten Person ausgestellt wird.
  • Der Bundesrat hat gemäß der Ausschussempfehlung beschlossen, in §29 „Übergangsfristen für Energieausweise und Aussteller“ die Fristen für Energieausweise um sechs Monate zu verschieben. Die erste Ausweispflicht für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt worden sind, greift dann am 1. Juli 2008, die letzte am 1. Januar 2009, wie von der Wohnungswirtschaft gefordert. Für Nichtwohngebäude und „öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude“ ist als Starttermin der 1. Juli 2009 vorgesehen.
  • Die von vielen Energieberatern stark kritisierte Erhöhung des Primärenergiebedarfskennwerts bei Wohngebäuden mit Kühlung wurde im Bundesrat nicht in Frage gestellt.
  • Der Aufforderung an die Bundesregierung, zukünftig mindestens 20% des Endenergiebedarfs über erneuerbare Energien vorzuschreiben sowie das Anforderungsniveau der EnEV beim Primärenergiebedarfskennwert und bei den Bauteilanforderungen um 30% abzusenken, wurde von der Länderkammer nicht zugestimmt.

  • Die Änderungswünsche des Bundesrats bedürfen noch der Zustimmung der Bundesregierung. Nach der Kabinettsentscheidung kann die neue EnEV im Bundesgesetzblatt kurzfristig verkündet werden. Bundesbauminister Tiefensee hat in einer Presseerklärung unmittelbar nach der Sitzung des Bundesrats begrüßt, dass der Bundesrat in den Kernelementen dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt, so dass momentan von einer Annahme der Änderungen auszugehen ist.

    Quelle: http://www.geb-info.de/gentner.dll?AID=145962&NB_BILD_SETTING=53382&MID=30001
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    117 Millionen Tonnen CO2 weniger (02.06.2007)

    Schadstoffausstoß
    Regelmäßige Kontrolle durch den Schornsteinfeger senkt den Schadstoffausstoß

    Die Diskussion über hohe CO2-Werte ist zur Zeit in vollem Gange. Sie betrifft nahezu alle Verbraucher und auch der häusliche Heizungsbetreiber kann sich dem nicht verschließen. Etwa 115,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) werden pro Jahr von privaten Haushalten in die Atmosphäre entlassen. (Quelle BMWi und BMÜ Berichtsjahr 2004, Stand 04/2007). Durch die regelmäßige Überprüfung der Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger kann jedoch jeder Hausbesitzer selbst etwas für die Ümwelt und den eigenen Geldbeutel tun.

    Aktuelle Zahlen des ZIV (Zentralverband des Schornsteinfegerhandwerks) zeigen, wie wichtig die regelmäßigen Kontrollen sind. Allein bei den 2006 überprüften Gasheizungen wiesen 248.000 Anlagen einen CO-Wert zwischen 500 und 1.000 ppm auf. Bei 203.000 der Messungen überschritt der Wert sogar den Ausstoß von 1.000 ppm. Eine Wartung dieser Feuerstätten ist unumgänglich.

    Fasst man die Ergebnisse aus den Überwachungsmessungen zur 1. Bundesimmissionsschutzverordnung von 1994 bis 2006 zusammen, wird deutlich, dass aufgrund der Erstellung von Mängelberichten durch den Schornsteinfeger und den daraus resultierenden Wartungsarbeiten der CO2-Ausstoß jährlich um 5,1 Mio. Tonnen vermindert wurde.
    Seit 1994 gelangten durch die neutrale Überwachung immerhin 117 Mio. Tonnen weniger Kohlendioxid in die Erdatmosphäre. Ein Ümstand, den es angesichts einer drohenden Klimakatastrophe auch in Zukunft zu berücksichtigen gilt. Das Schornsteinfegerhandwerk trägt als moderner Dienstleister erheblich zum Schutz der Ümwelt bei. Darüber hinaus schafft seine Tätigkeit ein hohes Maß Sicherheit für den Heizungsbetreiber.

    Weitere Infos erhalten Sie u. a. auf folgender Seite:


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    "Bundesregierung beschließt EnEV 2007“ (25.04.2007)

    Die Bundesregierung hat am 25.04.2007 die vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, und dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, vorgelegte neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) beschlossen. Mit der EnEV 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise ab 2008 zur Pflicht.

    Die Verordnung dient der Ümsetzung der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie bedarf vor dem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates.

    Quelle: http://www.dena-energieausweis.de/page/index.php?1588

    Weitere Infos erhalten Sie u. a. auf folgenden Seiten:


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    „Klimawissenschaftler lügen nicht“ (04.04.2007)

    „Der Klimawandel findet statt, und der Mensch ist wesentlich schuld daran“, sagt Michael Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, angesichts jüngster Äußerungen so genannter „Klimaskeptiker“ in unterschiedlichen Medien. „Wer die wahrscheinlich größte Menschheitsherausforderung der kommenden Jahrzehnte schlichtweg leugnet, der darf politisch nicht ernst genommen werden“, appellierte Müller. Vor dem Hintergrund einer erdrückenden Fülle wissenschaftlicher Indizien sei es unverantwortlich, wenn man die Öffentlichkeit mit längst und oftmals widerlegten Behauptungen in die Irre führe.

    Leserbriefe behaupten, dass alles nicht wahr sei
    Müller beklagt: Kaum haben Hunderte von Wissenschaftler aller Disziplinen und aus aller Welt mit dem IPCC-Bericht mit aller Nachdrücklichkeit vor Augen geführt, wie ernst es mit dem Klimawandel ist, schon tritt der eine oder andere wissenschaftliche Exzentriker hervor und veröffentlicht einen Leserbrief, in dem er behauptet, dass das alles nicht wahr sei. Ünd das Schlimmste: Manche Medien schwenken sofort darauf ein und schreien laut: Alles Lüge mit dem Klimawandel.

    Deckmantel wissenschaftlicher Meinungsfreiheit
    Müller: „Das ist nur allzu durchsichtig. Ünter dem Deckmantel wissenschaftlicher Meinungsfreiheit werden abstruse Thesen vertreten. Etwa die, dass die Sonne am Klimawandel schuld sei, und dass der Mensch nur ganz wenig zum Klimawandel beitrage. Das IPCC hat vor kurzem das Gegenteil bewiesen. Das Klima wandelt sich bereits heute stärker als in den letzten 650.000 Jahren, und dies ist zum größten Teil auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen. Die heute von Menschen jährlich emittierte Menge von 22 Mrd. Tonnen CO2 ist zwar wenig im Vergleich zum gesamten Kohlenstoffkreislauf. Doch ist es gerade diese Menge, die das System aus dem Lot bringt. Niemand leugne den natürlichen Wechsel zwischen Kalt- und Warmzeiten der Erdgeschichte. Was wir heute aber tun, ist, eine künstliche Warmzeit auf eine natürliche draufzusatteln.“ GLR

    Quelle: http://www.geb-info.de/eEIZ2DH2oAH+nA0NCEZx0GIl2LpB3J3F7HYQxBHAnC16aHIZ2DHAkA1+l.HTML
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    Vom 12. bis einschließlich 16. März nicht erreichbar (11.03.2007)
    In der Woche vom 12. bis einschließlich 16. März 2007 findet die diesjährige Arbeitstagung der Technischen Innungswarte des ZIV (Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband -) statt


    Sehr geehrte Kundschaft,
    von Montag dem 12. März bis einschließlich Freitag dem 16. März befinde ich mich zu einer Arbeitstagung in Dülmen (Nordrhein-Westfalen), so dass ich leider für Sie nicht (oder nur schwer) erreichbar bin.
    Wenden Sie sich daher bitte an meinen Mitarbeiter Herrn Keld Hielscher. Herr Hielscher ist tagsüber (im Regelfall von 7:00 bis 17:00 Ühr) über sein Mobil-Telefon erreichbar.

      Keld Hielscher
      Schornsteinfegergeselle
      Mobil-Telefon: 01 74 .6 97 39 08

    Mich können Sie per SMS über folgende Mobil-Telefon-Nr. erreichen: 01 74 .1 87 27 49 (nur SMS).
    In den Abendstunden bin ich auch telefonisch über die Mobil-Telefon-Nr.: 01 72 .3 50 60 43 (diese Nr. empfängt   k e i n e   SMS!) erreichbar.
    Schriftliche Anfragen (Brief, Fax) und auch Anfragen per Email können meinerseits leider erst nach dem 16.03. gesichtet und bearbeitet werden.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Ihr
    Thomas Kuntke
    Bezirksschornsteinfegermeister

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    Schimmel im Haus (06.03.2007)
    Pilzbefall ist ein wohnhygienisches Problem, das nach neueren Studien jede zehnte Wohnung betrifft. Schimmelpilze sind überall vorhanden und der menschliche Organismus kann daher gut damit umgehen. Doch ein Befall in der Wohnung muss in jedem Fall beseitigt und vermieden werden. Andernfalls besteht insbesondere für Risikogruppen mit geschwächtem Immunsystem eine Gesundheitsgefährdung. Die genauen Wirkungsmechanismen sind noch wenig erforscht, doch steht fest: Wer dauerhaft einer Feuchte- oder Schimmelbelastung ausgesetzt ist, hat ein erhöhtes Risiko, an Atemwegsleiden oder Allergien zu erkranken.


    Wie entsteht Schimmel?
    Da es überall Schimmelpilzsporen gibt, kann Schimmelwachstum überall dort entstehen, wo Kohlenstoffverbindungen vorhanden sind. Entscheidende Voraussetzung ist eine längerfristig einwirkende Feuchtigkeit direkt an Oberflächen von mindestens 80% relativer Feuchte. Damit steht fest: Wo Schimmelpilze wachsen, muss über längere Zeit (manchmal nur eine Woche!) erhöhte Feuchtigkeit geherrscht haben.

    Woher kommt das Wasser?
    Feuchtigkeit in Gebäuden kann aus der Erde aufsteigen, aus undichten Dächern oder Rohrleitungen stammen. Auch Überschwemmungen oder defekte Waschmaschinen können umfangreichen Schimmelbefall verursachen. In Neubauten ist die hohe Baufeuchte bei fehlender Gebäudeaustrocknung eine häufige Schimmelursache.

    Insbesondere in Altbauten (älter als 20 Jahre) sind Wärmebrücken (d. h. zu geringer Wärmeschutz) in Verbindung mit dicht schließenden Fenstern eine verbreitete Ürsache. Vor allem aber kommt es zu Problemen, wenn der Feuchtehaushalt nicht stimmt – wenn also die Feuchtigkeit von Duschen, Kochen, Wäschetrocknen etc. nicht ins Freie abgeführt wird. Was kaum einer ahnt: In einer Durchschnittsfamilie wird täglich unsichtbarer Wasserdampf in der Menge eines vollen Wassereimers (ca. 10 Liter) innerhalb der Wohnung freigesetzt!

    Hohe Luftfeuchte vermeiden!
    Zur Vermeidung von Schimmel muss in jedem Fall die Ürsache beseitigt werden – die Feuchtigkeit. In Wohnungen liegt die optimale Feuchtigkeit im Winter bei 40-50% relative Feuchte. Im Herbst sind 60-65% noch normal. Das lässt sich mit einem Hygrometer leicht überwachen. Ein spezielles "Wohnklima-Hygrometer" zeigt genau an, wann in Herbst oder Winter Lüftungsbedarf besteht. Die Luftfeuchte lässt sich im Winter nämlich sehr gut über das Heizen und Lüften steuern. Dabei lautet der Grundsatz: Je niedriger die Raumtemperatur, desto höher steigt die relative Feuchte. Noch wichtiger ist das Lüften: Dabei wird in der Heizperiode die verbrauchte, feuchte Raumluft gegen frische, trockene Kaltluft ausgetauscht.

    Richtig Lüften!
    Mehrmals täglich lüften, je nach Nutzungsintensität 3 - 6 Mal. Das gelingt auch dann, wenn man nur morgens und abends anwesend ist, die Wohnung sollte dann allerdings nicht ganz auskühlen. Immer nur kurz und kräftig lüften, das heißt Stoßlüften mit weit geöffnetem Fenster- oder Türflügel! In Herbst und Frühjahr je 10-15 Minuten und im Winter bei frostigen Temperaturen je maximal 5 Minuten. Mehr nicht, das würde nur auskühlen. Die Kipplüftung hingegen nützt wenig, sie kostet mehr Heizenergie und kann infolge Auskühlung von Bauteilen sogar das Schimmelrisiko erhöhen.

    Sanierung – was ist zu tun?
    Als erstes ist jeder Schimmelbefall zu beseitigen. Hierzu muss, falls erforderlich, auch befallene Bausubstanz entfernt werden. Bei umfangreichen Schäden sollte nur ein Sanierungsunternehmen mit nachgewiesener Sachkunde für Arbeiten mit "biologischen Arbeitsstoffen" beauftragt werden (siehe hierzu Internet-Tipps der Verbraucherzentrale NRW). Tapete und befallene Gipskarton- oder Spanplatten müssen entsorgt werden. Wurde der Putz bei Wasserschäden durchfeuchtet, ist er zu erneuern. Dies gilt vor allem für Gipsputz, der anfällig ist für Schimmel. Auch Matratzen oder Polstermöbel können meist nicht mehr gerettet werden. Bei deren Entsorgung ist jede Staubentwicklung zu vermeiden. Oberflächlich befallene Gegenstände, die leicht gereinigt werden können, sind am besten mit 80%-iger Alkohollösung (Ethanol oder 2-Propanol) zu behandeln.

    Schimmelbefall in einer Mietwohnung gilt als Mietmangel! Der Vermieter muss die Mangelfreiheit der Bausubstanz belegen. Liegt eine bautechnische Ürsache vor, muss er den Schaden beseitigen. Lässt sich das nicht angepasste Heizen und Lüften nachweisen, muss der Mieter für die Kosten aufkommen. Am besten lässt man es gar nicht zum Rechtsstreit kommen, denn selbst Gutachter sind sich oft nicht einig und entsprechend uneinheitlich ist die Rechtsprechung. Die Beschäftigung mit den folgenden Empfehlungen für gesundes Wohnen ohne Schimmel führt in vielen Fällen bereits zum gewünschten Erfolg.

    10 Tipps zum dauerhaften Vermeiden von Wohnungsschimmel:
    Quelle: http://www.daserste.de/moma/servicebeitrag_dyn~uid,2kjoujzb1mvp5s5l~cm.asp

    (Zum Thema bitte auch den Ratgeber: Hilfe! Schimmel im Haus vom Ümweltbundesamt beachten!)
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    Richtig Heizen mit Holz (22.02.2007)
    Richtig verwendet, ist Holz ein umweltgerechter Brennstoff. Mit qualitativ hochwertigem Holz aus der Region, einer modernen Heizungsanlage und einer sachgerechten Handhabung sorgt der Holzofen oder Holzkessel für behagliche Wärme ohne das Klima zu schädigen.


    Holz ist ein klimaneutraler Brennstoff: Bei seiner Verbrennung entsteht nur soviel Kohlendioxid, wie die Bäume vorher beim Wachstum gebunden haben. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe – wie lackiertem Holz, Spanplatten und Kunststoffverpackungen – stoßen Holzheizungen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus – zum Beispiel Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Der Feinstaubausstoß der Millionen kleinen Holzfeuerungsanlagen in Deutschland ist ebenso hoch wie der von Pkw, Lkw und Motorrädern zusammen.

    Die neue kostenlose Broschüre „Heizen mit Holz – ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen“ des Ümweltbundesamtes (ÜBA) gibt Tipps, wie Bürgerinnen und Bürger die Ümwelt- und Gesundheitsbelastungen ihrer Holzheizungen verringern und etwas für den Klimaschutz tun können. Die Broschüre enthält Hinweise zur Auswahl des Holzes, des Ofens oder Heizkessels und erläutert den richtigen Ümgang mit den Feuerungsanlagen. Mit qualitativ hochwertigem Holz, einer technisch einwandfreien Heizung und einer sparsamen Nutzung lassen sich die Emissionen der Holzöfen und -kessel entscheidend senken. Wer das Klima schonen, die Ümwelt schützen und seinen Nachbarinnen und Nachbarn nicht in die Quere kommen möchte, sollte – unter anderem – die folgenden vier, einfachen Tipps beachten:


    Die Broschüre lässt sich hier im Internet herunterladen.

    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=7272

    (Zum Thema bitte auch den Beitrag vom 08.11.2006 beachten: Richtiges heizen mit Festbrennstoffen)
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    Beitrag in der Sächsischen Zeitung (Lokalausgabe Meißen) vom 07.02.2007 (07.02.2007)

    SZ 07.02.2007: Thema Feinstaub

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    Beiträge in der Sächsischen Zeitung vom 06.10.2006 und 20.01.2007 (05.02.2007)

    SZ 06.10.2006: Thema EnEV

    SZ 20.01.2006: Thema Kaminofen

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    Frühling im Winter? (18.01.2007)
    Der Klimawandel ist mittlerweile in aller Munde und bei diesen ungewöhnlichen hohen Temperaturen jetzt im Winter macht sich ein beunruhigendes Gefühl doch bemerkbar, auch wenn ein warmer Winter allein noch kein Beweis ist. Doch weltweit gesehen, sind genügend deutliche Hinweise zu finden.


    Zu den ungewöhnlich hohen winterlichen Temperaturen in Deutschland erklärte vor kurzem Michael Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium: „Der Winter macht sich einen lauen Lenz in Mitteleuropa. Die Nacht des 10. Januar 2007 war die wärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Temperaturen von mehr als 15 Grad Celsius in den frühen Januartagen sind mehr als außergewöhnlich. In Berlin blühen die Schneekirschen, die Schneegebiete gähnen graubraun vor sich hin, Frost gibt es nur ganz im Norden und Osten Europas. In den ÜSA war 2006 das wärmste Jahr seit Beginn der dortigen Wetteraufzeichnungen. Das gibt uns einen ersten Vorgeschmack, wie künftige Winter in Mitteleuropa immer häufiger aussehen werden. Statt vier erleben wir nur noch drei Jahreszeiten: Winter, Frühling und einen heißen Sommer.

    Inzwischen rechnen Wissenschaftler, dass sich die globale Mitteltemperatur schon in Kürze jedes Jahr um 0,2 Grad Celsius erhöhen wird. In einigen Regionen wird der Anstieg noch viel deutlicher ausfallen. Das ist vor allem für besonders sensible Regionen wie die alpine Bergwelt oder die Meeresumwelt bedeutsam.

    Die für Januar extrem hohen Temperaturen sind ein weiteres der meteorologischen Extremereignisse, die sich in den vergangenen Monaten in Mitteleuropa wie eine Perlenkette aneinander reihen: heißer Sommer, verregneter August, viel zu hohe Temperaturen im Oktober und November. Extremereignisse, zu denen auch Stürme und Dürren gehören, haben in den letzten Jahrzehnten um ein Vielfaches zugenommen.

    Der Klimawandel ist für die nächsten Jahrzehnte nicht mehr zu stoppen. Bis 2050 ist er unaufhaltsam, daran können selbst heute getroffene Maßnahmen nichts mehr ändern. Der Klimawandel wird in Europa besonders den Mittelmeerraum, aber auch Nord- und Osteuropa treffen. Wenn wir nicht schleunigst umsteuern, wenn wir weiterhin fossile Energieträger verbrennen und Treibhausgase in die Atmosphäre schleudern, dann ist die Katastrophe in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts kaum mehr zu stoppen. Noch haben wir die Mittel, den Prozess aufzuhalten. Es bleibt nur wenig Zeit, sehr viel zu tun.“

    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=7125
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    Pellets können zur Lösung des Feinstaubproblems beitragen (10.01.2007)
    Feinstaub ist ein Dauerbrenner, seit die EÜ Feinstaubrichtlinie, die Anfang 2005 in Kraft trat, viele Städte und Gemeinden zum Handeln zwingt. Zur Begrenzung innerstädtischer Feinstaubbelastungen werden jede Menge Maßnahmen ergriffen.


