zur
		      Startseite
Zum Glück gibt's den
Schornsteinfeger

  Startseite
  Was ist neu?
  Zur Person
  Zum Beruf
  Über die Firma
  Kehrbezirk
  FAQ's
  Technik & Infos
  Leistungen
  Downloads
  Feuilleton
  Hotlist (Links)
  Gästebuch
 
  Email
 
  Impressum

Leistungen

  • Hoheitliche Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters
  • Schornsteinfegertätigkeiten entsprechend diversen gesetzlichen Vorgaben
  • Zusätzliche Leistungen im erweiterten Dienstleistungsangebot

  • Hoheitliche Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters

  • Hoheitliche Aufgaben sind solche Aufgaben, deren Erfüllung dem Staat kraft öffentlichen Rechts obliegen. Sie werden durch unmittelbare (Bundes- und Landesbehörden) und mittelbare Staatsverwaltung (Kommunen, berufsständische und sonstige Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, ferner auch beliehene Private, wie z. B. bei den Bezirksschornsteinfegermeistern) erfüllt.

    Der Bezirksschornsteinfegermeister hat als beliehener Unternehmer in seinem ihm anvertrauten Kehrbezirk hoheitliche Aufgaben auszuführen. Diese sind festgeschrieben im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz -SchfHwG- vom 26.11.2008 (BGBl. Jg. 2008 Teil I Nr. 54 S. 2242) und bis Ende 2012 z. T. im Schornsteinfegergesetz -SchfG - vom 10.08.1998, zuletzt geändert durch Artikel 147 der Verordnung vom 31.10.2006. Zu den hoheitlichen Aufgaben gehören:

    • Kontrolle über die auszuführenden Schornsteinfegerarbeiten
    • Führung des Kehrbuches
    • Durchführung der Feuerstättenschau (Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen)
    • Erlass der Feuerstättenbescheide
    • Bauzustandsbesichtigungen ("Zustimmung" und "bauliche Abnahmen") nach Sächsischer Bauordnung (SächsBO)
    • Anlassbezogene Überprüfungen (z. B. wenn Betriebs- und Brandsicherheit einer Feuerungsanlage nicht gewährleistet erscheint)
    • Ersatzvornahme von Schornsteinfegerarbeiten wenn diese nicht fristgerecht nachgewiesen werden

    Hinweis:
    Nach dem zzt. noch in Teilen gültigem SchfG besucht der Schornsteinfeger jeden Haushalt in seinem ihm zugewiesenen Kehrbezirk automatisch.
    Sofern die gesetzlich festgesetzten Schornsteinfegerarbeiten nicht von dem Kehrbezirksinhaber (bzw. seinem Mitarbeiter) durchgeführt werden sollen, hat jeder Kunde ab 01.01.2013 die Möglichkeit, für die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten einen hierfür befähigten Schornsteinfeger seiner Wahl zu beauftragen. Über ein Formblatt muss dieser dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger den Nachweis erbringen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß und fristgerecht durchgeführt wurden.
    In der Übergangszeit bis Ende 2012 besteht die eingeschränkte Möglichkeit, dass die Schornsteinfegerarbeiten auch von einem (geeigneten) EU-Dienstleistungserbringer ausgeführt werden. Der Nachweis der Tätigkeitsausführung erfolgt in dem Fall auch über ein Formblatt.
  • Schornsteinfegertätigkeiten

  • Die Leistungen wie Schornsteinkehrungen und Messungen sind typische Schornsteinfegerarbeiten. Diese erbringen wir Ihnen nach den Regeln des Berufes in standardisierten Verfahren. Dadurch gewährleisten wir Ihnen die Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Feuerungsanlage auf gewohnt hohem Niveau.

    Reinigung/Überprüfung Abgasanlagen Kehr- und Überprüfungstätigkeiten an Feuerungs- und Lüftungsanlagen
    entsprechend der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
    dazu gehört u.a.:
       - Reinigung (Kehrung) von Rauchgasschornsteinen
       - Reinigung der Rauchrohre von Festbrennstoffheizungen
       - Ausbrennarbeiten, beispielsweise bei gewerblich genutzten Räucherkammern
       - Überprüfung von Abgasanlagen (beispielsweise Abgasleitungen), bei Bedarf deren Reinigung
       - Überprüfung von Lüftungssanlagen; beispielsweise Zulufteinrichtungen (Öffnungen, Leitungen u.s.w.)
       - Sicherheitsüberprüfung und -messung an öl- und gasbetriebenen Feuerstätten

