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Energieausweis  

E N E R G I E A U S W E I S   (EnEV 2007)

(siehe auch: www.ebb-meissen.de)

Der Energieausweis wird ab Mitte 2008 schrittweise eingeführt und ist dann Pflicht bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf!


Bei Kraftfahrzeugen oder bei Haushaltsgeräten weiß man als Käufer einiges über den jeweiligen Energieverbrauch. Nicht so als Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern. Hier erhält man - wenn überhaupt - nur wenig Informationen über deren Energiebedarf.

Fakt ist bisher: Im Bereich Bauen und Wohnen sind objektive Informationen Mangelware und Vergleichsmaßstäbe fehlen gänzlich.

Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten ein Energieverbrauchsdokument für (alle) Gebäude einzuführen. Dies ist mit der am 26.07.2007 im Gesetzblatt (BGBl. I Nr. 34, S. 1519)) veröffentlichten neuen "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden - Energieeinsparverordnung (EnEV)" umgesetzt.
Die Verordnung tritt am 01.10.2007 in Kraft.

Der Energieausweis für Bestandsgebäude - bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf - wird ab 2008 in drei Schritten eingeführt:

  • Die erste Ausweispflicht für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, greift am 1. Juli 2008.
  • Für Gebäude mit Baujahr ab 1966 sind ab dem 01. Januar 2009 verpflichtend Ausweise auszustellen.
  • Für Nichtwohngebäude und "öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude" ist als Starttermin der 1. Juli 2009 vorgesehen.

Zwei Varianten: "Verbrauchs-Ausweis" und "Bedarfs-Ausweis"

Es wird zwischen dem Verbrauchs-Ausweis (definiert sich über den tatsächlichen Verbrauch) und dem Bedarfs-Ausweis (definiert sich über den rechnerisch ermittelten Bedarf) unterschieden.

Es besteht eine eingeschränkte Wahlfreiheit von bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweisen. Allerdings ist es bis einschließlich 30.09.2008 zulässig, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.
  • Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 (§17) ist ein Bedarfsausweis zu erstellen - Ausnahme: Das Gebäude entspricht (mindestens) der WSVO '77.
  • Für alle anderen Gebäude gilt die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis (Beachte: generelle Wahlfreiheit für alle Gebäude bis 30.09.2008 - s. o.).

Auf Basis verbrauchsorientierter Energieausweise können allerdings keine konkreten Verbesserungsvorschläge für ein Gebäude gemacht werden. Eine Energieberatung und insbesondere eine Beantragung von öffentlichen Fördermitteln setzt immer eine Bedarfsberechnung voraus und bedingt somit auch einen Bedarfsausweis.

Alle Ausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. Dies trifft übrigens auch auf den dena Gebäudepass oder den Energiepass Sachsen zu, da diese Pässe quasi die Anforderung der neuen EnEV bereits erfüllen.

Ziel des Energieausweises ist es, den Verbraucher zu informieren und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Darüber hinaus soll er ermöglichen, den Energiebedarf von Gebäuden unkompliziert zu vergleichen, was dem potentiellen Mieter, Pächter oder Käufer zu Gute kommt. Allerdings werden in Fachkreisen die möglichen zwei Varianten des Ausweises als eher ungünstig angesehen, da dadurch eine Vergleichbarkeit nur sehr eingeschränkt möglich ist und zu befürchten ist, das der Verbraucher verunsichert wird.

Beauftragen Sie mich
als Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister
mit der Erstellung des   E N E R G I E A U S W E I S E S   für Ihr Wohngebäude!

Durch meine mehr als 15-jährige Erfahrung in der feuerungstechnischen Beratung und durch meinen bereits im Jahr 1994 erworbenen Abschluß als geprüfter Energieberater [Gebäudeenergieberater (HWK)], verfüge ich über entsprechende Erfahrung und Kompetenz. Darüber hinaus bin ich seit Herbst 2005 geprüfter "Sachverständiger für Energieeffizienz von Gebäuden (EIPOS)". Meine diesbezügliche Reg.-Nr. lautet: 1191-13-2005 und bei der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) bin ich mit der Aussteller-Nummer 011032 gelistet.

Kosten:
Die nachstehende Übersicht stellt nur eine erste, ungefähre Orientierung dar und bezieht sich auf Gebäude innerhalb des von mir zu bearbeitenden Kehrbezirkes Nr. 1211-06 Meißen. Die Preise verstehen sich als untere Richtwerte (Mindestpreise), der genaue Preis wird durch den jeweiligen konkreten Aufwand bestimmt.
Fordern Sie Ihr individuelles Angebot für Ihre Immobilie(n) an!