    Durchfahrtsverbote für LKW gibt es schon, Feinstaubplaketten für Diesel-PKW werden kommen. Auch Pelletheizungen stehen wegen angeblich hoher Feinstaubemissionen in der Kritik.

    Pelletheizungen sind ein junger Markt mit hohen Wachstumsraten. Bis Ende des Jahres werden rund 70.000 Pelletheizungen hierzulande für wohlige Wärme in den Haushalten sorgen. Die staatliche Förderung für den Einbau einer Pellet- oder einer Solaranlage im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) wird wegen der erheblichen Nachfrage für das kommende Jahr um mehr als 20 Prozent aufgestockt.

    Trotz der guten Nachrichten hält sich das Vorurteil, dass Pelletsfeuerungen maßgeblich zur Feinstaubbelastung beitragen. Zu Ünrecht, wie etliche Üntersuchungen beweisen. „Herkömmliche Holzfeuerungen und moderne Pelletanlagen dürfen nicht über einen Kamm geschoren werden. Sie sind, was den Partikelausstoß angeht, völlig unterschiedlich zu bewerten“, sagt der Geschäftsführer des DEPV, Cornelis Hemmer.

    Alle häuslichen Holzheizungen zusammen, ganz gleich ob Kamin, Scheitholz- oder Pelletfeuerungen, tragen mit 15-20 Prozent zu den gesamten Staubemissionen bei. Üntersuchungen haben gezeigt, dass ältere Holzfeuerstätten den meisten Staub emittieren. Nach Berechnungen des Leipziger Instituts für Energetik und Ümwelt (IEÜ) könnte dieser Anteil halbiert werden, wenn alle alten Holzkessel auf moderne Geräte umgestellt würden.

    Auf Prüfständen in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland werden derzeit Menge und Zusammensetzung der Abgase von Pelletfeuerungen untersucht. Die Messungen zeigen, dass der Feinstaubausstoß dieser modernen Anlagen etwa so gering ist, wie bei bestehenden Ölbrennern. Die Staubwerte bewegen sich zwischen 5 mg/Nmł und 20 mg/Nmł. Volker Lenz vom IEÜ hat den Vorteil errechnet: Wenn 1 Million Öl- und Gaskessel gegen Pelletanlagen ausgetauscht würden, wäre der Feinstaubzuwachs geringer als 1 Prozent.

    Neue Erkenntnisse gibt es auch über die Schädlichkeit des Feinstaubs. Prof. Thomas Nußbaumer und seine Mitarbeiter vom Schweizer Ingenieurbüro Verenum haben Ruß aus Dieselmotoren und Partikel aus Holzfeuerungen auf ihre Wirkung getestet. Sie fanden heraus, dass Feinstaub einer modernen Holzfeuerung 5-10 Mal weniger schädlich ist als Dieselruß. Der Staub besteht in diesem Fall hauptsächlich aus anorganischen Salzen, die fast keine biologische Reaktivität aufweisen. Sie werden in den Atemwegen größtenteils wieder gelöst. Vorraussetzung ist allerdings die nahezu vollständige Verbrennung im Holzkessel. Diesem Ziel kommen moderne Pelletfeuerungen sehr nahe.

    Es ist somit wichtig, dass Holz künftig möglichst nur in modernen Feuerungen, wie zum Beispiel einer Pelletsanlage, verbrannt wird. Nur so kann bei der aktuellen Diskussion der eigentliche Vorteil der Holzfeuerung wieder in den Vordergrund treten – der Klimaschutz. Denn durch die CO2-neutrale Verbrennung trägt Holz im Gegensatz zu Öl und Gas direkt zur Reduzierung der Treibhausgase und damit zu einer Reduktion der Klimaerwärmung bei. „Wir hoffen, dass wir das Feinstaubgespenst für die klimafreundlichen Pelletheizungen bald aus der Welt schaffen können. Wichtig ist uns eine sachlich geführte Diskussion mit belastbaren Daten“, betont Cornelis Hemmer.

    Weitere Informationen zum DEPV Deutscher Energie Pellets Verband e.V.: http://www.depv.de

    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=7099&headline=Pellets%20k%F6nnen%20zur%20L%F6sung%20des%20Feinstaubproblems%20beitragen
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    Verstärkter Einsatz emissionsarmer Energieträger notwendig (06.01.2007)
    Mit dem 1997 vereinbarten Kyoto-Protokoll haben sich alle unterzeichnenden Staaten zum Klimaschutz verpflichtet, wobei für die beteiligten Staaten unterschiedliche Vorgaben zum Tragen kommen.


    Deutschland hat sich etwa zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2012 seine Kohlendioxid-(CO2)-Emissionen gegenüber dem Referenzjahr 1990 um 21 Prozent zu verringern. Andere Länder wie beispielsweise Spanien dürfen mit + 15 Prozent ihre Emissionen sogar ausweiten. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat nun eine aktuelle Zwischenbilanz gezogen.

    Danach kann das selbst gesteckte Ziel von Deutschland noch erreicht werden. Die Kohlendioxid-Emissionen gingen letztes Jahr gegenüber 2004 leicht um 2,3 Prozent zurück. Im Vergleich zu 1990 betrug der Rückgang damit 19 Prozent. Dies ist jedoch vorrangig auf den massiven Rückgang der industriellen Produktion in den ostdeutschen Bundesländern zurückzuführen – weniger auf Maßnahmen bzw. Resultate aktiven Klimaschutzes. Zur Einsparung der noch fehlenden zwei Prozentpunkte, die rund 22 Millionen Tonnen CO2 entsprechen, sind weitergehende Anstrengungen notwendig.


    Die weltweiten energiebedingten Emmissionen und Deutschlands Anteil. Quelle: asue

    Betrachtet man dagegen Europa als Ganzes, stagnieren die CO2-Emissionen auf sehr hohem Niveau. In 2005 waren die EÜ-Staaten für den Ausstoß von rund vier Milliarden Tonnen CO2 verantwortlich. Dabei hat die Zunahme der realen Bruttoinlandsprodukte je Einwohner in den letzten Jahren tendenziell zu einer Steigerung der Emissionen geführt. Dieser Entwicklung wirkten aber Veränderungen der Energieträgerstruktur in allen Ländern entgegen. Hier konnte durch den verstärkten Einsatz emissionsärmerer Energieträger, insbesondere Erdgas, eine Reduktion der Treibhausgase bewirkt werden.

    Im weltweiten Vergleich ergibt sich ein erschreckendes Bild. Danach erreichten die gesamten CO2-Emissionen weltweit mit etwa 27,3 Milliarden Tonnen einen neuen Höhepunkt. Gegenüber 1990 bedeutet dies eine Erhöhung von 27 Prozent. Damit werden nach Einschätzung der ASÜE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V. die Erfolge bei der Einsparung von Treibhausgasen in Deutschland zunichte gemacht.

    Weitere Informationen zu ASÜE - Arbeitsgemeinschaft für sparsamen u. umweltfreundlichen Energieverbrauch: http://www.asue.de/

    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=7054&headline=Verst%E4rkter%20Einsatz%20emissionsarmer%20Energietr%E4ger%20notwendig
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    Gefährliche Luftbefeuchter: Was gesund sein soll, macht krank (09.12.2006)

    Die trockene Heizungsluft im Winter bekämpfen viele mit einem Luftbefeuchter. Doch einige Systeme können krank machen. Fast alle Geräte sind nach wenigen Wochen wahre Pilz- und Keimschleudern.


    Dr. Müller-Wening (Lungenfacharzt und Chefarzt der Zusamklinik in Zusmarshausen) ist 2004 das erste Mal auf den Zusammenhang zwischen Luftbefeuchtern und Lungenerkrankungen gestoßen: Er behandelte in dem Jahr 14 Patienten, die über Fieber, Husten, Schüttelfrost und Atemnot klagten. Bei 12 Patienten diagnostizierte er eine "Befeuchterlunge" (exogen-allergische Alveolitis). Hier lag eine echte Allergie vor. Bei den anderen beiden stellte er ein "Befeuchterfieber" (toxische Alveolitis) fest.
    Mittlerweile hat er bereits 50 Patienten mit diesen Erkrankungen behandelt. Müller-Wening geht davon aus, dass nach wie vor vielen Hausärzten dieser Zusammenhang unbekannt ist. Deshalb vermutet er, dass es eine sehr hohe Dunkelziffer für diese Erkrankungen gibt.

    Finger weg von Nebelbrunnen

    Zimmerspringbrunnen, die Wasser mit einer Ültraschall-Membran vernebeln, können eine echte Gesundheitsgefährdung darstellen. Das Problem ist, dass das benutzte Wasser nicht keimfrei ist. Das gilt auch für destilliertes Wasser. Ünd in den offenen Brunnen kann das Wasser schnell zusätzlich verkeimen. Hinzu kommt: Die Vernebler produzieren extrem kleinteilige Wasserbestandteile (Aerosole), die tief in die Bronchien eindringen können.

    Geschlossene Luftbefeuchter

    Aber auch geschlossene Luftbefeuchter können die Raumluft mit Bakterien und Pilzen belasten. Die Geräte funktionieren nach unterschiedlichen Prinzipien:
    Verdampfer: Sie erhitzen das Wasser auf 100 Grad und befeuchten die Raumluft durch Wasserdampf. So lange sie einwandfrei funktionieren, sind sie weitgehend keimfrei, da die Keime durch die Hitze abgetötet werden. Mit der Zeit können die Geräte allerdings verkalken. Bei dann reduzierter Heizleistung werden nicht mehr alle Keime abgetötet.
    Weitere Probleme sind der sehr hohe Energieverbrauch, die Verbrühungsgefahr und die Gefahr, dass zu viel Feuchtigkeit in den Raum abgegeben wird, wenn das Gerät nicht mit einem Hygrometer gekoppelt ist. Das kann wiederum zu Schimmelpilzbildung an den Raumwänden führen, deren Sporen gesundheitsgefährdend sind.
    Verdunster: Bei diesen Geräten wird Wasser über große Flächen geleitet. Gegen die Verkeimungsgefahr kann der Benutzer chemische Zusätze beifügen.
    Vernebler: Eine Ültraschallmembran zerstäubt das Wasser zu feinen Partikeln - und auch die im Wasser enthaltenen Keime. Es gibt Geräte mit einer Vorheizung: Vor der Zerstäubung sollen die Erreger durch die Hitze abgetötet werden. Wer sicher gehen will, dass keine Keime in die Raumluft kommen, muss bei Modellen ohne Vorheizung zusätzlich Desinfektionsmittel nehmen, die auch allergenes Potenzial haben. Hinzu kommt: Auch tote Bakterien, die mit zerstäubt werden, können gesundheitsgefährdend sein. Die Zerfallsprodukte der Bakterien, die so genannten Endotoxine, können Fieber auslösen.

    Bei allen Luftbefeuchtern gilt: Gute Ergebnisse lassen sich nur dann erreichen, wenn die Geräte ständig gründlich gesäubert werden. Doch nur wenige Produkte enthalten in der Gebrauchsanweisung einen entsprechenden Hinweis.

    Sind Luftbefeuchter wirklich nötig?

    Für das regelmäßig vorgebrachte Argument, man müsse im Winter durch Luftbefeuchter für eine ausreichende Feuchtigkeit der Schleimhäute sorgen, um der Infektionsgefahr vorzubeugen, gibt es - so Prof. Rüden von der Charité in Berlin (Institut für Hygiene und Ümweltmedizin) - keine Belege. Trockene Luft führt auch nicht zwangsläufig zu einem unangenehmen Raumklima: "In Schweden oder Sibirien ist die Luft im Winter sehr trocken, stellt aber kein Problem dar." Entscheidend kommt es laut Prof. Rüden auf die Staubbelastung in der Luft an. Dadurch werden die Schleimhäute gereizt. Wer seine Wohnung weitgehend staubarm hält, wird weniger Probleme haben.
    Zusätzlich ist es zwar wichtig, die Schleimhäute feucht zu halten, damit eingeatmete Staubpartikel durch körpereigene Flüssigkeit abtransportiert werden können: Dabei helfen Luftbefeuchter allerdings kaum. Besser sorgt man für feuchte Schleimhäute, indem man viel Flüssigkeit zu sich nimmt und zum Beispiel auch die Nase regelmäßig mit Salzwasser spült.
    Wer ohne Probleme und Technik die Luftfeuchtigkeit erhöhen will, kann dies auch gut mit Zimmerpflanzen machen (bis zu zehn Prozentpunkte Steigerung möglich).
    Wirkungslos sind mit Wasser gefüllte Schalen, die man auf die Fensterbank stellt: 30 bis 40 Prozent der Raumfläche wäre als Verdunstungsoberfläche nötig, um eine ausreichende Verdunstung zu bekommen (bei 20 Quadratmeter Wohnfläche also sechs bis acht Quadratmeter Verdunstungsoberfläche).
    Völlig nutzlos und darüber hinaus gesundheitsgefährdend sind Verdunster, die an Heizkörper gehängt werden: Die Verdunstungsoberfläche ist viel zu klein, als dass sich ein messbarer Erfolg einstellen könnte. In dem warmen Klima am Heizkörper sind sie zudem regelrechte Brutstätten für Keime.

    Quelle: http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID3422306_REF2436,00.html
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    Tiefensee und Glos bringen Energieausweise für Gebäude und Wohnungen auf den Weg (24.11.2006)

    Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 17.11.2006


    Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben heute ihren abgestimmten Vorschlag zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude und Wohnungen in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Mit diesem Vorhaben soll eine europäische Richtlinie zur Einführung von Energieausweisen für bereits bestehende Gebäude in deutsches Recht umgesetzt werden.

    "Energieeffizienz ist auch im Gebäudebereich notwendig. Dazu sollen kostengünstige, leicht verständliche Energieausweise beitragen. Wer Gebäude oder Wohnungen kaufen oder mieten will, kann sich künftig anhand der Informationen in den Energieausweisen besser über die energetischen Eigenschaften verschiedener Objekte informieren", sagte Tiefensee.

    Bundesminister Glos betonte: "Der Energieausweis setzt einen wichtigen Anreiz zur energetischen Sanierung. Durch eine weitgehende Wahlfreiheit erreichen wir, dass die Bürger dabei nicht übermäßig belastet werden."

    Nach der künftigen Energieeinsparverordnung sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu machen. Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können dabei wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs einsetzen. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht wurden. Nur für Wohngebäude aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Qualitätsniveau nicht erreichen, soll ab dem 1. Januar 2008 der Bedarfsausweis verbindlich gemacht werden. Übergangsweise soll die Wahlfreiheit zwischen Energieausweisen auf Bedarfs- und auf Verbrauchsgrundlage vor dem 1. Januar 2008 uneingeschränkt gelten.

    Üm unnötige Kosten zu vermeiden, wird zur Erstellung der Ausweise eine kostenaufwendige Begehung des Gebäudes durch einen Experten nicht vorgeschrieben. Vielmehr kann der Eigentümer dem Experten Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen.

    Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen Energiebedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als unbürokratischer Nachweis genutzt werden.

    Zu dem Referentenentwurf werden in den nächsten Wochen die Länder und die Spitzenverbände angehört, bevor die Bundesregierung die Novellierung der Verordnung endgültig beschließt. Der Bundesrat muss der Verordnung danach noch zustimmen.

    Referentenentwurf EnEV (2007) - PDF-Datei (552,9 KB)
    Begründung Referentenentwurf - PDF-Datei (328,4 KB)

    Quelle: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=170654.html
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    Richtiges heizen mit Festbrennstoffen (08.11.2006)

    Faszination Feuer. Ein schöner Heizkamin oder Kaminofen und auch der gute alte Kachelofen sind Wärmequellen mit einer speziellen Güte – sie sind ein besonderes Ambiente und schaffen oftmals eine aparte Wohnraumqualität. Das flackernde Licht der lodernden Flammen tauchen jeden Raum in ein warmes, gemütliches Licht. Eine Atmosphäre, die uns auf unvergleichliche Weise in ihren Bann zieht.


    Allerdings kommt es regelmäßig zur Heizperiode bei entsprechender Witterungslage zu verstärkter Luftbelastung, die sowohl ökologisch als auch für die Bürger gesundheitlich bedenklich sein kann. Ürsache sind neben den Industrie- und den stark gestiegenen Verkehrsabgasen vor allem die Abgase aus den privaten Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden.

    Besonders heikel wird die Luftsituation dann, wenn einzelne dieser häuslichen Kleinfeuerungsanlagen zur "Entsorgung" von Altmaterialien missbraucht werden.
    Dieses führt zu starkem, schadstoffhaltigem Rauchgasaustritt und damit zu erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft, aber vor allem auch häufig zu giftigen Ausgasungen im eigenen Wohnbereich. Je nach Brennstoff gasen Schwefel- und Blausäuredämpfe, Chlorverbindungen, Dibenzoldioxine und –furane oder Nervengifte wie Styrol und Vinylchlorid aus feinsten Ritzen und Fugen aus.

    In häuslichen Kleinfeuerungsanlagen dürfen Sie Papier (außer beim Anheizen), Pappen, gestrichenes / lackiertes oder beschichtetes Holz, Abrissholz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten und sonst verleimtes Holz, sowie Kunststoffprodukte und sonstige Abfälle nicht verbrennen!

    Abfallverbrennung ist kein Kavaliersdelikt!

    Der Einsatz unzulässiger Brennstoffe stellt gemäß § 22 1.BImSchV eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 7 Bundes-Im-missionsschutzgesetz (BImSchG) dar, welche mit einer Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden kann.

    Auch häusliche Einzelfeuerstätten (Kaminöfen, Kachelöfen usw.) unterliegen den Bestimmungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV), wonach im § 3 Abs. 1 alle für Festbrennstoffanlagen einsetzbaren Brennstoffe aufgeführt sind. Dies sind z. B.:
  • naturbelassenes, stückiges, luftgetrocknetes Holz (mind. 2 Jahre gelagert) einschließlich anhaftender Rinde, wie z. B. in Form von Scheitholz, Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen;
  • Preßlinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts entsprechend DIN 51731, Ausgabe Mai 1993, oder vergleichbarer Holzpellets oder andere Preßlinge aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität;
  • Braunkohlen, Braunkohlenbriketts und Braunkohlenkoks;
  • Torfbriketts und Brenntorf;
  • Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks;

  • Die richtige Brennstoffwahl ist nicht nur Voraussetzung für eine optimale und sichere Verbrennung, sondern ist im hohen Maß auch ausschlaggebend für eine umweltschonende Betriebsweise der Feuerstätte.

    Jedoch nicht jeder Brennstoff ist für jede Feuerstätte geeignet.

    Alte DDR-Kessel, wie die "GK"-Serie (z. B. Kleinkessel GK 21) oder Wärmeerzeuger der TGA Forst, aber auch der gute alte Kachelofen (Grundofen) sowie die Kachelofen-Luftkheizung oder transportable Raumheizer (OHRA, ZMO...) aus DDR-Zeiten sind grundsätzlich nicht für die Verbrennung von Holz (Scheitholz) geeignet!
    Hinweise gibt die Bedieneranweisung und bei eventuellen Fragen helfen Ihnen Ihr Ofenbauer/-setzer, Ihr Brennstoffhändler und natürlich auch Ihr Schornsteinfeger gern weiter.

