Seit 18.04.2018 ist es mir gestattet, die geförderte Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort - „Vor-Ort-Beratung“ - durchzuführen.
Meine BAFA*-Berater-Nr. lautet: 222004
*Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi).
Energiesparberatung vor Ort; individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Das Förderprogramm “Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ trägt zur Umsetzung des energiepolitischen Ziels der Bundesregierung bei, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.
Zuschuss in Höhe von 80% NEU (ab 07.08.2024): 50% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro NEU (ab 07.08.2024): 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro 850 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von maximal 250 Euro (zuvor: 500 Euro) für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.
Die Förderung kann an den Beratenen oder direkt an den Energieberater ausgezahlt werden. Im zweiten Fall ist der Berater natürlich verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.
Fördervoraussetzungen:
• | Der Bauantrag für das Wohngebäude liegt mindestens zehn Jahre zurück. |
• | Das Gebäude dient überwiegend für Wohnzwecke. |
Beratungsempfänger:
• | Haus- und Wohnungseigentümer |
• | Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) |
• | Mieter und Pächter |
• | so gen. Nießbrauchberechtigte |
Der Ablauf:
Die Energiesparberatung läuft in 3 Phasen ab:
1. Datenaufnahme vor Ort
2. umfangreicher schriftlicher Beratungsbericht
3. mündliche Erläuterung der Maßnahmen
1. Datenaufnahme vor Ort
• | Aufnahme allgemeiner Daten (z.B. Baujahr des Gebäudes, Gebäudeart / -typ) |
• | Erfassung relevanter Gebäudedaten, wie Geometrie / Abmessungen, wärmetechnischer Zustand (Außenwänden, Fenster, Dach und Geschossdecken), Erfassung von Wärmebrücken |
• | Ermittlung heizungsspezifischer Daten (Art der Beheizung, technischer Zustand bzw. Modernisierungsgrad) |
• | Aufnahme der bisherigen Energieverbräuche |
2. umfangreicher schriftlicher Beratungsbericht
Nach der Analyse des Ist-Zustands wird ein schriftlicher Beratungsbericht angefertigt, der folgende Punkte enthält:
• | die Grunddaten des Gebäudes |
• | den energetischen Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage |
• | die energetischen Schwachstellen |
• | die Warmwasserbereitung |
• | Vorschläge zu Energiespar-Maßnahmen (mindestens zwei, jeweils mit Angabe der Kosten, evtl. unter Berücksichtigung von Eigenleistungen) |
• | Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien |
• | einen Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand mit dem Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen |
• | einen Vergleich der Schadstoff-Emissionsraten (vor allem von Kohlendioxid und Stickstoffoxid) im Ist-Zustand mit den Emissionsraten nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen |
• | die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen in nachvollziehbarer Form, so dass der Beratene später die Wirtschaftlichkeitsberechnung selbständig an aktuelle Preisentwicklungen anpassen kann |
• | einen differenzierten Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Datenerhebung und deren Auswertung |
• | eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (Empfehlungen) |
3. mündliche Erläuterung der Maßnahmen
• | Überreichen des Beratungsberichtes |
• | Erläuterung der vorgeschlagenen Maßnahmen und Ergebnisse |
Was sollte möglichst bereit gehalten werden?
• | Bauunterlagen, Bauzeichnungen, soweit vorhanden - Grundrisse |
• | Angaben und ggf. Unterlagen wie z. B. Lieferscheine, Rechnungen zu bereits getroffenen Modernisierungen (z.B. neue Fenster) |
• | Daten der Heizungsanlage und Art der Warmwasserbereitung, Schornsteinfegerprotokolle |
• | Angaben zur Brennstoffart und die Energieverbräuche vergangener Jahre (Abrechnungen) |
• | Informationen über eventuell geplante Sanierungsmaßnahmen |
Der Zuschuss:
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 50% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, jedoch
- max. 650 Euro bei Ein- / Zweifamilienhäuser und
- max. 850 Euro bei Mehrfamilienwohnhäuser (mehr als 2 Wohneinheiten).
Wird im Falle einer Energieberatung für eine WEG der Energieberatungsbericht zusätzlich im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder Sitzung des Beirats erläutert, so ist das hierfür verlangte Honorar ebenfalls zuwendungsfähig. Hierfür kann einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Zuwendung in Höhe von maximal 250 Euro gewährt werden, allerdings – unabhängig von der Anzahl geförderter Energieberatungen für Wohngebäude – nur einmalig.
[Stand: 05.08.2024]
Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei weitergehenden Fragen gern zur Verfügung!
me. Thomas Kuntke
Telefon: 03521. 73 52 95
Telefax: 03521. 73 52 82
Büro: DI.15-17 Uhr + DO.9-11 Uhr
Email: kuntke (at) ebb-meissen.de
Links zum iSFP
Datei zum Herunterladen:
Fachartikell im Magazin SCHORNSTEINFEGERHDW 8/2016
(Autor: Klaus Lambrecht)
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