    Umweltschutzmessungen Umweltschutzmessungen an Feuerstätten (Immissionsschutz)
    gemäß der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV)
       - Emissionsmessung an gasbefeuerten Heizungsanlagen (Abgasverlustbestimmung)
       - Emissionsmessung an ölbefeuerten Heizungsanlagen (Abgasverlustbestimmung, Ermittlung so gen. Rußzahl)
       - Emissionsmessung an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Messung des Staubauswurf, Bestimmung des Kohlenstoffmonoxidanteils)


  • Zusätzliche Leistungen

  • Neben den zuvor benannten typischen Tätigkeiten des Schornsteinfegers wie Schornsteinkehrungen, Feuerstättenschau, Messungen und Bauzustandsbesichtigungen, biete ich Ihnen zusätzliche Leistungen im Bereich der Energie-, Bau- und Brandschutzberatung an. Dabei berate ich Sie herstellerunabhängig und gewerkeneutral. Nutzen Sie mein Know-how und meine langjährige Erfahrung.

    Bauberatung Bauberatung
    bei Neu-, Um- und Ausbau
       - Heizungskonzeption (Beratung zur Art der Anlage; zur Brennstoffwahl u. a. m.)
       - Wahl der Abgasanlage (feuerungstechnische Berechnung nach EN 13384)
       - Schimmelanalyse: Schimmelvermeidung und Schimmelerkennung (Untersuchung und Analysebericht/Gutachten)
       - Nachweisführung der ausreichenden Verbrennungsluftversorgung (Verbrennungsluftberechnung)
       - 4-Pa-Test (Differenzdruckmessung)
       - Gas-Hausschau nach TRGI
    Siehe hierzu auch die Seite zur Energie-, Bau- und Brandschutzberatung (www.ebb-meissen.de)                                          

    Umweltberatung Umweltberatung (wärmetechnische Anlagen)
    Beratung zur rationellen Energieverwendung und Einsatz regenerativer Energien:
       - Holzheizung; Stückholz und Pellets
       - Solarthermie
       - Wärmepumpe

    Energieberatung Energieberatung und Erstellung des Energieausweises (EnEV 2007) ab 174,00 EUR
       - Heizungs-Check nach DIN EN 15378
       - Berechnung Solar-Ertrag nach EnEV / DIN 4701-10
       - Luftdichtigkeitsmessung von Gebäuden "Blower-Door Test"
       - Gebäude-Thermografie
    Siehe hierzu auch die Seite zur Energie-, Bau- und Brandschutzberatung (www.ebb-meissen.de)                                          

    Fördermittel Beratung und Unterstützung bei Förderprogrammen
    Programme von Bund und Land bezüglich Förderung rund um die Themen Schaffung von Wohnraum,
    Sanierung und Modernisierung von Gebäuden sowie Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz.
       - Sächsisches Energiespardarlehen der SAB
       - Sächsisches Programm "Energieeffizienz und Klimaschutz (EuK)" (z. B. so genannte "Abwrackprämie" für alte Heizkessel)
       - KfW-Programme Energieeffizientes Bauen und Sanieren (Ersatz für CO2-Gebäudesanierungsprogramm)
       - KfW-Sonderfonds Energieeffizienz in KMU (kleine und mittlere Unternehmen)
    Siehe hierzu auch die Seite zur Energie-, Bau- und Brandschutzberatung (www.ebb-meissen.de)                                          

    Gutachten Sachverständigengutachten
    im Rahmen meiner Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter (öbuv)
    Sachverständiger für das Schornsteinfegerhandwerk:
       - Privatgutachten
       - Schiedsgutachten
       - Gerichtsgutachten
    Siehe hierzu auch meine Sachverständigen-Homepage (www.sv-kuntke.de)                                          



Seite aktualisiert: 14.55 22.12.2009

Sorry, this page is only in German version. I hope you like it nevertheless and enjoy your stay. Thanks!
© 1997 - 2009 / Copyright by Thomas Kuntke - Master Chimney Sweep - Germany

siehe auch
Zum Beruf
FAQ's

Auf dieser Seite
Hoheitl. Aufgaben
Kehrung/Überprüf.
Emissionsmessung
Bauberatung
Umweltberatung
Energieberatung und
Energieausweis
Fördermittel
SV-Gutachten