    Beachten Sie folgende Hinweise:
  • Heizen Sie nur mit den für Ihre Anlage zulässigen Brennstoffen.
  • Feuer braucht Luft! Ünsere Eltern und Großeltern wussten es. Beim Anfeuern öffneten sie stets das Fenster.
  • Zum entzünden des Brennstoffs, empfiehlt es sich, gleichzeitig Anmachholz und Zündwürfel oder glw. zu verwenden. Zum Zünden zwei bis drei Holzscheite oder Holzbriketts fast senkrecht, angelehnt an die Rückwand des Feuerraums stellen. Den Brennstoff mäßig (z. B. 4 - 5 Braunkohlenbriketts) davor zu einer kleinen Pyramide aufstapeln.
  • Sorgen Sie für ausreichende Sauerstoffzufuhr, um Schwelbrände und somit Giftdämpfe zu verhindern.
  • Beachten Sie die entsprechende Bedienungsanleitung! (Luftregler bis zum Anschlag öffnen und das Feuer anzünden. Sobald das Holz oder die Briketts brennen, den Luftregler zurückdrehen und entsprechend einstellen. Natürlich stets auf eine optimale Verbrennung achten! Bei einer zu hohen Luftzufuhr bläst die Hitze den Brennstoff aus dem Feuerraum. Zu wenig Luft führt dagegen zu einer unzureichenden Verbrennung. In beiden Fällen wird die Wärme nicht richtig genutzt.)
  • Leeren Sie regelmäßig den Aschekasten. Oftmals erfolgt über das Rost die notwendige Verbrennungsluftversorgung.

  • Achten Sie darauf, dass die Heizkörper nicht abgedeckt werden.
  • Regulieren Sie die Raumtemperatur auf die gesundheitlich sinnvollen Werte (WZ 20°, SZ 16°, KÜ 18°, Bad 22°).
  • Kurzes aber gründliches Lüften (keine Dauerlüftung, sondern stoßweise etwa 5 bis 10 min.).

  • Setzen Sie sich bei Üm-, An- u. Neubauten für die Installation umweltfreundlicher Heizsysteme ein.

  • Ihr
    Thomas Kuntke
    Bezirksschornsteinfegermeister

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    Tod durch Kohlenmonoxid (28.10.2006)
    Nach dem Tod zweier britischer Kinder auf der griechischen Ferieninsel Korfu haben Gerichtsmediziner die Todesursache geklärt: Robert und Christianne sind an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben. Das Gas ist vermutlich durch defekte Leitungen ins Zimmer der Ürlauber gelangt.


    Athen/Korfu - Familiäre Gründe und Selbstmord - über die Todesursache der beiden britischen Kinder auf der griechischen Ferieninsel Korfu war viel spekuliert worden. Seit heute herrscht Sicherheit: Der sechs Jahre alte Robert und die siebenjährige Christianne haben hochgiftiges Kohlenmonoxid eingeatmet. "Wir haben hohe Kohlenmonoxidwerte im Blut der Kinder gefunden", erklärte der griechische Gerichtsmediziner Theodoros Vougiouklakis im Fernsehen. "Daran sind sie gestorben."

    Das giftige Gas sei wahrscheinlich durch defekte Leitungen der Warmwasser- und Klimaanlage ins Zimmer der britischen Familie gelangt, so der Mediziner. Gegen den Besitzer, den Direktor und zwei Techniker des Hotels "Louis Korkyra" in der Ortschaft Gouvia, ermittle bereits die Staatsanwaltschaft, berichtete der griechische Rundfunk weiter.

    Die Spurensuche lief gestern auf Hochtouren: Ingenieure hatten den Ferien-Bungalow, in dem die beiden Kinder starben, gründlich nach Gasen und defekten Leitungen untersucht. Polizeichef Dimitris Bineris wollte sich zu den Ergebnissen nicht äußern, bis alle Details geklärt seien, berichtet Sky News. In den vergangenen Wochen hatten sich auch andere Gäste über Abgasgestank beschwert in dem Bungalow der Hotelanlage beschwert.

    Ein Zimmermädchen des Hotels hatte die Leichen der Kinder vor zwei Tagen gefunden. Der Vater der Kinder und dessen Freundin, die im gleichen Zimmer wohnten, liegen im Krankenhaus. Sie schwebten jedoch nicht mehr in Lebensgefahr, hieß es aus Krankenhausquellen. Bis sich ihr Gesundheitszustand weiter verbessert hat, sollten die beiden aber nichts von dem Ünglück erfahren, so die Ärzte.

    Ünterdessen ist die 35-jährige Mutter aus Großbritannien nach Korfu geflogen, um die Leichen ihrer beiden Kinder zu identifizieren, berichtet Sky News.

    anr/dpa

    Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,445232,00.html
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    Erste Klarheit über zukünftige Energieausweise (27.10.2006)
    Die Ministerien für Bau, Wirtschaft und Ümwelt haben sich zum künftigen Energieausweis für Bestandsgebäude in der zu novellierenden Energieeinsparverordnung (EnEV) auf folgendes Ergebnis geeinigt:


    Bis 31. Dezember 2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem Ablauf 2007 nach den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, haben zehn Jahre Gültigkeit.

    Ab 1. Januar 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese besteht Wahlfreiheit.

    Für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann zwischen beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.

    Aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist zu begrüßen, dass der jetzt gefundene Kompromiss der Koalition über die künftigen Energieausweise für einen erheblichen Teil der Bestandsgebäude Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen vorsieht.

    Aber: natürlich muss jetzt erst einmal unter diesen Prämissen der sogenannte Referentenentwurf überarbeitet werden, dann gehts mit einer Kabinettsvorlage weiter. Ünd nicht zu vergessen: der Bundesrat spricht dann auch noch einmal mit. In der Vergangenheit wurden hier mindestens noch Detailkorrekturen eingebracht. Der Zeitplan: Mitte 2007 Ausgabe einer neuen EnEV mit Gültigkeit ab 01.01.2008, also nur knapp zwei Jahre nach der ursprünglichen Planung.

    Grundsätzlich wird die Einigung von vielen begrüßt. Zum Beispiel erklärte der Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena), Herr Kohler: "Wir begrüßen es sehr, dass sich die Koalition nun geeinigt und eine klare Regelung zum Gebäudeenergieausweis beschlossen hat. Der Gebäudeenergieausweis wird sich jetzt als Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt etablieren und die dringend notwendige Markttransparenz im Gebäudebestand schaffen. Mieter und Gebäudeeigentümer möchten fundierte Informationen über den Energiebedarf ihres Gebäudes, vor allem aber praxisgerechte und konkrete Modernisierungsempfehlungen. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist für alle Hausbesitzer, die sich gegen steigende Energiepreise wappnen wollen, ein hervorragendes Instrument – nicht nur für diejenigen, die jetzt per Gesetz verpflichtet werden. Wir werden deshalb die Ümsetzung des bedarfsbasierten Energieausweises am Markt weiter vorantreiben und arbeiten darüber hinaus an einem differenzierten Qualitätssicherungssystem für die Aussteller des Energieausweises, damit sich Hausbesitzer in Zukunft für einen Gebäudeenergieausweis mit garantierter Qualität und Aussagekraft entscheiden können".

    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=6893
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    Knapp 800.000 Heizungen nach EnEV erneuerungsbedüftig (06.10.2006)
    Schornsteinfegerstatistik belegt Anstieg der Grenzwertüberschreitungen und großen Austauschbedarf bei Heizkesseln.


    Nach Erhebungen des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - hielten im Jahr 2005 8,4 Prozent der Ölfeuerungsanlagen und 5,7 Prozent der untersuchten Gasfeuerungen die gesetzlichen Grenzwerte der "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen" (1. BImSchV) nicht ein.
    Nachdem die Zahl der Mängel seit den 70er Jahren eine fallende Tendenz aufwies, kam es im vergangenen Jahr zu einem drastischen Anstieg der Mängel.

    Als Ürsache nennt der Bundesverband das teilweise sehr hohe Alter der noch in Betrieb befindlichen Heizungsanlagen: 1 Mio. Öl-Heizungen (16 Prozent) sind älter als 22 Jahre. Bei den Gasheizungen sind dies immerhin 0,7 Mio. (9 Prozent) der Anlagen.

    Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht vor, dass vor dem 31.12.1978 installierte Heizungen bis Ende 2006 erneuert werden müssen. Diese Altersgrenze haben laut der Schornsteinfeger-Statistik 2005 rund 654.000 Öl- und 259.000 Gasheizungen überschritten.

    Die vollständige Erhebung des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks finden Sie hier: http://schornsteinfeger.de/kunde/index.php

    Quelle: http://www.zukunft-haus.info/page/index.php?id=2441
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    „Technische Regeln Ölanlagen“ Neues Fachbuch für das SHK-Handwerk (29.09.2006)

    Mit der Veröffentlichung „Technische Regeln Ölanlagen“ (TRÖl) liegt erstmals ein ausführliches und praxisorientiertes Fachbuch für die Errichtung von Ölheizungsanlagen vor.

    Die TRÖl beschreibt die Anforderungen an Planung und Installation vom Füllstutzen bis zur Abgasmündung. Auf ihrer Basis kann eine Ölanlage, bestehend aus Öltank, Ölleitung, Ölgerät und Abgasanlage, fachgerecht installiert werden.

    Das vom Institut für wirtschaftliche Oelheizung e. V. (IWO) herausgegebene Fachbuch soll in erster Linie dem Heizungshandwerk als nützlicher Helfer bei der täglichen Arbeit dienen. Aber auch für Schornsteinfeger, Tankfachleute, Planer oder Berufsschullehrer dürfte die TRÖl eine wichtige Grundlage und Impulsgeber für die Praxis sein.

    In vier größeren Kapiteln widmet sich das insgesamt 178 Seiten umfassende Buch den Themen Öltank (Ausrüstung und Aufstellung), Ölleitungen (Bauarten, Montage und Verlegung) sowie Aufstellung und Abgasführung von Ölgeräten. Es beinhaltet zudem eine Übersicht der Rechtsvorschriften, Richtlinien und Verordnungen des Bundes und der Länder, die bei der Installation einer Ölanlage zu beachten sind. Sie hilft dem Fachhandwerker, rechtssicher zu arbeiten.

    Entstanden ist die TRÖl in Abstimmung mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und unter maßgeblicher Mitwirkung zahlreicher mit dem System Ölheizung befasster Institutionen und Verbände.

    Das Fachbuch kostet 29 Euro inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten.
    Bestellung unter www.iwo.de.

    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=6774&headline="Technische Regeln Ölanlagen" Neues Fachbuch für das SHK-Handwerk
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    Noch nie war Energiesparen so lohnend (04.08.2006)

    Motiv Nummer eins für Modernisierungsvorhaben an Wohnung oder Haus sind für Eigentümer und Mieter laut einer Studie der Kampagne "Klima sucht Schutz" die steigenden Energiepreise.

    An der Befragung nahmen 770 Nutzer teil, die zuvor mit einem interaktiven Energiespar-Ratgeber ihre Heizkosten überprüft hatten. Am beliebtesten unter den geplanten bzw. bereits umgesetzten Maßnahmen: die Heizungserneuerung (58 %) gefolgt von neuen Fenstern (48 %) und Dachdämmung (46 %).

    Nur jeder Dritte greift dabei auf Fördermittel zurück. Steht das Modernisierungsvorhaben, werden meist zwei oder drei Maßnahmen auf einmal durchgeführt. "Noch nie waren die Rahmenbedingungen so günstig wie jetzt: Wärme kostet aktuell 6 Cent je Kilowattstunde, dem stehen Vermeidungskosten von 4 bis 5 Cent gegenüber," resümiert Dr. Johannes D. Hengstenberg, Geschäftsführer der gemeinnützigen co2online gGmbH und Projektträger der Klimaschutzkampagne, die Studienergebnisse. So rechne sich inzwischen jede Modernisierungsmaßnahme auch ohne Förderung, gerade wenn die langfristige Einsparung bei der Energiekostenabrechnung mitberücksichtigt würde.

    Modernisierung senkt klimaschädlichen CO2-Ausstoß


    Ünter den verglichenen Maßnahmen ist eine Heizungserneuerung am effektivsten: Sie spart am meisten Kilowattstunden und Kohlendioxid pro Quadratmeter ein. "Wer dank Modernisierung wenig verbraucht, macht sich zunehmend unabhängig von steigenden Energiepreisen und senkt den klimaschädlichen CO2-Ausstoß, über den wir gerade bei den anhaltenden Temperaturen besorgt sein sollten," so Kampagnenleiter Hengstenberg.

    Mieter motivieren Vermieter


    Zu 80 Prozent sind die Befragten Haus- und Wohnungseigentümer, knapp 20 Prozent sind Mieter. Seinen Vermieter informiert jeder zweite der befragten Mieter über das Heizcheck-Ergebnis. Waren Modernisierungsmaßnahmen die Folge, so legte nur jeder vierte Vermieter die Modernisierungskosten anteilig auf die Miete um.

    "Mieter scheuen nicht das Heizkosten-Gespräch mit dem Vermieter. Das Heizcheck-Ergebnis dient dabei einer sachlichen Aufklärung und motiviert viele Vermieter zur Modernisierung", erklärt Hengstenberg.

    Der interaktive Heizcheck auf http://www.klima-sucht-schutz.de ermöglicht Mietern und Hauseigentümern eine erste Einschätzung des persönlichen Heizenergieverbrauchs. Fällt dieser überdurchschnittlich hoch aus, nennt der Ratgeber mögliche Ürsachen und regionale Ansprechpartner. In der aktuellen Befragung gab jeder zehnte an, sich aufgrund des Heizchecks für mindestens eine Modernisierungsmaßnahme entschieden zu haben.

    Die insgesamt neun Energiespar-Ratgeber, die die Nutzer über Raumwärme und Strom informieren sowie zum Energiesparen motivieren, sind wesentlicher Bestandteil der Klimaschutzkampagne. Gemeinsam mit über 700 Partnerportalen konnten seit Kampagnenstart vor zwei Jahren über eine Million Online-Beratungen erzielt werden.

    Die aktuelle Studie "Heizcheck" kann hier (PDF-Datei) herunter geladen werden.

    Weitere Informationen zu co2online gGmbH.

    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=6538&headline=Noch nie war Energiesparen so lohnend
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    Sommerpause für Vor-Ort-Beratungsförderung der BAFA (21.07.2006)

    Ab Eingangsdatum 17. Juli 2006 werden bis auf weiteres alle Anträge auf die Förderung einer Vor-Ort-Energieberatung ohne jegliche fachliche Prüfung abgelehnt.

    Bis zum 16. Juli 2006 im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangene Anträge werden im Rahmen der derzeit bestehenden Richtlinie positiv beschieden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Dieses wird allerdings noch mehrere Wochen Dauern. Erst mit dem Inkrafttreten einer geänderten Richtlinie werden wieder Anträge angenommen.

    Das Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung ist in diesem Jahr auf ein weit über die ursprüngliche Planung hinausgehendes Interesse gestoßen. Die rege Inanspruchnahme ist energiepolitisch erfreulich, allerdings ist es notwendig, dem Bundeshaushalt 2006 Rechnung zu tragen und die Kontinuität des Förderprogramms im Hinblick auf die weitere Antragsentwicklung möglichst bis zum Jahresende sicherzustellen, heißt es in einer Pressemitteilung des BAFA vom 18. Juli.

    Zurzeit wird an einer Richtlinienänderung gearbeitet, die voraussichtlich im Lauf des August verkündet und in Kraft treten soll. Der noch nicht mit allen beteiligten Ressorts abgestimmte Entwurf sieht eine deutliche Verlängerung der Laufzeit über das bisherige Enddatum 31. Dezember 2006 vor.

    Neben der Finanzierung ist mit einem „erheblich geänderten und vereinfachten Verwaltungsverfahren im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ auch eine Entbürokratisierung vorgesehen. In diesem Zusammenhang sollen nicht nur die Arbeitsabläufe gestrafft, sondern auch durch ein neues EDV-Verfahren unterstützt werden. Möglicherweise nicht sofort, aber noch für dieses Jahr sei die Ünterstützung der elektronischen Antragstellung sowie der Einreichung von elektronischen Verwendungsnachweisunterlagen (z.B. dem Beratungsbericht) geplant. Hinzu kommt ein stärker automatisiertes Verfahren bei der erstmaligen Anerkennung als Antragsberechtigter.

    Auch inhaltlich wird es verschiedene Anpassungen und Vereinfachungen geben. Antragsberechtigt sind aber wie bisher lediglich Energieberater, die bestimmte persönliche Voraussetzungen (Fachkenntnis, Ünabhängigkeit, Zuverlässigkeit) erfüllen. In diesem Zusammenhang sind keine Änderungen vorgesehen. GLR

    Quelle: http://www.geb-info.de/Newsletter/premium_20_07_06_zj/nachricht_p_bafa.html
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    Obermeisterstammtisch zum Thema Energieeffizienz (15.07.2006)

    Mit den Themen Energieeffizienz im Ünternehmen sowie Marktchancen für das Handwerk befasste sich der diesjährige Obermeisterstammtisch der Handwerkskammer Chemnitz am 23. Juni 2006.

    Die Innungsobermeister der verschiedensten Branchen im Kammerbezirk waren eingeladen, sich über die Themen energetische Gebäudesanierung, den geplanten Gewerbeenergiepass sowie die Qualifizierung zum Gebäudeenergieberater zu informieren.

    Da der Energieverbrauch immer mehr zum entscheidenden Kostenfaktor wird, ist das Handwerk einerseits selbst von der Notwendigkeit zur Energieeinsparung betroffen und kann andererseits mit dieser Anforderung einen neuen Zukunftsmarkt erschließen.

    Gingen Energiekosten vor wenigen Jahren im Durchschnitt noch mit 2 bis 8 Prozent in die Produktkosten der Betriebe ein, so sind es heute nicht selten 14 bis 20 Prozent. Da langfristig nicht mit einem Rückgang der Energiepreise zu rechnen ist, wird der effiziente Einsatz aller Energieformen zum entscheidenden Kriterium für Wirtschaftlichkeit und Konkurrenzfähigkeit von Ünternehmen. Erfahrungsberichte von Handwerksmeistern, eine Übersicht über einschlägige Lehrgänge der Handwerkskammer sowie eine ausführliche Information zur Ausbildung zum Gebäudeenergieberater und dessen Aufgaben gehörten zum Programm. Besonders engagiert hatte sich die Elektroinnung Chemnitz, deren Innungsobermeister Dietmar Borchers einen kurzen Wegweiser durch die zahlreichen Angebote zur Energieeinsparung gab.

    Bei schönstem Sommerwetter fanden die Obermeister in zwangloser Runde Gelegenheit zum Gedankenaustausch. Die Handwerkskammer Chemnitz veranstaltet einmal jährlich einen Obermeisterstammtisch, der den Ehrenamtsträgern Gelegenheit zu Information, Diskussion und Erfahrungsaustausch gibt.

    Quelle: http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/beitrag/beitrag_380066.html

    Download: Vortrag "Gebäudeenergieberater/in (HWK)" (PDF-Datei)
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    Wieder Chancen für einen bedarfsorientierten Energieausweis (07.07.2006)

    Die Frage nach einem bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis ist erneut wieder stärker in die Diskussion gekommen. Laut Auskunft des Deutschen Mieterbundes e.V. hat sich das Bundesumweltministerium gegen den noch nicht abgestimmten Referentenentwurf zur EnEV 2006 gestellt.