"Variante EV-A"
Energieausweis - verbrauchsorientiert

Erhebung der Daten durch Antragsteller / Gebäudeeigentümer (Ausfüllen einer Checkliste)
Vor-Ort-Termin zwecks Inaugenscheinnahme / Foto (Zeitaufwand vor Ort max. 15 Minuten)
Energieausweises wird zugeschickt
Netto 45,00 EUR
zuzüglich 19% Mwst.
Brutto = 53,55 EUR

Preis gilt bis einschließlich 4 Wohneinheiten (WE).
Für jede weitere WE werden zusätzlich Netto = 2,50 EUR
(Brutto = 2,97 EUR) berechnet.
"Variante EV-B"
Energieausweis - verbrauchsorientiert

Erhebung der Daten durch mich bei einem Vor-Ort-Termin / einer Inaugenscheinnahme
(Zeitaufwand vor Ort max. 60 Minuten)
Energieausweis wird zugeschickt
Netto 80,00 EUR
zuzüglich 19% Mwst.
Brutto = 95,20 EUR

Preis gilt bis einschließlich 4 Wohneinheiten (WE).
Für jede weitere WE werden zusätzlich Netto = 5,00 EUR
(Brutto = 5,95 EUR) berechnet.
"Variante EV-C"
Energieausweis - verbrauchsorientiert

Erhebung der Daten durch mich bei einem Vor-Ort-Termin / einer Inaugenscheinnahme
(Zeitaufwand vor Ort max. 60 Minuten)
Energieausweis wird bei einem Beratungsgespräch übergeben (max. 45 Minuten)
Netto 125,00 EUR
zuzüglich 19% Mwst.
Brutto = 148,75 EUR

Preis gilt bis einschließlich 4 Wohneinheiten (WE).
Für jede weitere WE werden zusätzlich Netto = 5,00 EUR
(Brutto = 5,95 EUR) berechnet.
"Variante EB-A"
Energieausweis - bedarfsorientiert

Erhebung der Daten teilweise durch Antragsteller / Gebäudeeigentümer (Ausfüllen
einer Checkliste) und durch mich bei einem Vor-Ort-Termin / einer Inaugenscheinnahme
(Zeitaufwand vor Ort max. 90 Minuten)
Energieausweis wird bei einem Beratungsgespräch übergeben (max. 45 Minuten)
Netto 150,00 EUR
zuzüglich 19% Mwst.
Brutto = 178,50 EUR

Preis gilt bis einschließlich 4 Wohneinheiten (WE).
Für jede weitere WE werden zusätzlich Netto = 5,00 EUR
(Brutto = 5,95 EUR) berechnet.
"Variante EB-B"
Energieausweis - bedarfsorientiert

Erhebung der Daten durch mich bei einem Vor-Ort-Termin / einer Inaugenscheinnahme
(Zeitaufwand vor Ort max. 150 Minuten)
Energieausweis wird bei einem Beratungsgespräch übergeben (max. 45 Minuten)
Netto 200,00 EUR
zuzüglich 19% Mwst.
Brutto = 238,00 EUR

Preis gilt bis einschließlich 4 Wohneinheiten (WE).
Für jede weitere WE werden zusätzlich Netto = 10,00 EUR
(Brutto = 11,90 EUR) berechnet.
"Variante EB-C"
Energieausweis - bedarfsorientiert

Erhebung der Daten durch mich bei einem Vor-Ort-Termin / einer Inaugenscheinnahme
(Zeitaufwand vor Ort max. 150 Minuten)
Überprüfung / Ermittlung Fördermöglichkeiten
Energieausweis wird bei einem umfangreichen Beratungsgespräch, inklusive der Erläuterung der Fördermöglichkeiten übergeben (max. 90 Minuten)
Netto 250,00 EUR
zuzüglich 19% Mwst.
Brutto = 297,50 EUR

Preis gilt bis einschließlich 4 Wohneinheiten (WE).
Für jede weitere WE werden zusätzlich Netto = 10,00 EUR
(Brutto = 11,90 EUR) berechnet.

Bei der Erstellung der Ausweise erfolgt grundsätzlich eine Vorortbegehung. Hinsichtlich der Qualität der aufgenommenen Daten und der genannten Modernisierungsempfehlungen unterscheide ich mich damit deutlich von vielen Wettbewerbern.

Weitere Informationen:

  • Energie-, Bau- und Brandschutzberatung für Meißen und Umgebung (www.ebb-meissen.de)
  • PDF-Datei / Text der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
  • Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker - Landesverband Sachsen (GIH Sachsen)
  • GIH-Bundesverband
  • GIH Energieberater-Datenbank mit Komfortsuche: PLZ, Beraterprofil u. a. m. (www.energieberater-datenbank.de)
  • Interessenvertretung der sächsischen Energieberater (SäEB)
  • dena: Energieausweis
  • BINE Informationsdienst
  • Bund der Energieverbraucher
  • Gebäude-Energieberatung Herbert Stapff [Ein Kollege aus Würzburg]
  • EnEV-online [Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart]
  • Energieberaterforum der Fa. Hottgenroth (Software-Anbieter)
  • GRE Gesellschaft für rationelle Energieverwendung e. V.
  • GDI Gesamtverband Dämmstoffindustrie

  • Sorry, this page is only in German version. I hope you like it nevertheless and enjoy your stay. Thanks!
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