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Schornsteinfegerbetrieb Kuntke
Energieberatungs- und Sachverständigenbüro
Telefon: 03521. 73 52 95
Telefax: 03521. 73 52 82
Büro: DI.15-17 Uhr + DO.9-11 Uhr
Email: kuntke (at) ebb-meissen.de
Sicherer [De-] E-Mail-Verkehr:
pn_tkm (at) web.de-mail.de
Der Schornsteinfeger
Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte!
Weitere Infos erhalten Sie auf den Seiten des Bundes- verbandes des Schornstein- fegerhandwerks (Zentral- innungsverband - ZIV): www.schornsteinfeger.de
Der Schornsteinfeger · Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte!
Der Beruf (oder sollte man Berufung sagen?) einer Schornsteinfegerin / eines Schornsteinfegers ist sehr vielschichtig. Unser Handwerk hat sich folgendes auf die Fahne geschrieben:
- BRANDSCHUTZ
- SICHERHEIT
- UMWELTSCHUTZ
- und neutrale BERATUNG
BRANDSCHUTZ
Die traditionelle Kehrarbeit zählt zweifelsfrei zum BRANDSCHUTZ. Durch die Reinigung der Schornsteine und Verbindungsstücke wird der Verbrennungsrückstand "Ruß" beseitigt. Ruß besteht fast ausschließlich aus Kohlenstoff und ist brennbar. Somit wird ein nicht unwesentlicher Beitrag zum aktiven Brandschutz geleistet. Die gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau, die brandschutztechnische Überprüfung von Feuerungsanlagen, ist vorbeugender Brandschutz, denn Unzulänglichkeiten können rechtzeitig aufgezeigt und beseitigt werden.
SICHERHEIT
Bei der Abgaswegüberprüfung und Kohlenstoffmonoxidmessung an Gas- und Öl-Feuerstätten wird überprüft, ob die Feuerungsanlage ordnungsgemäß und sicher betrieben werden kann. Hier geht es also um die SICHERHEIT der Feuerungsanlage. Genauso wie bei der Feuerstättenschau oder den baurechtlichen Prüfungen bei Neu- oder Umbau von Feuerungsanlagen.
UMWELTSCHUTZ
Durch den Gesetzgeber wurden in der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung - der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV) - Grenzwerte für Feuerungsanlagen festgeschrieben. Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird durch die vom Schornsteinfegerhandwerk durchzuführenden wiederkehrenden Überwachungen kontrolliert und protokolliert. Aber auch bei der Beratungstätigkeit wird sehr Konkretes für den UMWELTSCHUTZ geleistet.
BERATUNG
Der Schornsteinfeger ist auf Grund seines fundierten Fachwissens der Fachmann in allen feuerungstechnischen Belangen. So informieren die Schornsteinfeger schon seit Jahren während ihrer Arbeit die Betreiber von Öfen darüber, welcher Brennstoff verwendet werden kann und wie er gelagert sowie aufbereitet werden muss. Auch zu Form und Menge des aufzulegenden Brennstoffs, so wie zur Regulierung des Verbrennungsvorgangs geben wir Auskunft. Diese BERATUNG ist übrigens seit dem 26. Januar 2010 durch die novellierte 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung zwingend vorgeschrieben.
Schornsteinfeger - wo lernt man das eigentlich?
Natürlich hier:
Bildungsstätte des Schornsteinfegerhandwerks e. V.
Rote Jahne, Wöllnauer Chaussee 8
04838 Doberschütz
Tel.: 03423-68850
Fax.: 03423-6885222
E-Mail: Schulverein@t-online.de
Schulleiter ist Herr Schornsteinfegermeister Dipl. Ing. Stefan Schulze.
Imagefilm:
Angaben zur Firma
Rechtsform
Einzelunternehmer
(me. Thomas Kuntke)
Gewerbebetrieb
(Handwerk)
Betriebsgründung
01.01.1991
Eintragung Handwerksrolle (HWK Dresden) und Gewerbeanmeldung (Stadtverwaltung Meißen)
Eingetragen im BAFA-
Schornsteinfegerregister.
01.01.2008
Gewerbeanmeldung/-erwei- terung:
- Energieberatung
- Bauberatung
- Sachverständigentätigkeit
(energieberatung kuntke - sachverständigenbüro)
Mitarbeiter
Keld Hielscher, Geselle
Marvin Danowski, Geselle
Maria Kuntke, Büro
Kerstin Kuntke, Büro
me. Thomas Kuntke, Inh.
Beachten Sie bitte die Änderungen seit 2013
Das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ist seit 01.01.2013 voll gültig. | |
Sie als Hauseigentümer/in oder als deren Beauftrage/r müssen nunmehr aktiv werden und selber die Arbeiten beauftragen, denn nach Ablauf der seit 2008 laufenden Übergangsfrist haben Sie zu entscheiden, wer sich um ihre Feuerungsanlage kümmern soll. | |
Gern stehen wir Ihnen für die Kehr-, Mess- und Überwachungstätigkeiten zur Verfügung und kümmern uns um deren frist- und fachgerechte Durchführung! | |
Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten (z. B. Feuerstättenschauen, baurechtliche Tätigkeiten) bleibt der bisherige Bezirksschornsteinfeger weiterhin zuständig. |