    „Die Chancen für einen verbraucherfreundlichen Energieausweis für Gebäude sind wieder gestiegen. Das Ümweltministerium hat sein Veto gegen den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) zur ENEV 2006 (Energieeinsparverordnung) eingelegt. Bundesumweltminister Gabriel macht damit den Weg für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt frei“, so der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Dr. Franz-Georg Rips.

    Wie der Mieterbund erfahren hat, hat das BMÜ scharfe Kritik am EnEV-Referentenentwurf von BMVBS und BMWI geübt. Beide Ministerien hatten sich für eine generelle Wahlmöglichkeit zwischen Verbrauchs- und Bedarfspässen ausgesprochen, ungeachtet der Gebäudegröße und der Gebäudenutzung, und damit der Beliebigkeit Tür und Tor geöffnet. Minister Gabriel hat dies zurückgewiesen. Er plädiert für einen einheitlichen, objektiven Energieausweis, der auf Basis des Energiebedarfs eines Gebäudes erstellt wird.

    Energieausweise für Gebäude sollen ab spätestens 2007 eingeführt werden. Jeder, der eine Wohnung neu anmietet oder kauft, hat das Recht, sich diesen Pass vorlegen zu lassen.

    Der Deutsche Mieterbund hat sich in der Debatte klar positioniert. „Wir wollen einen bundesweit einheitlichen und verständlichen Energieausweis, der für Mieter und Käufer echte Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt herstellt. Dazu brauchen wir ein objektives Bewertungsschema für Wohngebäude, das qualitativ eindeutige Aussagen über die energetische Gebäudequalität enthält“, so Rips.

    Diese Voraussetzungen erfüllt nur der Bedarfsausweis. Er orientiert sich am Normverbrauch, ist unabhängig von den jeweiligen Nutzereinflüssen und gibt qualifizierte, auf das Gebäude bezogene Modernisierungsempfehlungen. Diese Modernisierungsempfehlungen müssen Mietern und Käufern in gleicher Weise zur Verfügung stehen, um eine Entscheidung für oder gegen eine Immobilie zu erleichtern.

    „Wenn wir den Modernisierungsstau bei Wohngebäuden in Deutschland auflösen und den explodierten Energiepreisen Paroli bieten wollen, brauchen wir im Interesse der Ümwelt und der privaten Haushalte strenge energetische Standards und hohe Energieeffizienz. Lange Übergangsfristen dürfen der Erreichung dieser Ziele nicht im Wege stehen. Wer wie die Bundesregierung ein ehrgeiziges Gebäudemodernisierungsprogramm (pro Jahr 1,4 Milliarden Euro) auflegt, gleichzeitig aber bei der Bewertung der Gebäude auf Intransparenz und Üneinheitlichkeit setzt, handelt politisch widersprüchlich. Minister Gabriel hat deshalb zu Recht die Notbremse gezogen. Der Deutsche Mieterbund begrüßt, dass die Debatte neu eröffnet wird und Sachargumente wieder im Vordergrund stehen“, so Rips.

    Das Bundesbau- und das Bundeswirtschaftsministerium haben anderen Ministerien einen Entwurf der neuen EnEV übermittelt. Der noch nicht abgestimmte (!) Entwurf zum Download findet sich hier: http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=672&file=dl_mg_1150113083.pdf (PDF-Datei; externer Link)

    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=6454
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    Wer mißt, macht keine Wartung. Wer wartet, macht keine Messung. (04.07.2006)

    Das Jahrestreffen der Schornsteinfeger brachte Klarheit in die Diskussion um die Zukunft des Schornsteinfegerhandwerks.

    Deutliche Worte von Hans-Günther Beyerstedt, dem zuständigen Bundesinnungsmeister, sehen den flächendeckenden Service durch die Schornsteinfeger in Deutschland gesichert, weitere Länder in Europa werden das System adaptieren.

    Die vorgetragene Bilanz des Jahres 2005 sehen Service und Kundennähe ganz klar im Fokus der Schornsteinfeger. 8000 Betriebe mit ca. 25000 Beschäftigten und 40 Mio. Kundenkontakten erwirtschaften einen nicht unbeträchtlichen Ümsatz von über einer Millarde Euro. Sicherheit, Ümwelt und Energie sind die Kernthemen, mit denen sich die „schwarzen“ Experten beschäftigen. Während in Europa mehrere tausend CO-Vergiftungsfälle bekannt wurden, geht die Quote in Deutschland gegen Null.

    Aber nicht nur in der Erhaltung der Sicherheit der Feuerstätten liegt laut Beyerstedt der tiefe Sinn der Schornsteinfeger. Immer häufiger werden die Beratungsleistungen von den Bauherren genutzt. Die Innungen bieten Beratungstage an, die Schornsteinfeger informieren vor Ort zum Beispiel über den richtigen Ümgang mit Holzheizungen und Holzlagerung. Gerade die aktuell beliebten Holzheizungen stehen beim Thema „Feinstaub“ in der besonderen Kritik. Nicht richtig aufgestellte Baumarktöfen heizen hier im Sinne des Wortes die Diskussion um Grenzwerte und sachgerechte Überprüfungen an.

    Nicht nur Selbstbauer machen manches falsch, im Jahr 2005 waren fast 200.000 neu erstellte Anlagen nicht mangelfrei. Zusammen mit den bestehenden oder geänderten Anlagen bedurften 1,5 Mio. Anlagen der Nachbesserung. Damit wurde ein beträchtlicher Arbeitsmarkteffekt ausgelöst, so Bundesinnungsmeister Beyerstedt nicht ohne Stolz. Würden nicht nur die Wärmeerzeuger, sondern die gesamte Heizungsanlage auf Fehler überprüft, könnten beträchtliche Energieeinspareffekte erzielt werden. Denn inzwischen ist ein großer Anteil der Schornsteinfeger zum Energieberater aus- und weitergebildet worden. Hier deutet sich ein möglicher Weg an, die Energieeffizienz bestehender Anlagen in der Zukunft zu verbessern.

    Die Schornsteinfeger sehen sich weniger als Kontrolleure sondern mehr als Berater des sparwilligen Hausbesitzers. Dennoch bleiben bei 40 Mio. Kundenkontakten pro Jahr Ünstimmigkeiten nicht aus, doch steht stets die Innung als Ansprechpartner bereit, um Streitigkeiten aufzulösen. Ünd die Innungen selbst forcieren die Beratungstätigkeit – üblicherweise stehen sie zweimal wöchentlich den Bauherren mit Rat zur Seite.

    Für die Ümsetzung der europäischen Energieeffizienzvorgaben sehen sich die Schornsteinfeger gut gerüstet. Die Anzahl der zum Energieberater ausgebildeten Feger ist beachtlich, die stetige Weiterbildung ist Programm. Die Sicherheit flächendeckender Prüfungssysteme ist scheinbar alternativlos und läßt die Monopoldiskussion langsam verflachen.

    Weitere Informationen zu Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV)


    Quelle: hhttp://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=6436
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    EnEV-Entwurf: Das steht drin (07.05.2006)

    Einiges war in den letzten Wochen schon über den gemeinsamen EnEV-Entwurf von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos zur Abstimmung innerhalb der Bundesregierung durchgesickert. Hier lesen Sie, was tatsächlich in dem Entwurf zum Optionsrecht und zu Modernisierungsempfehlungen steht, wann für welche Gebäude Energieausweise Pflicht werden, wer ausstellen darf und Sie erfahren, wo auf Energieberater beim Energieausweis Fallstricke lauern. Auch zum Termin gibt es Neues zu berichten: Trotz interner Vorlage vor dem Scheidetermin Ostern, hat man sich in den zuständigen Ministerien bereits davon verabschiedet, dass der Bundesrat noch vor der Sommerpause zustimmen könnte. Also wird es kein Inkrafttreten der EnEV vor dem 22. September 2006 geben.

    Optionsrecht
    Was schon seit einiger Zeit bekannt ist, ist das so genannte Optionsrecht des Eigentümers: EnEV-Entwurf Paragraf 17 Absatz (1): "Energieausweise [...] sind auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs [...] auszustellen. Es ist zulässig, sowohl den Energiebedarf als auch den Energieverbrauch anzugeben."

    Aber das Optionsrecht kennt bei kleineren Wohngebäuden einen Malus: EnEV-Entwurf Paragraf 19 Absatz (5): "Der [...] ermittelte Energieverbrauchskennwert ist bei Wohngebäuden mit drei bis fünf Wohnungen um 15 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche sowie mit bis zu zwei Wohnungen um 30 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche zu erhöhen."

    In der Begründung zum EnEV-Entwurf heißt es: "Nach statistischen Erkenntnissen nimmt mit abnehmender Zahl der Wohneinheiten die Anzahl der Gebäude zu, deren Energieverbrauch besonders weit von der statistischen Normalverteilung abweicht, weil er maßgeblich vom Nutzerverhalten geprägt ist. Eine besonders ausgeprägte Streuung des Energieverbrauchs ergibt sich bei Wohngebäuden mit wenigen Wohneinheiten selbst bei Berücksichtigung des Energieverbrauchs von drei Heizperioden."

    Hoffentlich ergeht wenigstens noch der Hinweis, dass die Modernisierungsempfehlungen ("Einsparversprechen") mit dem tatsächlich gemessenen Verbrauchskennwert vorzunehmen sind. Einsprüche gegen die Schlechterstellung dürfte es ohnehin im Rahmen der Verbändeanhörung von den Eigentümerverbänden und der Wohnungswirtschaft hageln, allerdings bestehen auch innerhalb der Bundesregierung noch Bedenken.

    Käufer und Mieter bekommen keinen Energieausweis
    Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing sieht EnEV 2006 Paragraf 16 Absatz (2) vor: "Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück, selbständiges Eigentum an einem Gebäude oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer [gilt sinngemäß auch für Vermieter, Verpächter und Leasinggeber] den Kaufinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu machen; [...]."

    Im Klartext: "Zugänglich machen" bedeutet lediglich die Einsichtnahme zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise durch Aushang im Gebäude während der Besichtigung oder durch Bereithaltung des Energieausweises im Büro des Verkäufers geschehen. Eine Übergabe des Energieausweises an den Käufer / Mieter / Pächter / Leasingnehmer sieht der EnEV-Entwurf nicht vor und muss zwischen den Vertragsparteien geregelt werden.

    Indes kommt die Begründung zum EnEV-Entwurf zu dem Schluss, dass Energieausweise keine Rechtswirkungen haben, es sei denn, die Vertragsparteien machen den Energieausweis ausdrücklich zum Vertragsbestandteil. Auch ist das "Zugänglich machen eines Energieausweises" keine Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit eines Kauf- oder Mietvertrags.

    Mithilfe durch den Eigentümer
    EnEV-Entwurf Paragraf 18 "Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs" enthält ein ganz langes Gummiband: "Der Eigentümer kann die erforderlichen Gebäudedaten bereitstellen; der Aussteller darf diese seinen Berechnungen nicht zu Grunde legen, soweit sie begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben."

    Was für die Wohnungswirtschaft durch die Hintertür die Selbstausstellung regelt, dürfte im Vertragsverhältnis zwischen Energieberater und Endkunden eher hinderlich sein. Denn der Energieberater ist rechtlich verpflichtet, den Eigentümer über diese "Spar-Möglichkeit" aufzuklären. Allerdings muss er ihm dann anschließend auch plausibel machen, dass wegen des Prüfaufwands der Energieausweis trotzdem nicht preisgünstiger wird. Außerdem ist abzuwarten, was die Haftpflichtversicherer der Energieberater zu solchen Ferndiagnosen in ihre Policen schreiben werden.

    Trotzdem sieht die Begründung zum EnEV-Entwurf darin ein Kernelement zur Kostenbegrenzung und Vereinfachung der Ausstellung von Bedarfsausweisen: "Insbesondere die Erfahrungen der Länder Hessen und Thüringen mit der Eigentümermitwirkung lassen erwarten, dass die Daten in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle unmittelbar verwendet werden können, ggf. nach telefonischer Rückfrage zur Klärung einzelner Angaben; kostenträchtige "Hausbesichtigungen" können so vielfach vermieden werden."

    Modernisierungsempfehlungen
    Sprengstoff enthält EnEV-Entwurf Paragraf 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz in Absatz (1): "Sind Maßnahmen für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz) möglich, hat der Aussteller des Energieausweises dem Eigentümer anlässlich der Ausstellung eines Energieausweises entsprechende, begleitende Empfehlungen in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen auszustellen (Modernisierungsempfehlungen). [...] Sind Modernisierungsempfehlungen nicht möglich, hat der Aussteller dies dem Eigentümer schriftlich mitzuteilen."

    Zwar wurden die Modernisierungsempfehlungen von den Befürwortern eines Bedarfsausweises bisher als das unschlagbare Argument angesehen, doch dass sie sich an den vorstehenden Formulierung erfreuen werden, ist zu bezweifeln. Auch darf man darauf gespannt sein, wann wohl dem ersten Energieberater-Kollegen wegen einer nicht genannten Modernisierungslösung eine Klage wegen "entgangener Energieeinsparung" auf den Tisch flattert.

    Leider wurde aus der EÜ-Gebäuderichtlinie der schwammige Begriff "kostengünstig" übernommen, der vielfältig ausgelegt werden kann. Setzt man "kostengünstig" mit "wirtschaftlich vertretbar" gleich, müsste jeder Energieausweisaussteller eine sehr tief gehende Bewertung einschließlich Verbrauchdiagnose und -prognose vornehmen, um jeweils die Wirtschaftlichkeit festzustellen.

    Allerdings so klar formuliert wie es im EnEV-Enwurf - "sind Maßnahmen möglich, hat der Aussteller Empfehlungen auszustellen" - steht, scheint es der Verordnungsgeber nicht zu meinen: Die Legaldefinition des Energieausweises in der EÜ-Gebäuderichtlinie kann nur so gedeutet werden, dass Modernisierungsempfehlungen kein Bestandteil des Energieausweises sind, heißt es in der Begründung zum EnEV-Entwurf. Die Modernisierungsempfehlungen sind demnach nicht Bestandteil des Energieausweises, sondern werden auf einem gesonderten Formular dokumentiert.

    Besondere Überleitungsvorschriften
    Zurzeit sieht EnEV-Entwurf Paragraf 29 vor (es existieren aber innerhalb der Bundesregierung noch Bedenken): Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude
    Bauvorlageberechtigte dürfen nach dem momentanen Stand des EnEV-Entwurfs auch ohne zusätzlichen Qualifikationsnachweis Energieausweise für alle Gebäude ausstellen. Alle anderen einschlägigen Berufsgruppen (Innenarchitekten, staatlich anerkannte Techniker im Hochbau, Bauingenieurwesen und der Gebäudetechnik sowie Handwerksmeister aus dem Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation und Schornsteinfegerwesen dürfen Energieausweise und Modernisierungsempfehlungen für Wohngebäude ausstellen, wenn sie erfolgreich an einer Fortbildung teilgenommen haben, die den wesentlichen Inhalten eines Anhangs zur EnEV 2006 entspricht.

    Die Bewertung von Nichtwohngebäuden ist Absolventen von Hoch- und Fachhochschulen aus den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau und Elektrotechnik vorbehalten. Weitere Voraussetzungen sind der Ausbildungsschwerpunkt energiesparendes Bauen während des Studiums oder zwei Jahre Berufserfahrung nach dem Studium (Bau- oder Anlagentechnik) oder eine erfolgreiche Fortbildung, die den wesentlichen Inhalten eines Anhangs zur EnEV 2006 entspricht.

    Ausblick
    "Wesentliche Teile der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sind bereits mit der geltenden EnEV seit Anfang 2002 umgesetzt." Die "offiziellen Redner" wurden in ihren Vorträgen bis zum Schluss nicht müde, sich selbst auf die Schultern zu klopfen. So steht es nun auch in der Begründung zum EnEV-Entwurf ab der vierten Zeile.

    Für den "kleinen Rest" haben trotzdem mehr als drei Jahre bisher nicht ausgereicht. Auch wenn die EnEV demnächst endlich offiziell wird, enttäuschte Gesichter sind vorprogrammiert. Viele Hoffnungen die sich an Details festgemacht haben, werden nicht erfüllt. Aus der Begründung zum EnEV-Entwurf:
    "Mit der richtlinienkonformen Ümsetzung sollen rein national motivierte Zusatzbelastungen für Bürger und Wirtschaft vermieden werden. Dazu gehört auch, dass Gestaltungsmöglichkeiten, welche die Richtlinie eröffnet, so genutzt werden, dass "weiche" Instrumente statt zusätzlicher ordnungsrechtlicher Vorschriften eingesetzt [...] und der Aufbau neuer Verwaltungsstrukturen [...] vermieden werden."

    Eines ist aber klar - und das ist gut so: Die Bundesregierung versucht nicht, Energieberatung durch den Energieausweis zu ersetzen. Ob der erklärte Wille funktioniert, diese über den Ausweis verstärkt anzuregen, bleibt vorerst abzuwarten.

    Quelle: http://www.geb-info.de/Newsletter/Premium_04_05_06_vi/nachricht_p_referntenentwurf.html
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    Änderung der Kehr- und Überprüfungsverordnung (14.01.2006)

    LANDESINNÜNGSVERBAND DES
    SCHORNSTEINFEGERHANDWERKS SACHSEN

    Sehr geehrte Kundin,
    sehr geehrter Kunde,

    das Jahr 2006 beginnt mit einer guten Mitteilung für Sie als Kunden des Bezirksschornsteinfegermeisters.
    1. Da die herkömmlichen Feuerstätten für feste Brennstoffe seit längerem mit wesentlich größerem Ümweltbewusstsein betrieben werden und die neueren Feuerstätten durch verbesserte Verbrennung ebenfalls einen geringeren Russanfall aufweisen, hat das Sächsische Staatsministerium des Innern verfügt, dass ab 1. Januar 2006 die Kehrhäufigkeit bei den oben genannten Feuerstätten verringert wird.
      Das bedeutet:
      Sollten Sie Ihre Feuerstätten für feste Brennstoffe das ganze Jahr über betreiben, wird statt bisher fünfmal nur noch viermal gekehrt. Nutzen Sie diese Feuerstätte ausschließlich in der Heizperiode, verringert sich die Anzahl der jährlichen Kehrungen von viermal auf dreimal.
      Das hat für Sie als Kunden eine erfreuliche Verringerung der Kehrgebühren um 13% zur Folge.
      Dort, wo eventuell dennoch ein erhöhter Russansatz auftritt, wird Ihr Bezirksschornsteinfegermeister die diesem Ümstand angepasste Kehranzahl mit Ihnen besprechen und schriftlich begründen.
    2. Üm den steigenden Betriebskosten auch im Schornsteinfegerhandwerk zu begegnen, arbeiten die Schornsteinfegerbetriebe zielgerichtet sparsam und kostenbewusst im Einsatz aller notwendigen betrieblichen Mittel. Auch die Arbeitsweise der Handwerksbetriebe stellt sich den neuen Anforderungen durch effektives ökonomisches und kundenorientiertes Handeln.
      Nur dadurch konnte die erste notwendig gewordene Anpassung der Kehrgebühr seit 2003 durch das Sächsische Staatsministerium des Innern so niedrig als nur irgend möglich gehalten werden.
      Diese kundenfreundliche Anpassung der Kehrgebühr beträgt durchschnittlich 3,4%.
      Da zugleich jedoch für sehr viele von Ihnen die 13% Kosteneinsparung durch die Verringerung der Kehrhäufigkeit wirksam werden, dürfen wir gemeinsam davon ausgehen, dass eine Lösung gefunden wurde, die Sie als Kunden und uns als Dienstleister gleichermaßen zufrieden stellen kann.
    Mit freundlichem Gruß

    gez. Hartmut Kettner
    Landesinnungsmeister

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    Zuständigkeitswechsel des Bezirksschornsteinfegermeisters (06.01.2006)

    Aufgrund der durch das Regierungspräsidium Dresden veranlassten Ümbildung der Kehrbezirke zum 1. Januar 2006, bin ich nunmehr als Bezirksschornsteinfegermeister auch für folgende Grundstücke zuständig:

    Meissen
    Nicht mehr zuständig bin ich für folgende Grundstücke: (wenden Sie sich bitte an Herrn Bezirksschornsteinfegermeister Klaus Pfennig, Stadt Lommatzsch)

    Siehe auch: Kehrbezirk
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    Feuchteschäden und Schimmelpilzbefall gefährden Millionen Bundesbürger (22.11.2005)
    Das Universitätsklinikums Jena hat eine Studie zum Thema Raumlufthygiene durchgeführte und kommt zu einem alarmierenden Ergebnis: Etwa 22 Prozent der 5.500 untersuchten Wohnungen wiesen Feuchteschäden und/oder Schimmelpilzbefall auf.

    Dadurch ist die Neigung an Allergien und Atemwegsbeschwerden (z. B. Asthma) zu erkranken deutlich erhöht. Hochgerechnet auf das Bundesgebiet sind hiervon mehr als 15 Millionen Bürger betroffen.

    Aus diesem Grund wird das Universitätsklinikum in Kooperation mit der TU Dresden und dem Institut für Erhaltung- und Modernisierung von Bauwerken e.V. an der TU Berlin (IEMB) eine Fachtagung zu diesem Thema durchführen.

    Neben Fragen zur Prävention, den gesundheitliche Folgen, baulichen und klimatechnischen Maßnahmen wird man sich auch mit den Aspekten "Planung, Betrieb und Wartung von Wohnungslüftungsanlagen" beschäftigen. Darüber hinaus ist eine ausführliche Podiumsdiskussion mit zahlreichen Experten unter der Leitung von Prof. Dr. Seifert vom Umweltbundesamt geplant.

    Die Veranstaltung kostet 145 € inkl. Tagungsband und Pausenverpflegung und findet am 5. Dezember in Berlin statt.
    Weitere Informationen sowie Unterlagen zur Anmeldung unter:
    www.med.uni-jena.de/ark/
    oder können per Fax-Nr.: 03641-934854 angefordert werden.

    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=5667
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    Artikel in der Sächsischen Zeitung: "Energieklasse für die eigenen vier Wände" (04.11.2005)
    Von Jörg Mosch

    Energiepass. Ab 2006 sollen Mieter und Käufer erfahren, mit welchen Energiekosten sie rechnen müssen.

    Bei den Energiepreisen haben wir schon jetzt ein Niveau erreicht, das für 2010 prophezeit wurde." Das sagt Gebäudeenergieberaterin Ulrike Körber aus Dresden. Einmal im Monat kommt sie im Auftrag der Verbraucherzentrale Sachsen ins Meißner Landratsamt, um Hauseigentümer zum Thema Energieeinsparung zu beraten. Dabei wird sie auch immer wieder nach dem neuen Energiepass gefragt.

    Ab 2006 soll der nötig sein, wenn jemand Wohnungen vermieten oder ein Haus verkaufen will. Dabei wird dem Gebäude eine Energiebedarfsklasse zugewiesen, wie man sie schon von Kühlschränken oder Waschmaschinen kennt. Käufer oder Vermieter können dann sofort abschätzen, mit welchen Energiekosten sie künftig neben Miete oder Kreditrate rechnen müssen.

    Von der Deutschen Energie-Agentur (dena) wird sogar propagiert, dass die Energieverbrauchsklasse in die Immobilienteil der Zeitung gehört. Angesichts knapper werdender fossiler Brennstoffe und damit weiter steigender Energiepreise eine naheliegende Forderung. Körber sieht aber auch Nachteile einer solchen Einstufung. "Der Pass weist den Energiebedarf eines Gebäudes aus - nicht den tatsächlichen Verbrauch", gibt sie zu bedenken. "Jemand, der‘s gerne warm hat und gleichzeitig oft lüftet, verbraucht mehr Energie als Leute, die es eher kühl mögen." Das berge ein gewisses Konfliktpotential.

    Die EU-Richtlinie für die Einführung des Energiepasses gibt es zwar schon lange, aber noch nicht die detaillierten Vorschriften für das Umsetzen in Deutschland. Diese werden für Anfang 2006 erwartet.

    "Dann wird sich zeigen, ob es für große Häuser ab zehn Wohneinheiten eine Sonderregelung gibt", sagt Thomas Kuntke. Er ist nicht nur Bezirksschornsteinfeger in Meißen, sondern auch der Landesvorsitzende des Vereins der sächsischen Gebäudeenergieberater. Als solcher kennt er den Aufwand der nötig ist, um einen Energiepass zu erstellen. Es gibt zwar einen zehnseitigen Fragebogen, in dem der Hauseigentümer wichtige Daten liefert. Doch ohne Vor-Ort-Termin gehe es nicht, so Kuntke. Vier Stunden müsse man nach seinen Erfahrungen rechnen. Die Preise fangen bei etwa 150 Euro (Netto) an.

    Viele von Kuntkes Kollegen aus der schwarzen Zunft haben den Abschluss des Energieberaters in einem 220-Stunden-Lehrgang erworben. Aber auch Bauingenieure, Architekten und - wie Ulrike Körber - Ingenieure für Haustechnik sind bereits zertifiziert. Auf sie alle kommt eine Menge Arbeit zu, wenn denn endlich verbindlich feststeht, wie der von der EU geforderte Energiepass in Deutschland aussehen soll. "Pilotprojekte hat es schon viele geben", sagt Körber. "Auch wir in Sachsen haben schon unseren landeseigenen Energiepass auf freiwilliger Basis. Aber eine für alle Bundesländer verbindliche Software gibt es noch nicht."


    Bezirksschornsteinfeger Thomas Kuntke zeigt
    einen Energiepass, wie er ab 2006 beim Ver-
    kauf oder Vermieten von Wohnungen oder
    Wohngebäuden benötigt wird.
    Foto: Claudia Hübschmann


    Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=992436
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    Neue Ergebnisse: Klimawandel schneller als je zuvor (21.10.2005)

    Der Meeresspiegel könnte in der Nordsee um bis zu 40 Zentimeter ansteigen, das Eis am Nordpol zur Hälfte abschmelzen - sofern weitere klimapolitische Maßnahmen ausbleiben. Das sind Ergebnisse der vom Hamburger Max-Planck-Institut für Meteorologie kürzlich vorgestellten Klimaabschätzung für die nächsten 100 Jahre. Das Bundesumweltministerium fasst die aktuellen Ergebnisse zusammen und gibt eine Einschätzung des angewandten Klimamodells ab.

    Insgesamt konkretisieren und stützen erste Interpretationen des neuen Modells bisherige Annahmen über die Entwicklung des Klimas in den nächsten 100 Jahren: Die gegenwärtige Klimaänderung ist stärker als jeder Wandel in den letzten Millionen Jahren.

    Weitere wesentliche Ergebnisse sind: Die neuen aufwändigen Berechnungen erfolgten mit dem komplexen gekoppelten Klima-Ozean-Modellsystem ECHAM5/MPI-OM auf dem Höchstleistungsrechnersystem des Deutschen Klimarechenzentrums.

    Das Modell ist im Vergleich zu früheren einfacheren Klimamodellen deutlich verbessert worden. Diese Modelle wurden für den 3. Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses Globale Klimaänderungen (IPCC) von 2001 genutzt (IPPC: Intergovernmental Panel on Climate Change; Bericht unter Link öffnet in neuem Fenster www.ipcc.ch/pub/un/syreng/spm.pdf). Das neue Modell bestätigt die bisherigen Ergebnisse, liefert aber auch weitere Auskünfte über die regionale Ausprägung der Klimaänderung. Beispielsweise werden Niederschlagsmuster jetzt wesentlich besser wiedergegeben, wie der Vergleich von Simulationen des vergangenen Klimas mit Beobachtungen zeigt. Die meisten anderen europäischen Klimamodelle kommen zu ähnlichen Ergebnissen.

    Die Ergebnisse werden in den 4. Sachstandsbericht des IPCC aufgenommen. Der Bericht erscheint 2007.

    Quelle: http://www.bmu.de/klimaschutz/aktuell/doc/36099.php
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    So drosseln Sie Ihre Heizkosten (26.09.2005)

    Seit Einführung der Energieeinsparverordnung kann frei entschieden werden, wie der gesetzlich geforderte Primärenergieverbrauch eingehalten wird.

    Dabei bietet auch die Wahl der Heizungsanlage viele Möglichkeiten. Die Initiative Solarwärme Plus zeigt, wie Hauseigentümer im Neubau mit Brennwerttechnik und Solar den Energieverbrauch senken können. In Neubauten gehören Brennwertheizungen, die zum Beispiel mit Erdgas betrieben werden, zu den Standardlösungen. Die Brennwerttechnik nutzt die eingesetzte Energie besonders effizient, da sie auch dem Abgas Wärme entziehen kann. In Kombination mit einer Solarwärmeanlage bieten sich zusätzliche Einsparmöglichkeiten.

    So liefert schon eine kleine Solarwärmeanlage zur Trinkwassererwärmung durchschnittlich 60 Prozent der hierfür benötigten Energie. Dies entspricht in einem Neubau einer Einsparung von etwa 16 Prozent an den gesamten Heizkosten.

    Eine größere Anlage, die zusätzlich die Raumheizung unterstützt, senkt den Heizenergiebedarf um insgesamt etwa 22 Prozent. In energieeffizienten Neubauten kann eine Solarwärmeanlage also mehr als ein Fünftel der Heizenergiekosten sparen, was angesichts des hohen Ölpreises sehr attraktiv ist.

    Zudem wird die Solarthermie vom Staat durch einen Zuschuss zu den Installationskosten gefördert: Wer sich für eine kleine Anlage zur Trinkwassererwärmung entscheidet, erhält 105 Euro pro Quadratmeter installierter Kollektorfläche. Für eine große Anlage zur zusätzlichen Heizungsunterstützung bekommen Hausbesitzer sogar einen Zuschuss von 135 Euro pro Quadratmeter.

    Informationen zur Energieeinsparung mit Solarwärme und zur Förderung sowie Kontakt zu Installationsbetrieben vor Ort gibt es bei der Initiative Solarwärme Plus im Internet unter www.solarwaerme-plus.info oder unter der Telefon-Nr. 0 18 02/00 08 70 (6 Cent pro Gespräch).


    Quelle: http://www.haustechnik-dialog.de/artikel.asp?id=5478
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    EIPOS- Fachfortbildung erfolgreich abgeschlossen (19.09.2005)

    Die Fachfortbildung zum "Sachverständigen für Energieeffizienz von Gebäuden" (1.Matrikel), welches vom EIPOS gemeinsam mit dem IHK- Bildungszentrum Dresden gGmbH ausgerichtet wurde, habe ich mit dem Gesamtprädikat gut abgeschlossen.

    Aus dem Inhalt
    1. Rechtliche Grundlagen
    - EU-Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" und ihre nationale Umsetzung in Deutschland
    - EnEV - Anforderungen bei Neubau und Bestand
    - EEG - Erneuerbare-Energien-Gesetz
    - Versicherungsfragen und -möglichkeiten beim Einsatz regenerativer Energiesysteme
    2. Energetische Grundlagen
    - Physikalische Wirkprinzipien und Energiekennwerte
    - Zusammenwirken von Technik und Gebäude
    - Input (Nutzenergiebereitstellung) und Ouput (Raumklima) - Beziehungen von Energieparametern
    3. Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung
    3.1 Grundlagenermittlung
    3.2 Gebäude- und Raumklimadiagnostik
    4. Entwicklung von Energiekonzepten
    4.1 Methodisches Vorgehen der Konzepterarbeitung von der Bedarfsermittlung bis zur Betriebsführung
    4.2 Wirtschaftlichkeitsbewertung
    4.3 Berechnungsmethoden
    5. Simulationsmethoden
    - Gebäude- und Anlagensimulation
    - Methoden, Verfahren, Anwendungsbereiche (Solarthermie, Photovoltaik)
    - Informationsbereitstellung Interpretation der Ergebnisse
    6. Planung und Ausführungstechnologien
    6.1 Baukonstruktive Maßnahmen
    6.2 Gebäudetechnische Maßnahmen
    7. Energetische Sanierungsumsetzungen
    - Fallbeispiele für verschiedene Gebäudearten und energetische Ausstattungsstandards erreichbare Energieeinsparungen
    8. Energiepass
    9. Gutachtentraining
    - Energetische Gebäudesanierung an einem Projektbeispiel
    Abschluss
    Sachverständiger für Energieeffizenz von Gebäuden (EIPOS)
    Lehrgangszertifikat (IHK-Bildungszentrum Dresden)
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    Jahrestreffen des Schornsteinfegerhandwerks in Friedrichshafen (04.07.2005)

    Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - veranstaltete in vom 21. bis zum 23. Juni seine 121. Bundestagung in Friedrichshafen. Das Motto: Schornsteinfeger - mit Sicherheit die beste Lösung!

    In seiner langjährigen Verbandsgeschichte hat der handwerkliche Berufsverband bereits elf Mal in Baden-Württemberg getagt. Erstmalig war Friedrichshafen die gastgebende Stadt für die rund 170 Delegierten aus allen Bundesländern. Hinzu kamen zahlreiche Vertreter des Schornsteinfegerhandwerks aus dem europäischen Ausland.

    Die Teilnehmer erwarteten neben den Geschäftsberichten der Vorstände vor allem eine klare Standortbestimmung des Handwerks. "Nur mit einer klaren Entscheidung aus den zuständigen Ministerien - so Bundesinnungsmeister Hans-Günther Beyerstedt - ist eine zukunftsweisende Berufspolitik möglich". Er spielte damit auf die Haltung der Bundesregierung an, die zwar eine Reform des Schornsteinfegerhandwerks anstrebt, in Fragen der praktischen Umsetzung aber seit Monaten nicht weiterkommt. Die Fachwelt teilte hingegen das Motto des diesjährigen Bundesverbandstages: Schornsteinfeger - mit Sicherheit die beste Lösung!


    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=5221
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    Quo vadis, EnEV? (14.06.2005)

    Die Spatzen pfeifen es vom Dach: Die EnEV wird wohl erst im I. oder gar erst im II. Quartal 2006 als Vorlage kommen!

    Es sieht zwar so aus, dass die Bundesregierung eine Verabschiedung des novellierten Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) noch vor der diesjährigen Sommerpause anstrebt (Öffentliche Anhörung im Bundestag, Mi. 15.06.2005), allerdings ist es wohl auch so, dass die Vorlage der EnEV 2006 (Referentenentwurf) vor der geplanten Bundestagswahl im Herbst nicht mehr gelingen wird. Dies ist wohl mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht mehr (politisch) angestrebt.
    Das bedeutet natürlich auch, dass der Termin für eine nationale Umsetzung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie - also der 04.01.2006 - nicht gehalten werden kann.
    Auch bleibt abzuwarten, ob das neue EnEG tatsächlich noch in diesem Jahr kommt. Eine gehörige Portion Skepsis ist da wohl angebracht. Jedoch gerade das EnEG ist, insbesondere in ordnungsrechtlicher Hinsicht zwingend notwendig für die neue EnEV! Auch wenn deren Vollzug der Länderhoheit unterliegt, so krankt doch gerade die momentane Rechtslage an der fehlenden Möglichkeit der Maßregelung (Ordnungswidrigkeit und dergleichen).
    Meißen, 14.06.2005
    Thomas Kuntke
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    Der Gebäudeenergiepass ist da! (04.2005)

    Bei Kraftfahrzeugen oder bei Haushaltsgeräten weiß man als Käufer einiges über den jeweiligen Energieverbrauch. Nicht so als Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern. Hier erhält man - wenn überhaupt - nur wenig Informationen über deren Energiebedarf.

    Fakt ist bisher: Im Bereich Bauen und Wohnen sind objektive Informationen Mangelware und Vergleichsmaßstäbe fehlen gänzlich.
    Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten zum 04.01.2006 einen Energiepass für Gebäude einzuführen.

    Mehr dazu erfahren Sie hier:
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    Kyoto-Protokoll in Kraft getreten (16.02.2005)

    "Der notwendige erste Schritt auf einem langen Marsch zur Klimastabilisierung", erklärt Bundesumweltminister Jürgen Trittin zum Inkrafttreten des Kyoto Protokolls.

    Erstmals gibt es völkerrechtlich verbindliche Obergrenzen für den Ausstoß von Treibhausgasen. Das Protokoll wurde 1997 auf einer Konferenz der Vereinten Nationen im japanischen Kyoto vereinbart. Darin verpflichten sich die Industriestaaten verbindlich, ihre gemeinsamen Emissionen der sechs wichtigsten Treibhausgase im Zeitraum 2008 bis 2012 um mindestens 5% unter das Niveau von 1990 zu senken. Bis jetzt haben mehr als 130 Staaten das Vertragwerk anerkannt. Nicht unterzeichnet haben bisher Australien, die USA sowie viele Entwicklungsländer.

    Mehr zum Kyoto-Protokoll finden Sie unter:
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    Ausgezeichnet: Blauer Engel für neuen Pelletkessel (12.01.2005)

    Die Firma Solarvent aus Aschaffenburg erhält den Blauen Engel für eine selbst entwickelte Heizung.

    Umweltfreundliche Holzpelletheizungen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Hans-Josef Fell, MdB von den Grünen findet es deshalb besonders erfreulich, dass mit SOLARvent ein unterfränkischer Pelletheizkesselhersteller als erster Betrieb in Deutschland den Blauen Umweltengel bekommen hat. Dies zeige auf, dass Holzpelletanlagen auch im klassischen Schadstoffbereich, wie Stickoxide oder Kohlenmonoxid, besonders umweltfreundlich sein können. Fell ehrte den Geschäftsführer Dominic Umscheid für seine Leistungen und sein Umweltengagement.

    "50 Stück der selbst entwickelten IQ 150 Pelletheizung haben wir schon verkauft, und 500 könnten es im nächsten Jahr werden", so der Geschäftsführer Dominic Umscheid. In der Leistungsklasse, die in Einfamilienhäuser am häufigsten eingesetzt wird (4 bis 14,9 kW), ist sie sogar weltweit die erste. "Das ist für uns ein großer Sprung nach vorn", sagt Dominic Umscheid am Dienstagabend zur offiziellen Verleihung des Umweltzeichens. "So ein Zeichen schafft zusätzlich Vertrauen und öffnet uns die Türen."
    Der Clou: Der Pelletbrenner bekommt nur dorthin von außen Verbrennungsluft zugeführt, wo diese direkt in die Verbrennung einfließen kann. "Diese neue Technologie sorgt für höchste Wirkungsgrade, gerade auch während der sonst problematischen Leistungsmodulation", so Umscheid. Diese "3-Wege-Luftmassenverteilung" in Kombination mit einer Sauerstoffüberwachung im Abgas hat die Firma zum Patent angemeldet.

    Die Technik unterschreitet die strengen Anforderungen des Blauen Engels. Gerade in der Teillast (4 kW) arbeitet der Kessel mit höchsten feuerungstechnischen Wirkungsgraden von bis zu 95 %. Der Strom, der für den Betrieb nötig ist, macht weniger als 1 Prozent der gesamten Energie aus. Und die Grenzwerte für den Blauen Engel, nämlich der Ausstoß von Stickoxid, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Staub werden deutlich unterschritten. Die Anlage ist ohnehin nach DIN EN 303-5 Tüv zertifiziert.

    Solarvent will den Imagegewinn nun nutzen und im neuen Jahr 150 der neuen Pelletheizungen verkaufen. Außerdem zeigen erste Großkonzerne aus der Heizungsbranche Interesse, weitere 350 Stück zu vertreiben. Der Umsatz von Solarvent würde sich dadurch erheblich erhöhen. "Zwei, drei Mitarbeiter werden wir wohl im kommenden Jahr zusätzlich einstellen", sagt Umscheid.

    "Tage, Nächte und Wochenenden haben wir vor dem Prototyp verbracht. Zusammen mit zwei eingestellten Softwarespezialisten, einem Schlosser, einem Heizungstechniker, einem Elektrotechniker sowie einem Maschinenbauingenieur haben wir die IQ-Pelletheizung entwickelt und zur Marktreife gebracht", erinnert sich der Firmenchef. Von September 2003 bis Juni 2004 wurde diese Entwicklung durchgeführt - in viel kürzerer Zeit als in großen Unternehmen. "Wir mussten keine Anträge stellen oder lange Berichte schreiben, wir haben es einfach und unbürokratisch ausprobiert, bis es unseren hohen Anforderungen gerecht wurde", erklärt ein Mitarbeiter der Firma. Ständig wurde Altes abgeändert und weiter verbessert. Im Juni war das Modell fertig und der TÜV bestätigte die positiven Erfahrungen der Firma mit seinem Prüfzeugnissen.

    Weitere Informationen zu SOLARvent Biomasse-Heizsysteme GmbH: http://www.solarvent-biomasse.de/


    Quelle: http://www.haustechnik-dialog.de/artikel.asp?id=4741
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    Änderungen in der Energieeinsparverordnung (EnEV) veröffentlicht (12.12.2004)

    Am Dienstag, den 07. Dezember 2004 wurde eine geänderte Verfassung der Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Änderungen sind ab Mittwoch, 08.12.2004 gültig.

    Wichtige inhaltliche Neuheiten:
  • Anpassung der EnEV auf den Normungsstand der verbundenen Normen, z.B. DIN EN 832 und DIN V 4108-6.
  • Klarstellungen im Detail.
  • Verweis auf die energetischen Kennwerte der Baustoffe und Fenster, die nach Landesbauordnung veröffentlicht wurden.
  • Bezug auf die aktuellen Regeln der Technik.


  • Die neue Version der EnEV steht zum Download im PDF-Format unter folgender URL bereit: http://www.haustechnikdialog.de/downloads/enev_07_12_04.pdf (HaustechnikDialog).


    Quelle: http://haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=4691
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    EU-Gebäudepass wird bald zur Pflicht (16.06.2004)

    Die EU-Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" (Richtlinie 2002/91/EG) vom 4. Januar 2003 verpflichtet die europäischen Länder zur Einführung eines Energieausweises bis zum Jahr 2006. Hat bis dahin das Mitgliedsland die Umsetzung nicht vollzogen (also kein nationales Gesetz oder dergleichen erlassen) gilt diese Richtlinie direkt.

    Der Gebäude(Energie)pass wird jedoch nur dann zur Pflicht, wenn ein Gebäude, eine Wohnung oder vergleichbare Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verkauft wird. Der Eigenheimbesitzer, der sein Haus selbst bewohnt und nicht vermietet oder verkaufen will, wird also zum Pass nicht verpflichtet. An öffentlichen Gebäuden indes, ist der Pass (oder zumindest ein Energieverbrauchsdokument) sogar sichtbar anzubringen.

    Mit dem Energiepass erfolgt eine klare Kennzeichnung und Übersicht der energetischen Qualität eines Gebäudes, einer Wohnung oder sonstigen Nutzungseinheit. Dabei werden geometrische Angaben zu Wänden, Fußböden/Decken sowie Fenstern, die Gebäudeform, die Himmelsausrichtung, die Bautechnik - Wärmedämmung, Wärmespeicherung, Wärmebrücken, Luftdichtheit, verwendete Heizungsanlage und Art der Warmwasserbereitung sowie verwendete Brennstoffart objektiv beurteilt und dokumentiert. So erhält man Kenntnis über die energetische Qualität des Gebäudes in einem verständlichen Bewertungssystem (Energie-Label, bekannt u. a. durch die bereits gängige Praxis bei Haushaltgeräten). Zukünftig werden also beispielsweise Wohnungen bei Inseraten mit dem Zusatz der Energiekennziffer versehen sein: "4-Raumwohnung Energiekennziffer B in ruhiger stadtnaher Lage zu vermieten". Dies führt zur mehr Transparenz des Energiebedarfs der Immobilie, schafft Investitionsanreize, denn mit einer möglichst günstigen Energiekennzahl erhöht man die Attraktivität für die Vermietung - angesichts des hohen Wohnungsleerstandes ein nicht unerheblicher Wettbewerbsvorteil.

    Neben Aufzeigen der Potenziale zur Energieeinsparung werden mittels einer Computerdiagnose (Kurzdiagnose von Gebäude und Heizung) gleichzeitig Vorschläge zu eventuellen Modernisierungsmaßnahmen errechnet und die günstigsten Zeitpunkte für deren Umsetzung dargestellt. Dies ist natürlich auch für Eigenheimbesitzer interessant, denn damit wird letztlich nicht nur die Kompetenz gegenüber Baufirmen und Handwerkern gestärkt sondern er gibt konkrete Hilfestellung, welche Maßnahmen zur Energieeinsparung geeignet sind

    Zu beachten ist auch, dass der Pass nicht uneingeschränkt dauerhaft gilt, sondern alle 10 Jahre zu erneuern ist.

    Es ist zu erwarten, dass mit Inkrafttreten der Richtlinie ein hoher Andrang und dadurch natürlich ein gewisser Verzug bei der Erstellung der Gebäudepässe eintreten wird. Es ist daher von Vorteil schon heute die Initiative zu ergreifen und sich nicht nur eingehend beraten zu lassen, sondern auch die bereits heute zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Erstellung eines Energiepasses zu nutzen.

    Die Mitglieder des Vereins Sächsischer Gebäudeenergieberater e.V. stehen dafür bereit.


    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=4161#
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    Erfassung des Brennwertnutzens einer Heizungsanlage unter Praxisbedingungen (20.04.2004)

    Brennwert-Geräte sind in der Heizungstechnik heutzutage allgemeiner Standard. Der besondere Nutzen dieser Heizart liegt im Gewinnen der Kondensationswärme. Die Anforderungen an die gesamte Heizungsanlage sind bekannt, doch bei vielen Anlagen nicht wirklich erfüllt. Hier ist eine interessante Möglichkeit gegeben, Energie zu sparen und diese Anlagen zu optimieren.

    Auf dem Weg zur Energieeinsparung ist seit kurzem ein neues, preiswertes Messgerät behilflich. Mit dem BrennCon wird der Brennwerteffekt erstmals direkt messbar. Das Prinzip ist einfach: mit einem speziell für diesen Einsatzzweck konstruierten Mechanismus werden auch kleine, tröpfelnde Kondensatmengen sicher erfasst.

    Ein leicht bedienbares Computerprogramm setzt diese Menge in Relation zur Energieverbrauchsmenge - und der aktuelle Nutzen wird damit nachweisbar. Auswirkungen verbesserter Einstellungen und Techniken sind nun nicht mehr hoffnungsvolle Theorie, sondern nachmessbarer Vorteil. Brennwerteffekt messen und Anlage einstellen, zwei Komponenten auf dem Weg zum effektiven Energiesparen.

    Zu sehen ist das BrennCon Messgerät auf der diesjährigen Hannover-Messe (19.04. - 24.04.2004) in Halle 4, Stand E34 (WMF). Erleben Sie live, wie einfach Brennwertmessen geworden ist.

    Um dem Nutzer der Wärme eine breite Informationsbasis zum Thema Brennwert zu bieten, wurde gleichzeitig ein neuer Informationspunkt geschaffen, zeitgemäß im Internet. Unter www.brennwert.info findet man ausführlich und verständlich alles über Brennwert einschließlich Angaben zu Optimierungsmöglichkeiten und einer Plattform (Forum) für den Gedankenaustausch und zur Hilfestellung bei technischen Anfragen.




    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=4066
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    Wofür Energie verbraucht wird (02.04.2004)

    Heizung durchschnittlich größerer Posten als das Auto.

    In den Privathaushalten Deutschlands ist nicht das Automobil, sondern die Heizung der größte Energieverbraucher, informiert der Initiativkreis Erdgas & Umwelt. Die Wärmeversorgung benötigt durchschnittlich 49 Prozent der privat eingesetzten Ressourcen. Zusammen mit der Warmwasserbereitung, die häufig mit der Heizung gekoppelt ist, sind es sogar 57 Prozent.

    Für das Autofahren werden hingegen nur 35 Prozent Energie eines Privathaushalts verbraucht. Dabei erfreuen sich kraftstoffsparende Motoren eines größeren Interesses als energiesparende Heiztechnik. Angesichts des großen Energiebedarfs für Wärme und Warmwasser ist es ratsam, auch bei der Heiztechnik auf sparsame Geräte zu setzen. Gas-Brennwertheizungen nutzen die Wärme, die im Abgas enthalten ist, für die Beheizung und sparen so gegenüber herkömmlichen Geräten ohne Brennwertnutzung etwa zehn Prozent Energie ein.

    Andere Energieverbraucher im Haus sind gemessen an der Heizung und dem Automobil vergleichsweise unbedeutend. Haushaltsgeräte schlagen mit sieben Prozent zu Buche, Licht hat nur einen Anteil von einem Prozent am privaten Energiehaushalt. Sparmaßnahmen sollten daher dort ansetzen, wo sich viel Energie einsparen lässt.



    Informationen über energiesparende Heiztechnik gibt es kostenlos beim Initiativkreis Erdgas & Umwelt im Internet unter < a href="http://www.ieu.de" target="_new">www.ieu.de oder per Telefon unter 0 18 02/34 34 52 (6 Cent pro Gespräch).


    Quelle: http://haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=4003
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    Die richtige Heizung für den Neubau: Kosten vergleichen lohnt sich! (26.03.2004)

    Beim Bau eines Hauses steht der Bauherr vor der Entscheidung für ein langfristig sicheres, energetisch effizientes und ökologisch sinnvolles Heizungssystem. Aber welches der vielen, derzeit auf dem Markt befindlichen Systeme entspricht diesen Anforderungen? Hier hilft der kostenfreie Ratgeber "Wärmeversorgung im Neubau", den die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. herausgegeben hat.

    Der Anteil von Heizung und Warmwasser am gesamten Energieverbrauch eines Haushaltes beträgt fast 90 Prozent. Deshalb lassen sich durch die Wahl eines effizienten Heizsystems die Energiekosten eines Haushalts besonders deutlich reduzieren. So hat die ASUE bei einem ebenfalls in dieser Broschüre veröffentlichten Vergleich von vier gängigen Heizsystemen bei den Gesamtvollkosten - dabei werden nicht nur die einmalig anfallenden Investitionskosten, sondern auch die jährlichen Energiekosten berücksichtigt - Unterschiede von bis zu rund 800 Euro pro Jahr festgestellt. Danach stellt ein Gas-Brennwertgerät als Dachheizzentrale mit einer Warmwasserbereitung über einen Speicher das günstigste System dar, während eine auf einer Elektrowärmepumpe basierende Heizungsanlage am schlechtesten abschneidet.

    Da in Neubauten Erdgas mittlerweile in über 70 Prozent der Haushalte zum Einsatz kommt, stellt in diesen Gebäuden der Einbau von Gas-Brennwerttechnik eine langfristig sichere Entscheidung dar. Diese moderne Technologie arbeitet besonders effizient, da sie auch die im Abgas enthaltene Wärme für Heizzwecke nutzen kann. Bei der Warmwasserbereitung bietet für Einfamilienhäuser ein zentrales System mit einem Speicher die ideale Lösung. In diesen Speichern können größere Mengen Wasser aufgeheizt und vorgehalten werden.

    Neben den Themen "Heizungsanlage" und "Warmwasserbereitung" geht die ASUE-Broschüre unter anderem noch auf die "Kontrollierte Wohnungslüftung" ein, erläutert die in der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) zusammengefassten gesetzlichen Vorschriften und beschreibt detailliert die Vorteile einer Dachheizzentrale. Darüber hinaus enthält die Publikation noch ein Formblatt zur Erstellung einer individuellen Vollkostenrechnung und stellt weitere Nutzungsmöglichkeiten von Erdgas vor.



    Die Broschüre kann kostenlos angefordert werden. Klicken Sie hier.


    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=3923
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    Häuser sollen weiße Weste behalten (23.03.2004)

    Mikroverkapselte Paraffine, die dem Wandputz beigemischt werden, verbessern das Raumklima insbesondere in Gebäuden mit geringer thermischer Speichermasse. Die Paraffine speichern über den Phasenwechsel von fest nach flüssig viel Wärme, und stabilisieren so die Raumtemperatur. Jetzt untersuchen Forscher, ob Latentwärmespeicher auch in der Außenfassade eingesetzt werden können. Sie versprechen sich davon einen besseren Schutz vor Veralgung.

    Fassaden bieten Algen eine gute Lebensgrundlage, wenn sie oft und lange feucht bleiben. Das Problem tritt abhängig vom lokalen Klima, der Lage, der Ausrichtung und dem Umgebungsbewuchs auf. Betroffen sind oft Wände mit geringer Wärmespeicherfähigkeit und hohem Dämmstandard. Bei ihnen treten häufiger Taupunktunterschreitungen auf - ähnlich wie auf einem kalten Badezimmerspiegel kondensiert dann die Feuchtigkeit der Luft. Zudem trocknen die kühlen Flächen nach einem Regen langsamer.

    Verbessert man die Wärmespeicherfähigkeit der Fassade durch einen Putz mit Beimischung von mikroverkapselten Paraffinen, so treten Taupunktunterschreitungen seltener auf. Dies ist der Ansatz eines Forschungsprojektes des Bayerischen Zentrums für Angewandte Energieforschung. Erste Messergebnisse liegen jetzt vor.

    Nur wenige hundertstel Millimeter groß sind die Paraffinkapseln, die dem Außenputz beigemischt werden. Eingesetzt werden Paraffine mit unterschiedlichen Schmelzpunkten zwischen 0 und 30°C. Bei einem Masseanteil von 15-30% verändern sie die Verarbeitungseigenschaften des Putzes kaum, erhöhen aber merklich das Wärmespeichervermögen. Die Messungen an Testfassaden bestätigen die Erwartung der Forscher: Temperaturspitzen an der Fassade werden ausgeglichen. Die Wissenschaftler erhoffen sich, dass dieser Effekt ausreicht um der Fassadenveralgung entgegenzuwirken.

    Das Projekt wurde auf dem ZAE-Syposium "Wärme- und Kältespeicherung mit Phasenwechselmaterialien" vorgestellt. Informationen zu diesem und zu weiteren Forschungsvorhaben finden Sie in Kürze hier.


    Quelle: http://www.bine.info/news_top.php/bine_news/206/link=clicked/
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    Verbesserte Förderkonditionen für Pelletsheizkessel (04.02.2004)

    Marktanreizprogramm zunächst bis Ende 2006 gesichert.

    Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger gab die Bundesregierung die neuen Förderkonditionen des Marktanreizprogrammes für Pelletsfeuerungen bekannt. Danach werden Pellets-Kessel zukünftig bis Ende 2006 mit 60 € je kW installierter Nennwärmeleistung bzw. bei einem Kesselwirkungsgrad von mind. 90% mit mind. 1.700 € gefördert. Bei Pelletsöfen mit einem Wirkungsgrad von mind. 90% beträgt der Zuschuss vom Staat mindestens 1.000 €.

    Die "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" stehen als PDF-Datei hier: www.bmu.de/files/ee_marktanreiz.pdf zum Download.


    Quelle: http://haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=3780
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    Änderungen im
    "Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien"
    bei Holzfeuerung
    (05.01.2004)


    Der Spezialist für Wärme aus Holz, Fröling Österreich, weist auf die seit dem 01.01.2004 geänderten Richtlinien im "Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hin:

    Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Hackgut-/Pelletsanlagen):
    Zuschüsse werden nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 8 und maximal 100 kW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88% gewährt. Der Zuschuss beträgt 60 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.700 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%.

    Manuell beschickte Scheitholzvergaserkessel:
    Zuschüsse werden nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 15 und maximal 100 kW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88% gewährt, sofern sie mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung (Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des 02-Gehaltes im Abgasrohr) ausgestattet sind und über einen Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 55l/kW verfügen. Der Zuschuss beträgt 50 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.500 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90%. Der Antragsteller muss sich damit einverstanden erklären, dass das BMU und/oder das BAFA nach Anmeldung eine ggf. auch wiederkehrende Überprüfung der Einhaltung der Emissionsanforderungen durchführt.

    Antragsberechtigte:
    Privatpersonen, Kommunen, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine, die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes sind, auf dem die Anlage errichtet werden soll. Eine Antragstellung ist nur mit dem vorgeschriebenen Antragsvordruck zulässig und erfordert die Originalunterschrift des Antragstellers. Da die neuen Richtlinien erst für Anträge ab dem 1.1.2004 zur Anwendung kommen, werden die neuen Formulare erst ab diesem Zeitpunkt zum Herunterladen in das Internet eingestellt und können auch erst ab diesem Zeitpunkt beim BAFA angefordert werden. Die Anlagen sind auf dem Gebiet der Bunderepublik Deutschland künftig mindestens 7 Jahre zu betreiben.

    Inkrafttreten:
    Die neuen Richtlinien kommen ausschließlich für Anträge ab dem 01.01.2004 zur Anwendung. Für Anträge, die vor dem 01.01.2004 beim BAFA gestellt worden sind, kommen noch die Richtlinien in der Fassung vom 15.3.2002 zur Anwendung. Eine Rücknahme oder Stornierung dieser Anträge, um durch eine erneute Antragstellung für dieselbe Maßnahme die Konditionen der neuen Richtlinien nutzen zu können, ist nicht möglich.

    Ansprechpartner zum Förderprogramm Erneuerbare Energien:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Referate 434-435
    Frankfurter Straße 29-35
    65760 Eschborn
    www.bafa.de



    Quelle: http://haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=3686
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    Energiepass vorerst auf "Eis" (23.12.2003)

    Bis auf weiteres werden keine Förderanträge für den sächsischen Energiepass mehr bearbeitet!

    Wie die Koordinierungsstellen mitteilten, werden aufgrund der hohen Antragszahl vorerst keine Energiepassanträge mehr bearbeitet. Ursache hierfür ist, das bedingt der starken Nachfrage auf Förderung des Energiepass Sachsen die in den Haushaltsjahren 2003 und 2004 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereits ausgeschöpft sind. Weiterhin wurden die Verträge für die Koordinierungsstellen nicht verlängert, so dass ab dem 01.01.2004 nicht mehr die "freien" Koordinierungsstellen mit der Energiepass-Koordinierung betraut sind. Sämtliche weitere Anfragen sind an das "Energieeffizienzzentrum (EEZ)" zu richten.
    Dies kann durchaus als ein herber Rückschlag für das sächsische Energiepassprojekt gewertet werden und ist nicht nur für die neu akkreditierten Energiepassberater völlig inakzeptabel. Für die neuen Berater ist es jedoch um so schlimmer, da hier in Vorleistung (Zeit, Geld) gegangen wurde, ohne das nunmehr ein entsprechend attraktiver Rücklauf zu erwarten ist.
    Es bleibt zu hoffen, dass im Verlauf des kommenden Jahres zusätzliche Mittel für die Förderung des sächsischen Energiepasses bereit gestellt werden können.

    Thomas Kuntke


    Quelle: Email der Koordinierungsstelle Region Zwickau vom 04.12.03
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    Schornsteinfeger im Einsatz für den Klimaschutz (07.11.2003)

    Landesinnungsverband als 100. Vertreter seiner Zunft in Umweltallianz aufgenommen

    [Pressemitteilung des SMUL vom 07.11.2003]

    Der Landesinnungsverband der Schornsteinfeger ist heute (Freitag, 7. November) in Mörtitz (LKrs. Delitzsch) als 268. Mitglied und gleichzeitig als 100. Vertreter dieser Zunft in die sächsische Umweltallianz aufgenommen worden. Die Schornsteinfeger verpflichten sich damit, sich über gesetzliche Vorgaben hinaus für den Umweltschutz zu engagieren. Wie Umwelt- und Landwirtschaftsminister Steffen Flath betonte, käme den Schornsteinfegern in Punkto Luftreinhaltung und Klimaschutz eine große Verantwortung zu. Denn die Männer in Schwarz seien nicht nur Kontrolleure , sondern zunehmend auch Dienstleister und Berater. Flath empfahl dem Handwerk, sich verstärkt in der Energieberatung zu profilieren. Er verwies auf den sächsischen Energiepass, für dessen Ausstellung sich unter anderem auch 152 Schornsteinfeger qualifiziert haben.

    Als neutrale Stelle haben Schornsteinfeger die Einhaltung der Grenzwerte entsprechend der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. Bundesimmissionsschutzverordnung) zu kontrollieren. Die Verordnung schreibt bei Feuerungsanlagen regelmäßige Überprüfungen vor. Durch Schornsteinfeger veranlasste Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten haben zu spürbaren Einsparungen an Heizmaterial geführt. So wurde im Jahr 2002 in Sachsen Heizöl und Erdgas in einer Menge eingespart, die dem mittleren Energiebedarf von etwa 1.600 Einfamilienhäusern entsprechen. Die Schornsteinfeger sollen verstärkt darauf achten, dass nur die für die Anlage zulässigen Brennstoffe eingesetzt werden. So ist beispielsweise das Verbrennen von Spanplatten, beschichtetem und imprägnierten Holz sowie von Verpackungsabfällen beim Hausbrand nicht gestattet, da dabei gesundheitsschädliche Emissionen auftreten können. Der Einsatz solcher Brennstoffe ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden.

    Auch bei der energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe, z.B. bei Holzfeuerungsanlagen ist der Rat des Schornsteinfegers wichtig. So gibt es beispielsweise Billigkessel, die oft ein Vielfaches an Emissionen verursachen, die für Anlagen ab 15 kW zulässig sind. Hier gilt es, den Hausbesitzer von der etwas teureren, aber umweltverträglicheren Variante zu überzeugen. In Sachsen gibt es 368 Bezirksschornsteinfegermeister.

    Sachsen war nach Bayern das zweite Land, das 1998 eine Umweltallianz zwischen Wirtschaft und Verwaltung ins Leben gerufen hat und mit dem partnerschaftlichen Dialog neue Töne angeschlug. Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und Kooperation heißen die drei Prinzipien, die die neue Denkrichtung der Umweltpolitik seither bestimmen. Am 8. Juli diesen Jahres wurde die Fortschreibung der Umweltallianz für weitere fünf Jahre durch die sächsische Wirtschaft und die Staatsregierung unterzeichnet. Teilnehmen können neben Unternehmen, Verbänden und Handwerkern auch Institutionen der Wissenschaft, des Finanzwesens und der Verwaltung.


    Quelle: www.smul.sachsen.de/de/wu/umweltallianzen/index_785.html
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    Kehrtätigkeiten an modernen Ölfeuerungsanlagen (31.10.2003)

    Auch die Abgasanlagen von Ölbrennwertfeuerstätten sind jährlich einmal zu überprüfen.

    Nach Paragraf 2 (3) der sächsischen Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) unterliegen Abgasleitungen von Ölbrennwertfeuerstätten der jährlich einmaligen Überprüfung. Eine Reinigung (Kehrung) der Abgasanlage ist durchzuführen, wenn dies für eine ordnungsgemäße Überprüfung erforderlich ist oder wenn Querschnittsverengungen festgestellt werden, die die Funktion der Feuerungsanlage beeinträchtigen. Dies unabhängig davon, ob die Ölbrennwertfeuerstätten raumluftab- oder raumluftunabhängig arbeiten.

    Begründung:
    In dem senkrechtem Teil der Abgasanlage ist zwar häufig der Rußansatz relativ gering, jedoch entsteht auf der Oberfläche durch die häufigen Brennerstarts ein Belag aus Schwefel, bzw. Schwefelverbindungen und anderen Verbrennungsrückständen. Weitere Ablagerungen entstehen durch die Unterschreitung des Säuretaupunktes. In der Praxis macht man immer wieder die Erfahrung, dass bei Ölfeuerungsanlagen, welche der jährlich wiederkehrenden Überprüfung entsprechend 1. BImSchV unterliegen und demzufolge im Grunde relativ wenig Ruß ausstoßen müssten, in den Verbindungsstücken bzw. waagerechten Abgasleitungen häufig starke Verschmutzungen auftreten, so dass die jährlich einmalige Reinigung bei Ölfeuerungsanlagen aus Gründen der Betriebs- und Brandsicherheit unbedingt notwendig ist. Die auftretenden Verschmutzungen bzw. Verrußungen werden jedoch im Regelfall nicht durch den Dauerbetrieb der Feuerungsanlage verursacht, sondern eher durch die intermittierende Betriebsweise, d.h. durch die vielen Brennerstarts pro Stunde. Es dauert immer ein paar Sekunden bis sich die einwandfreie Verbrennung aufgebaut hat. Eine Verschmutzung der Abgasanlage wird freilich auch durch Modifikation der Brennstoffzusammensetzung und -viskosität, Änderung des Zuluftwiderstandes, Verschmutzung des Luftweges im Brenner durch Staub und Flusenablagerungen, Veränderung der Stauscheibe oder Ölpumpe des Brenners, und - last but not least - durch meteorologische Einflüsse verursacht.

    Thomas Kuntke


    Quelle: Paragraf 2 (3) i.V.m. Paragraf 2 (2) KÜO; LIV-NDS TSM 35.1 - 35.2
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    Wieviel Warmwasser liefert eine Solarwärmeanlage? (31.10.2003)

    Sparen beim Duschen und Baden: In Deutschland liefert eine Solarwärmeanlage mit sechs Quadratmetern Kollektorfläche bei durchschnittlicher Sonneneinstrahlung pro Jahr etwa 2.000 Kilowattstunden Energie für die Warmwasserbereitung. Doch wievielen Dusch- oder Wannenbädern entspricht das? Die Initiative Solarwärme Plus hat errechnet, wie häufig Besitzer einer Solarwärmeanlage warmes Wasser verbrauchen können, ohne dafür auch nur einen Cent für Heizenergie zu bezahlen.

    Die solar gewonnenen 2.000 Kilowattstunden Heizenergie reichen aus, um das Wasser für etwa 400 Wannenvollbäder mit je 150 Litern oder für 2.000 Duschgänge mit je 30 Litern zu erwärmen.

    Alternativ liefert die Sonne circa 50 Prozent des Energiebedarfs für die Wassererwärmung von 5.000 Waschmaschinen- oder 3.300 Spülmaschinengängen, die übrigen 50 Prozent werden elektrisch nachbeheizt. Voraussetzung ist, dass die Geräte an die Warmwasserleitung angeschlossen sind.

    Fragen zum Anschluss der Spül- und Waschmaschine an die Warmwasserleitung sowie zur N utzung von Solarenergie beantwortet der Heizungsfachbetrieb. Die Kosten für eine Solarwärmeanlage, die für einen Vier-Personenhaushalt ausreicht, liegen inklusive Montage bei etwa 4.500 Euro. Handwerker-Adressen und Informationen über Fördermittel gibt es bei der Initiative Solarwärme Plus unter der Telefon-Nr. 01802/000870 (6 Cent pro Gespräch) oder im Internet auf der Homepage www.solarwaerme-plus.info.


    Quelle: http://haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=3537
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    Warum sich Alkohol und Wasser so schlecht mischen (25.10.2003)

    Gut zu wissen

    Eine Gruppe von Wissenschaftlern aus Schweden und den Vereinigten Staaten hat mittels Röntgenstrahlen den molekularen Aufbau einer Mischung aus Methanol und Wasser untersucht. Die beiden Moleküle bilden demnach zum Teil geordnete Überstrukturen aus. Da sich dadurch die Unordnung des Systems erniedrigt, dies aber nach einem Grundgesetz der Thermodynamik nicht erlaubt ist , dürfen sich die beiden Molekülsorten nicht vollständig mischen. Das berichten die Wissenschaftler im Fachmagazin Physical Review Letters (Bd. 91, Artikel 157401).

    Die Forscher um Jinghua Guo vom Berkeley National Laboratory schossen in ihren Experimenten zunächst Röntgenstrahlen durch eine Flüssigkeit aus purem Methanol, einem nichttrinkbaren Alkohol. Durch eine Analyse der absorbierten und zum Teil wieder ausgesandten Strahlen konnten die Forscher den Aufbau der chemischen Bindungen zwischen den einzelnen Methanolmolekülen bestimmen. Der Alkohol bildet demnach in der Flüssigkeit Ketten sowie Ringe aus jeweils sechs bis acht Molekülen aus.

    In einem nächsten Schritt tröpfelten Guo und seine Kollegen Wasser in den Alkohol und untersuchten die Wechselwirkung zwischen den beiden Molekülsorten. Ein Teil der Wassermoleküle lagerte sich mit den Methanolketten zu geordneten Überstrukturen, so genannten Clustern, zusammen, fanden die Wissenschaftler.

    Da sich auf diese Weise Ordnung in der Flüssigkeit ausbildet, erniedrigt sich dessen Entropie. Die Entropie des gesamten Flüssigkeitssystems darf aber aufgrund des Zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik nicht abnehmen. Ohne Energiezufuhr kann sich keine spontane Ordnung ausbilden, und daher können sich die beiden Flüssigkeiten nicht vollständig durchmischen. Die Forscher haben somit die seit längerem diskutierten Erklärungsversuche dieses Phänomens auf eine solide molekulare Grundlage gestellt.

    Stefan Maier


    Quelle: http://www.wissenschaft.de/wissen/gutzuwissen/231070
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    Förderung für Pelletsheizungen auch in Zukunft sicher gestellt (11.10.2003)

    Pelletsmarkt weiter im Aufwind.

    Um dem gestiegenen Interesse an erneuerbaren Energien Rechnung zu tragen, hat das Bundesumweltministerium (BMU) die Annahmefrist für Anträge zum "Marktanreizprogramm" um drei Monate bis zum 31. Dezember 2003 verlängert. Damit unterstützt der Bund zum Beispiel den Einbau einer Pelletsheizung im Ein- oder Mehrfamilienhaus bis Ende des Jahres mit bis zu 1.500 €. Und auch für die Zeit danach stellt das Ministerium nach Angaben von Christof Stein, dem Leiter des Referats "Markteinführungsprogramme für Erneuerbare Energien", eine Förderung für Pelletsheizungen sicher. "Das Marktanreizprogramm wird 2004 mit neuen Förderkonditionen weitergeführt werden. Auch wenn die Fördersätze derzeit noch nicht endgültig festgelegt sind, kann bereits heute gesagt werden, dass sich die Konditionen zur Förderung von Pelletsheizungen nicht verschlechtern werden." Mit dieser Meldung setzt das Bundesministerium ein positives Signal für die Weiterentwicklung des dynamisch wachsenden Pelletsmarktes.

    Neuer Brennstoff Holzpellets
    Als Brennstoff für eine moderne Heizung bieten Holzpellets mittlerweile einen Standard, der bis vor wenigen Jahren für eine Holzfeuerung als unerreichbar galt. Durch die Pressung von naturbelassenen Säge- oder Hobelspänen wird ein genormter Brennstoff hergestellt, der hervorrangende Transport- und Lagereigenschaften ausweist. Hochentwickelte Pelletsheizungen stehen damit heute herkömmlichen Öl- und Gasheizungen in Sachen Bedienkomfort in keiner Weise mehr nach.

    Dynamische Marktentwicklung im Pelletsbereich
    Die Akzeptanz der Pelletstechnik zeigt sich an der jährlich wachsenden Zahl installierter Pelletskessel. So werden Ende 2003 voraussichtlich rund 20.000 Pelletheizungen in Deutschland installiert sein. Lagen die Zuwachsraten die letzten beiden Jahre noch bei jährlich rund 5.000 Anlagen, rechnet die Branche einer aktuellen Umfrage des Biomasse-Infozentrums (BIZ) zu Folge für 2003 mit einem Anstieg des Absatzes auf 6.700 Pelletheizungen, für 2004 sogar auf rund 9.000 Anlagen. "Damit entwickelt sich der Markt allmählich entgegen dem Trend einer eher schwachen Baukonjunktur aus seiner Nische heraus", so Dr. Joachim Fischer, Vorstand des Deutschen Energie-Pellet-Verbands e.V. (DEPV).

    3. Industrieforum Holzenergie mit der Begleitmesse Pellets 2003:
    Treffpunkt der Pelletsbranche in Deutschland
    Eine Möglichkeit, sich über diesen Wachstumsmarkt und seine Produkte zu informieren, bietet das am 15./16. Oktober 2003 in Stuttgart stattfindende 3. Industrieforum Holzenergie - Zukunftsmarkt Pelletsheizungen und seine Begleitmesse, die Pellets 2003. Hier treffen sich zwei Tage lang die Akteuere des deutschen Pelletsmarktes und präsentieren neueste Entwicklungen und Erkenntnisse der Branche.

    Informationen zum dritten Industrieforum Holzenergie und zur Begleitmesse Pellets 2003, auf der rund 40 Aussteller neueste Produkte und Dienstleistungen der Pelletsbranche präsentieren, gibt es im Internet unter www.pellets2003.de.


    Quelle: http://haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=3470
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    Ab 2004 weniger Solarförderung (19.09.2003)

    Hohe Solar-Zuschüsse jetzt sichern.

    Hauseigentümer, die sich eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung anschaffen möchten, sollten schnellstmöglich die staatlichen Fördermittel beantragen, empfiehlt die Initiative Solarwärme Plus. Nach dem 31.12.2003 gibt es nicht mehr 125 Euro, sondern nur noch 110 Euro pro installiertem Quadratmeter Kollektorfläche.

    Zum korrekten Ausfüllen des Förderantrages ist man auf die Unterstützung des Fachhandwerkers angewiesen, da die Größe und die Kosten der Anlage angegeben werden müssen. Wer sich die hohen Fördermittel sichern möchte, sollte also in den nächsten Wochen einen Beratungstermin mit einem Fachbetrieb des Sanitär- und Heizungshandwerks vereinbaren. Der Förderantrag muss bis Ende Dezember an das Bundesamt für Wirtschaft geschickt werden. Der Posteingangsstempel des Bundesamtes ist ausschlaggebend für den rechtzeitigen Eingang der Förderanträge. Antragsformulare und Adressen von Innungsfachbetrieben in der Nähe gibt es im Internet unter www.solarwaerme-plus.info oder telefonisch unter 01802 / 000870 (6 Cent/Gespräch). Die Solarwärmeanlage darf erst angeschafft werden, wenn der Bewilligungsbescheid eingetroffen ist. Diesen erhalten Antragsteller etwa 14 Tage nach Eingang der Unterlagen beim Bundesamt.

    Die Intiative Solarwärme Plus weist darauf hin, dass Hauseigentümer neun Monate Zeit haben, um das Vorhaben durchzuführen. Danach verfällt die Gültigkeit der Förderzusage. Wer also im Frühjahr 2004 eine Solarwärmeanlage installieren möchte, sollte bereits jetzt den Antrag stellen. Das Geld vom Bundesamt gibt es erst nach der Inbetriebnahme.


    Quelle: http://haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=3436
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    Schornsteinfeger wollen keine Helfer beim Lauschangriff sein (26.07.2003)

    "Landesjustizminister planen: Schornsteinfeger als Spione einzusetzen!", so oder ähnlich lauteten die Überschriften in den Tageszeitungen des 7. Juli 2003.

    Das bundesdeutsche Schornsteinfegerhandwerk ist überrascht und erstaunt, dass sich die Landesjustizministerien mehrheitlich dafür ausgesprochen haben sollen, dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.

    Es dürfte den Vertretern dieser Ministerien klar sein, dass das Schornsteinfegerhandwerk ein derartiges Ansinnen zurückweist. Weder in der Nazi- noch zu DDR-Zeiten hat sich das Schornsteinfegerhandwerk für Spitzeldienste hergegeben, und wird es auch in der Zukunft nicht tun.

    Wird die Polizei heute bei einem Lauschangriff tätig, müssen zahlreiche Vorbedingungen erfüllt sein, und das hat durchaus seine Berechtigung. Kaum vorstellbar, dass die Landesjustizminister jetzt eine Berufsgruppe für einen solchen Staatsakt heranziehen wollen. Zudem hat bislang kein Minister eines Landes beim Schornsteinfegerhandwerk nachgefragt, ob es bereit ist sich außerhalb jeglicher Anstandsregeln zu stellen.

    Gegen dieses Ansinnen sprechen nicht nur schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, sondern es widerspricht auch einer auf langer Tradition beruhenden Handwerksehre.

    Das Schornsteinfegerhandwerk sieht sich als Vertrauensperson aller Hauseigentümer und Mieter. Jeder einzelne Schornsteinfeger, der Tag für Tag in die Häuser und auch teilweise in die Wohnungen kommt, unter anderem auch deshalb, weil die Eigentümer ihm sogar die Schlüssel für Haus oder Wohnung vertrauensvoll überlassen, wird sich nicht zum Bruch dieses Vertrauens mißbrauchen lassen und verwahrt sich gegen ein derartiges Ansinnen.

    gez.: Zentralinnungsverband

    Schornsteinfeger-Innung Dresden
    Michael Kempe -Obermeister-
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    Im Zeichen der EnEV... Biomassekessel als planbare Alternativen (04.06.2003)

    Kamin und Kaminöfen erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Immer mehr Familien entdecken die Vorteile die sich durch diese, im Fachjargon "Häuslichen Feuerstätten" genannten, Geräte ergeben. Hierzu zählen aber nicht nur die emotionalen Gründe der Kaminromantik, sondern natürlich auch handfeste Argumente wie: Unabhängigkeit, Krisensichere Brennstoffversorgung, Umweltbewusstes und energiesparendes Heizen durch den CO2-neutralen Brennstoff "Holz".

    Die gewonnene Wärmeenergie wird bei den meisten Produkten als Strahlungswärme abgegeben, die damit als sog. Raumheizer einsetzbar sind. Werden solche Geräte in modernen Baukörpern mit Niedrigenergie- und/oder Passivstandards eingesetzt, können sich erhebliche Probleme ergeben, da die erzeugte bzw. abgegebene Wärmeenergie für diese Aufstellräume viel zu groß ist. Die Folgen sind eine massive und damit nicht gewollte, unangenehme Überhitzung dieser Räume. Macht man sich nun noch bewusst, das über die gesamte Heizperiode - und hier insbesondere in den Übergangszeiten (Herbst & Frühling) - ein deutlich geringerer Wärmebedarf vorhanden ist, wird klar dass dies zwangsläufig zu einer "Fensterregelung" oder zum "Nichtbetrieb" dieser Feuerstätten führt.

    Ist das Problem bekannt, ist die Lösung nicht mehr weit: Eine Kombination aus Kaminofen plus Heizung. bietet das Sassenberger Unternehmen GERCO für diese Fälle an. Dieser mit Stückholz betriebene Kaminofenkessel nutzt dabei die gewonnene Wärmeenergie über ein optimales Leistungssplitting. So werden lediglich 2 kW über die Strahlungswärme an den Aufstellraum abgegeben und sorgen so für ein angenehmes Raumklima - auch in Niedrigenergiehäusern. Weitere 6 kW stehen über die "Wasserseite" sowohl der Heizung als auch zur Warmwasserbereitung zur Verfügung und bieten eine optimale Voraussetzung für die energiesparende Beheizung des gesamten Hauses. Selbstverständlich enthält diese Komplettlösung auch alle wesentlichen Armaturen und Regeleinrichtungen zur einfachen Integration in eine Heizungsanlage.

    Auch im Hinblick der neuen EnEV ist dies eine sehr interessante Lösung, da nun in der "neuen" DIN 4701 Teil 100 endlich auch Biomassekessel aufgenommen wurden. Neben dem günstigen Primärenergiefaktor (0,2) sind dort auch entsprechende Erzeuger-Aufwandszahlen und Werte für die Hilfsenergie aufgenommen worden. Biomassekessel sind damit planbare Alternativen.

    Der GERCO-diamant GD 8 /S ist ein Kaminofen mit klassischer Grundform. Klare Linien, ein hochwertiger Specksteinkorpus und ein Oberflächenfinish in modernem Gussgrau verleihen dem Kaminofen einen ganz besonderen Charakter. Durchdachte Detail und effiziente Energienutzung sind die kennzeichnenden Merkmale dieses deutschen Qualitätsproduktes, auf das der Hersteller GERCO 5 Jahre Garantie gewährt. Übrigens, für Passivhäuser oder Gebäude mit kontrollierter Wohnraumlüftung gibt es auch eine vom DIBT (Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin) zugelassene raumluftunabhängige Version (Z-43.11-149)!


    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=3105
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    Bis zu fünf Heizgeräte an einem Schornstein (13.05.2003)

    Mit innovativem Abgassystem eröffnet Junkers der Brennwerttechnik neue Einsatzbereiche.

    Von April 2003 an bietet Junkers/Bosch-Thermotechnik für den deutschen Markt ein Abgassystem, bei dem bis zu fünf Brennwertgeräte an einen Kamin mit einer gemeinsamen Abgasleitung im Überdruckbetrieb angeschlossen werden können. Der Einbau des Abgassystems aus Kunststoff ermöglicht Installateuren und Heizungsbauern einen einfachen Austausch von Kamingeräten gegen energiekostensparende Brennwertgeräte wie Cerapur, Cerasmart oder Suprapur - denn die vorhandenen Schächte und Anschlussöffnungen sind dafür nutzbar. Für Hausverwalter und Investoren ist mit dem neuen System die Entscheidung für eine Modernisierung jetzt umso einfacher, weil es eine etagenweise und bedarfsgerechte Heizungsmodernisierung in Wohnhäusern erlaubt. Die Heizkosten lassen sich weiterhin separat abrechnen.

    Der Brennwerttechnik eröffnet Junkers/Bosch-Thermotechnik damit neue Einsatzbereiche. Vorteile bringt dieses innovative System von Junkers auch für jene Parteien in einem Mehrfamilienhaus, die zunächst noch unschlüssig über den Termin ihres Heizungsumbaus sind. Entscheiden sie sich für einen nachträglichen Einbau eines Brennwertgeräts, lässt sich die Abgasleitung nämlich bequem vom Dach aus im Kamin installieren. Die Abgasführung des später eingebauten Heizgerätes kann der Monteur dabei an das vorinstallierte Abgasanschlussstück anbringen.

    Diese neuartige Anschlusstechnik ist bereits zum Patent angemeldet - ebenso die separate Kondensatabführung. Hier wird, statt über eine gesonderte Ableitung, das anfallende Kondensat der jeweiligen Brennwertgeräte über die Abgasleitung in die Kanalisation abgeführt. Durch den Einsatz eines Kunststoffabgassystems bleibt der Kamin dabei trocken. Da zudem nicht mehr Wände und Fliesen aufgeschlagen werden müssen, halten sich die Bauarbeiten am Gebäude in Grenzen.

    Vor allem für Bauträger und Investoren ist besonders interessant, dass durch Auslegung für den Überdruckbetrieb die Abgasrohre einen kleineren Durchmesser als beim Unterdruckbetrieb haben. Dadurch ist die Heizungssanierung künftig auch bei sehr engen Kaminen einfach zu realisieren. Im Neuhau kann der Planer mit geringem, kostensparenden Platzbedarf kalkulieren. Junkers/Bosch-Thermotechnik bietet die Mehrfachbelegung sowohl mit konzentrischer (Gegenstromsystem) als auch mit Getrenntrohrführung des Abgases, bei dem die Verbrennungsluft über einen Luftschacht zugeführt wird.


    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=3027
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    Darlehenserlass für Gebäudesanierer: (13.05.2003)
    20 Prozent der Modernisierungskosten trägt der Staat

    Wer zukünftig die Hausmodernisierung über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert, kann damit rechnen, dass ihm 20 Prozent des zinsgünstigen Darlehensbetrages erlassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass das betroffene Gebäude vor 1979 errichtet wurde und umfassend saniert wird, informiert der Initiativkreis Erdgas & Umwelt.

    Das Förderprogramm unterstützt Privatpersonen dabei, ältere Häuser, die zu viel Energie verbrauchen, zu so sparsamen Gebäuden zu machen wie es die Energieeinsparverordnung bei Neubauten vorschreibt. Verschiedene Pakete von Energiesparmaßnahmen müssen durchgeführt werden, um in den Genuss der Fördermittel zu kommen. Wer beispielsweise seinen alten Heizkessel gegen eine Gas-Brennwertheizung austauscht und zusätzlich Dach und Fassade dämmt, bekommt von der KfW nicht nur günstige Kredite, sondern auch 20 Prozent der Darlehenssumme erlassen. Wer nur den alten Heizkessel gegen ein energiesparendes Gerät mit Brennwert- und Solarnutzung ersetzt, erhält nur einen zinsgünstigen Kredit und keinen Darlehenserlass.

    Nach Einschätzung des Initiativkreises Erdgas & Umwelt bietet sichdas KfW-Programm vor allem für Käufer und Eigentümer von stark modernisierungsbedürftigen Immobilien an. "Hierbei schlägt das KfW-Programm gegenwärtig jede andere Finanzierung", so ein Sprecher des Initiativkreises. Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es telefonisch beim Initiativkreis Erdgas & Umwelt unter 0 18 02/34 34 52 (6 Cent pro Gespräch) oder im Internet unter www.ieu.de.


    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=3061
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    Globale Energiewende ist notwendig und machbar (26.04.2003)

    Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen hat sein neues Jahresgutachten "Welt im Wandel: Energiewende zur Nachhaltigkeit" an die Bundesregierung übergeben. Das Gutachten zeigt, dass eine globale Energiewende hin zu einer Energieversorgung der Weltbevölkerung auf der Basis erneuerbarer Energiequellen dringend notwendig ist, um das Weltklima zu schützen und 2,4 Milliarden Menschen in den Entwicklungsländern von Energiearmut zu befreien.

    Die Wissenschaftler betonen, dass der Umbau der Energiesysteme mach- und finanzierbar ist, wenn in den kommenden beiden Jahrzehnten rasch und entschlossen gehandelt wird. Dazu wird ein Fahrplan mit konkreten Stationen vorgeschlagen. Eine erste wesentliche Voraussetzung für eine Energiewende ist die effizientere Umwandlung und Nutzung von Energie. Ziel sollte es sein, weltweit bis 2050 mit der gleichen Energiemenge das Dreifache an Gütern und Dienstleistungen zu produzieren. Insbesondere sollten internationale Standards für fossil betriebene Kraftwerke angestrebt sowie die gekoppelte Produktion von Strom und Wärme in Kraftwerken gefördert werden. Ohne die massive Förderung erneuerbarer Energien wird die Energiewende nicht gelingen. Der Anteil aller erneuerbaren Energien an der globalen Energieerzeugung sollte daher bis 2020 von derzeit 12,7% auf 20% und schließlich bis 2050 auf mehr als 50% erhöht werden.

    Die Studie im Internet: www.WBGU.de (Öffnet im neuen Fenster.)
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    Markt für Holzpellets wird verbraucherfreundlicher (13.01.2003)

    Des einen Leid - des anderen Freud. Während der Deutsche Energie-Pellets- Verband und der Pelletsverband Deutschland einen wachsenden Wettbewerb befürchten, dürfen sich die Verbraucher auf den daraus resultierenden Preisverfall bei Holzpellets freuen. Laut einer Umfrage des Magazins "Neue Energie" unter den Herstellern ist für das nächste Jahr nahezu von einer Verdreifachung der Produktion von Holzpellets in Deutschland auszugehen. Ursache ist die Produktionserweiterung der 15 etablierten Hersteller. Zu dem treten neue Anbieter auf den Markt.

    Nach einem überproportionalen Plus in den vergangenen beiden Jahren wird der Markt in Deutschland für Einzelöfen und Zentralheizungskessel im Jahr 2002 voraussichtlich stagnieren. So rechnet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mit einem bundesweiten Absatz von 4.600 Pelletsanlagen mit Leistungen bis 35 KW, im Vorjahr wurden noch 4.800 Stück verkauft.

    Insbesondere für die beiden nächsten Jahre gehen die Hersteller von Pelletsöfen und -kessel aber von weitaus höheren Absatzzahlen aus: Nach der seit Februar letzten Jahres gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen bis Ende 2004 in privaten Haushalten alte Heizkessel ausgetauscht werden, die vor 1978 in Betrieb gegangenen sind. Experten erwarten, dass über zwei Millionen erneuert werden müssen. Das sich damit eröffnende neue Marktpotenzial erklären auch den Ausbau der Pelletsproduktion.

    Weitere Informationen:

    (öffnet in neuem Fenster) Deutscher Energie-Pellets-Verband
    (öffnet in neuem Fenster) Pellet-Verband Deutschland


    Quelle: http://www2.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=2711 (öffnet in neuem Fenster)
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    Der Trend geht zum Zweitheizgerät mit Festbrennstoff (17.12.2002)

    8,4 Millionen Kachelöfen, Kaminöfen und Heizkamine in den deutschen Wohnstuben - Trend durch hohe Erdgas- und Ölpreise verstärkt.

    Aktuelle Marktuntersuchungen des Marktforschungsinstitutes GfK, Nürnberg, im Auftrag der RWE Rheinbraun Brennstoff GmbH, Köln, belegen, dass der Trend zum Zweitheizgerät, das mit Festbrennstoffen betrieben werden kann, weiterhin auf sehr hohem Niveau anhält. Zurzeit wärmen über sieben Millionen dieser Geräte die Wohnstuben. Aktuell befindet sich in jedem vierten Haushalt eine moderne Feuerstätte. Wie in der letzten Heizsaison kommen in diesem Jahr nochmals rund 300.000 Geräte hinzu. Das sind über 80.000 Geräte mehr als im Jahr 2001. Dies bedeutet eine Steigerung über 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Grund: Die Bundesbürger suchen nach kostengünstigen Alternativen zu den hohen Erdgas- und Ölpreisen.

    Verändertes Verbraucherverhalten auch bei der Wahl der Brennstoffe

    Einhergehend mit modernster, umweltschonender Gerätetechnik werden die Kachelöfen, Kaminöfen oder Heizkamine nicht nur als mit Emotionen verbundene Möbelstücke gesehen, sondern auch gezielt zum Beheizen der Wohnräume über mehrere Stunden eingesetzt. Ein Grund, warum immer mehr Verbraucher neben Holz auch Braunkohlenbriketts verwenden. Bereits zwei Millionen Feuerstätten werden neben Holz mit Braunkohlenbriketts beheizt. Die Gerätebesitzer schätzen die Bequemlichkeit der Braunkohlenbriketts, denn Briketts sind im Gegensatz zu Holz, das über Jahre ablagern muss, sofort einsetzbar. Ferner halten Braunkohlenbriketts die Glut über Stunden und sorgen somit für eine anhaltende und gemütliche Wärme.


    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=2527
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    Heizkosten senken: Die wichtigsten zehn Tipps (02.12.2002)


    Sehr geehrte Kundschaft!


    Rund 90 Prozent des Energieverbrauchs im Haus werden für Heizung und Warmwasser benötigt. Daher belastet ein unnötig hoher Heizenergieverbrauch Geldbeutel und Umwelt am meisten. Die ASUE " Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V." hat jetzt - zum Beginn der Heizperiode - zehn Tipps vorgestellt, mit denen jeder Heizkosten einsparen kann.
    1. Mit einer Energie sparenden Heizungsanlage lassen sich die meisten Kosten einsparen, weshalb Heizkessel mit einem Alter von zehn Jahren und darüber baldmöglichst ausgetauscht werden sollten. Moderne Heizungsanlagen verbrauchen rund 30 bis 40 Prozent weniger Energie als alte Anlagen. Aus diesem Grund amortisieren sich die Anschaffungskosten für ein neues Gerät sehr schnell. Sehr empfehlenswert sind Erdgas-Brennwertgeräte. Sie arbeiten mit höchster Effizienz, da sie auch die Wärme des Abgases nutzen.
    2. Die Raumtemperatur sollte nicht mehr als 20 °C betragen, in der Nacht mindestens fünf Grad weniger. Jedes Grad Temperaturabsenkung spart bis zu sechs Prozent Heizkosten.
    3. Richtiges Lüften: Ein kurzer und kräftiger "Durchzug" ist besser als Dauerlüften mit einem angekippten Fenster, da beim Dauerlüften Wände und Möbel auskühlen.
    4. Heizung selbst arbeiten lassen: Heutzutage können viele Heizungsanlagen vom Wohnraum aus direkt gesteuert werden, indem über ein Steuermodul die gewünschte Temperatur eingestellt wird. Mittels Temperaturfühler gleicht dann die Steuerung die Raumtemperatur immer der Solltemperatur an. Bei solchen Heizungsanlagen darf man die Heizkörperventile nicht herabregeln, weil dann u. U. nicht mehr genügend Heizwasser in die Heizkörper gelangt. Da die Steuerung aber trotzdem versucht, die Solltemperatur zu erreichen, würde der Brenner ständig laufen - unnötiger Energieverbrauch wäre die Folge.
    5. Heizkörper müssen die Wärme frei an die Raumluft abgeben können, weshalb sie keinesfalls etwa durch Möbel verstellt werden dürfen. Heizkörper in Nischen sollten gegenüber der Wand gedämmt sein, wofür sich als Notlösung zum Beispiel eine Alu-Folie anbietet.
    6. Alle Warmwasserleitungen im Keller sollten isoliert werden, um Wärmeverluste zu vermeiden.
    7. Der Dauerbetrieb elektrischer Heizlüfter ist Energie- und Geldverschwendung.
    8. Die Warmwassertemperatur sollte nicht höher als 60 °C sein.
    9. Rollläden und Vorhänge in der Nacht schließen, damit Wärme nicht über die Fenster verloren geht. Es lohnt sich, auch die Kästen der Rollläden zu isolieren.
    10. Es ist darauf zu achten, dass sich in den Heizkörpern keine Luft ansammelt. Sonst kann das Heizwasser nicht den ganzen Heizkörper füllen, wodurch sich dessen Heizleistung verringert.

    Quelle: http://www.haustechnikdialog.de/artikel.asp?id=2657
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    ENERGIEPASS SACHSEN (24.11.2002)


    Sehr geehrte Kundschaft!


    Nach der Erprobung im Rahmen zweier Modellversuche in Dresden und Zwickau im ersten Halbjahr 2002 ist nunmehr die landesweite Einführung des Sächsischen Energiepasses gestartet.
    Mit dem Sächsischen Energiepass erhalten Sie eine schnelle Übersicht über den "Energieverbrauch" Ihres Hauses - bei steigenden Energiepreisen eine wichtige Information!

    Was ist der Sächsische Energiepass?

    Der Energiepass bietet eine schnelle Übersicht zum Energieverbrauch Ihres Gebäudes. Im Rahmen einer Kurzdiagnose informiert der Energiepass über Schwachstellen am Gebäude und zeigt, welche Maßnahmen zur Energieeinsparung geeignet sind.
    Die für Energiepass notwendigen Daten werden vom Hauseigentümer mit Unterstützung des Beraters in einen Fragebogen eingetragen. Nach der Analyse mit Hilfe eines Computerprogramms erhalten Sie Ihren Energiepass in einem persönlichen Beratungsgespräch überreicht.

    Was sollten Sie als Hauseigentümer über den Sächsischen Energiepass wissen?

    Die Vorteile des Sächsischen Energiepasses liegen auf der Hand. Immerhin sind im Durchschnitt bei Umsetzung aller im Energiepass empfohlenen Maßnahmen Energieeinsparungen bis zu 55 % möglich.

    Was kostet Sie der Energiepass?

    Die Erstellung des Sächsischen Energiepasses wird vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft gefördert. Bei der Umsetzung der im Energiepass empfohlenen Maßnahmen stehen Ihnen ebenfalls Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

    Wie bekommen Sie Ihren Energiepass?

    Der Energiepass wird von zertifizierten Beratern erstellt. Dazu gehören u. a. Energieberater, Sanitär-Heizung-Klima-Handwerker, Schornsteinfeger, Architekten und Planer, die über vertiefte Kenntnisse in der Energiediagnose verfügen.

    Beauftragen Sie mich als Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister mit der Erstellung des   E N E R G I E P A S S E S   für Ihr Gebäude!

    Hier den können Sie den Fragebogen (PDF-Datei) ausdrucken um ihn ausfüllen - ggf. unter Zuhilfenahme der Erläterungen (PDF-Datei) - und danach zusammen mit dem unterschriebenen Antrag (PDF-Datei) mir zusenden.
    Nach Auswertung / Berechnung erfolgt bei einem abschließenden Beratungsgespräch die Übergabe des Passes und der Kurzdiagnose von Gebäude und Heizung.

    Durch meine mehr als 10-jährige Erfahrung in der feuerungstechnischen Beratung und durch meinen bereits im Jahr 1994 erworbenen Abschluss als geprüfter Energieberater (Gebäudeenergieberater im Handwerk), verfüge ich über entsprechende Erfahrung und Kompetenz.

    Bei eventuellen Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen


    Thomas Kuntke
    Jüdenbergstraße 7
    01662 Meißen

    Telefon: 03521. 73 52 95 Fax: 73 52 82
    Email: info@bsm-kuntke.de


    Seite aktualisiert: 10:10 01.03.2009

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